Allgemeine Geschäftsbedingungen der Get2Germany UG (haftungsbeschränkt) für die Nutzung der über die Plattform www.get2germany.com zugänglichen Services durch gewerbliche Kund:innen („B2B-AGB“)
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse, welche zwischen der Get2Germany UG (haftungsbeschränkt), Altensteinstr. 40, 14195 Berlin (nachfolgend „Get2Germany“) und dem:der Nutzer:in der auf der Get2Germany-Plattform (Website und mobile App; nachfolgend „Plattform“) verfügbaren Angebote und Services als Unternehmer:in gemäß § 14 BGB (nachfolgend „Nutzer“, “Kunde” oder “Anbieter”) im Rahmen der Nutzung der Get2Germany-Datenbank (nachfolgend „Datenbank“) entstehen.
1.2. Für private Nutzer gemäß § 13 BGB gelten ausschließlich die Get2Germany Verbraucher-AGB.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie mit den Regelungen des jeweiligen Vermittlungsvertrages und/oder den AGB nicht übereinstimmen bzw. von Get2Germany nicht ausdrücklich schriftlich– unter Ausschluss der Textform – bestätigt werden.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.
1.5 Sämtliche Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge zwischen Get2Germany und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie schriftlich zwischen Get2Germany und dem Kunden vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Ziffer 1.
1.6 Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.7 Die jeweils geltende Fassung der AGB kann jederzeit auf der Get2Germany-Website unter https://www.get2germany.com/agb eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus kann der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen die jeweils geltende Fassung der AGB über Links abrufen, die in Mail-Signaturen von Get2Germany hinterlegt sind; die in den AGB vermerkte Datumsangabe kennzeichnet dabei den jeweils aktuellen Stand der AGB.
2.1 Get2Germany führt auf der unter www.get2germany.com bereit gehaltenen Plattform Anbieter und Nachfrager von Arbeitsplätzen, Bildungsangeboten und weiteren Services in der Gesundheitsbranche über das Internet zusammen. Hierzu erhält der Nutzer die Möglichkeit, eigene Inhalte auf die Plattform einzustellen und/oder fremde Inhalte von Dritten abzurufen.
Get2Germany vermittelt über die Plattform u.A. Kandidaten (nachfolgend auch “Interessenten”) an Kunden zum Zwecke des Abschlusses von befristeten sowie unbefristeten Arbeitsverträgen und sonstigen (Dienst-)Verträgen der Kunde zunächst einen anderen Zweck (z.B. Suche nach geeigneten Kandidaten zum Tätigwerden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder einer Hospitation) und ändert nachträglich seine Absichten, liegt in Bezug auf etwaig zum anderen – insoweit nicht erreichten – Zweck vorgestellte Kandidaten von Beginn an ebenfalls eine Vermittlung vor (Nachfolgendes gilt in diesem Fall entsprechend). Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich dabei aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag, der unter Zugrundelegung dieser AGB zustande kommt und für den diese AGB gelten, es sei denn, dass die Parteien gesondert abweichende Regelungen hierzu getroffen haben.
2.2 Teil des Leistungsangebots ist ferner ein ausschließlich für registrierte Nutzer erhältlicher Informationsservice, welcher dem Nutzer zu seinen im eingeloggten Zustand getätigten Suchanfragen sowie veröffentlichten Profildaten aktuelle Angebote insbesondere z.B. zu Arbeitsplätzen oder Bildungsangeboten liefert (Newsletter). Ändert der Nutzer seine Suchanfrage(n), wird der Newsletter automatisiert angepasst. Der Nutzer kann aber auch jederzeit seine Newsletter-Präferenzen in seinem Nutzerkonto ändern oder diesen Service ganz abbestellen.
2.3. Auf der Plattform von Get2Germany werden zudem verschiedene, dazugehörige Services (insbesondere zu Hospitationen und offenen Stellen, Prüfungsvorbereitungskursen und Exklusivdienstleistungen) angeboten, welche ebenfalls diesen AGB unterliegen, sofern nicht etwas Gesondertes vereinbart wird.
Get2Germany stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf Get2Germany angebotenen Plattform-Version einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite von Get2Germany sowie dem vom Kunden unterzeichneten schriftlichen Angebot. Weitere Leistungen (z.B. Systemintegration) sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die (kostenpflichtige) Nutzung der Plattform. Solche weiteren Leistungen können von Get2Germany auf Basis eines gesonderten Angebots erbracht werden.
2.2. Zusätzliche Funktionalitäten, deren Nutzungsumfang nicht beschränkt ist, dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden („Fair Use“), insbesondere um die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung für alle Kunden zu gewährleisten. Im Zweifel liegt eine unangemessene Nutzung vor, wenn diese – je maximaler Anzahl der Mitarbeiter, die durch eine Version verwaltet werden können – die monatliche Nutzung der zusätzlichen Funktionalität um das Dreifache überschreitet. Unangemessen ist auch eine wesensfremde Nutzung, d.h. wenn die zusätzliche Funktionalität nicht in Bezug auf die Funktionalität der Plattform genutzt wird. Get2Germany behält sich vor, bei Verstoß gegen den Fair Use Grundsatz die Verwendung der zusätzlichen Funktionalität durch den Kunden einzuschränken, nachdem Get2Germany den Kunden hierauf hingewiesen hat. Sind für zusätzliche Funktionalitäten Kontingente vorgesehen, so bleiben diese auch bei einem Wechsel der Plattform-Version bestehen, unverbrauchte Kontingente können nicht auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
2.3. Die Plattform ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern („Drittsystem“) über Schnittstellen („Integrations“). Auf der Webseite von Get2Germany findet sich eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Integrationen, wobei die Verfügbarkeit für den Kunden von der vom Kunden gebuchten Plattform-Version und Add-ons abhängen kann. Get2Germany behält es sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Soweit Integrationen nicht als solche von Get2Germany gekennzeichnet sind („Get2Germany-Integration“), handelt es sich um Integrationen, die von Drittanbietern bereitgestellt und alleine von diesen verantwortet werden („Partner-Integration“). Integrations dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Datenaustausch mit den explizit vorgesehenen Drittsystem genutzt werden.
2.4 Der Kunde sucht über die Get2Germany-Plattform u.A. nach geeigneten Kandidaten für freie Mitarbeiterstellen oder für freie Prüfungsvorbereitungskurse. Get2Germany erhält damit ein Mandat zur Suche geeigneter Kandidaten. Ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Get2Germany kommt wie folgt zustande:
a) Der Kunde registriert sich über die Get2Germany-Website oder über eine sonstige technische Get2Germany-Anwendung (z.B. Get2Germany App; Get2Germany-Website und sonstige technische Get2Germany-Anwendungen im Folgenden: „Anwendung“). Für das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages richtet der Kunde (z.B. per E-Mail, Fax, Telefon oder über eine Anwendung) eine auf die Vermittlung gerichtete Anfrage (im Folgenden: „Anfrage“) an Get2Germany. Mit Zugang der Anfrage bei Get2Germany kommt ein Vermittlungsvertrag unter Geltung dieser AGB zustande; der Kunde verzichtet dabei auf den Zugang der Erklärung der Annahme des Angebots auf Abschluss des Vermittlungsvertrages durch Get2Germany.
b) Richtet der Kunde per E-Mail, Fax, Telefon oder in sonstiger Weise eine Anfrage an Get2Germany, ohne sich zuvor über eine Anwendung registriert zu haben, gibt Get2Germany gegenüber dem Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab, indem Get2Germany dem Kunden die AGB übersendet. Mit Zugang der AGB beim Kunden kommt ein Vermittlungsvertrag unter Geltung dieser AGB zustande; Get2Germany verzichtet dabei auf den Zugang der Erklärung der Annahme des Angebots auf Abschluss des Vermittlungsvertrages durch den Kunden. Entsprechendes gilt im Falle eines initiativen Kandidatenvorschlags seitens Get2Germany an den Kunden. Sind dem Kunden diese AGB bereits bekannt, insbesondere aufgrund eines vorherigen Vermittlungsvertrages oder aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, kommt ein Vermittlungsvertrag unter Geltung dieser AGB bereits mit dem Zugang der Anfrage bei Get2Germany zustande; der Kunde verzichtet dabei auf den Zugang der Erklärung der Annahme des Angebots auf Abschluss des Vermittlungsvertrages durch Get2Germany. Der Übersendung der AGB steht es gleich, wenn Get2Germany den Kunden auf die AGB in sonstiger Weise hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen (z.B. durch einen Link zu den AGB in einer E-Mail-Signatur oder innerhalb einer Anwendung). Ein Vermittlungsvertrag kommt nicht zustande, wenn der Kunde unverzüglich nach Zugang bzw. verschaffter Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB ausdrücklich in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch/„BGB“) erklärt hat, dass er nicht (mehr) an seiner Anfrage festhält bzw. kein Interesse am initiativen Kandidatenvorschlag hat und es nicht durch mittelbare oder unmittelbare Mitwirkung von Get2Germany zum Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Anstellungsvertrages mit einem Kandidaten gekommen ist bzw. innerhalb von zwölf Monaten ab Bereitstellung der Daten eines Kandidaten kommt.
c) Schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag für die Vermittlung (darunter sind sämtliche Verträge zu verstehen, die die Vermittlung von Kandidaten in befristete oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zum Gegenstand haben, insbesondere (Gruppen- oder Konzern-)Rahmenverträge oder (Einzel-)vermittlungsverträge ist der gesonderte Vermittlungsvertrag gegenüber der Geltung dieser AGB vorrangig; die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich in diesem Fall nach dem gesonderten Vermittlungsvertrag, es sei denn, dass die Parteien abweichende Regelungen hierzu getroffen haben.
Haben die Parteien weder einen Vermittlungsvertrag nach diesen AGB (Ziff. 2.4 a) oder b)) noch einen gesonderten Vermittlungsvertrag abgeschlossen, gelten subsidiär die in diesen AGB beschriebenen Bedingungen für die von Get2Germany angebotenen und erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung.
2.5 Get2Germany sucht, zum Zwecke der Vermittlung, nach qualifizierten und interessierten Kandidaten für den Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Anstellungsvertrages mit dem Kunden. Soweit ein qualifizierter und interessierter Kandidat gefunden ist, stellt Get2Germany dem Kunden diesen Kandidaten durch Bereitstellung der Daten (z.B. Name, Berufs- und Karrieredaten) sowie der entsprechenden Qualifizierungsnachweise im erforderlichen Umfang mündlich, in Textform oder innerhalb der Anwendung vor. Eine Vorstellung liegt bereits mit der Übermittlung (mündlich, in Textform oder innerhalb der Anwendung) eines einfachen Kandidatenprofils an den Kunden vor, auch wenn entscheidende Merkmale fehlen. Besteht Interesse des Kunden an dem Abschluss eines unbefristeten oder befristeten Anstellungsvertrages mit dem vorgestellten Kandidaten, nehmen der Kunde und dieser Kandidat Kontakt miteinander auf.
2.6 Ist ein durch den Kunden vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem Vertrag mit Get2Germany beim Kunden bekannt, ist der Kunde verpflichtet, Get2Germany unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch Get2Germany zu unterrichten. Die Vermittlung eines Kandidaten gilt als erfüllt, sobald ein Arbeitsverhältnis oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung zwischen dem Kunden bzw. einem mit dem Kunden wirtschaftlich oder juristisch verbundenen Unternehmen einerseits und einem durch Get2Germany vorgestellten Kandidaten andererseits abgeschlossen wird.
2.7 Get2Germany schuldet keine über die in Ziff. 2.6 hinausgehenden Vermittlungsleistungen, insbesondere keine erfolgreiche Vermittlung. Ebenso wenig ist als Nacherfüllung die Vermittlung eines „Ersatzkandidaten“ geschuldet, sollte der vorgestellte Kandidat, mit dem der Kunde oder ein Anschlussunternehmen einen befristeten oder unbefristeten Anstellungsvertrag abgeschlossen hat, seine Leistung beim Kunden bzw. dem Anschlussunternehmen nicht, nicht vollständig oder mangelhaft erbringen oder der Anstellungsvertrag gleich aus welchem Grund – auch vor der vereinbarten Aufnahme der Tätigkeit – beendet werden.
2.8. Wird zwischen dem Kunden und einem von Get2Germany vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach Übermittlung der Bewerbungsunterlagen des Kandidaten durch Get2Germany ein Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag bzw. ein freies Vertragsverhältnis begründet, so hat Get2Germany in vollem Umfang Anspruch auf Vergütung. Schließt der Kunde oder ein Anschlussunternehmen mit dem vorgestellten Kandidaten einen Anstellungsvertrag ab (im Folgenden auch: „erfolgreiche Vermittlung“) bzw. verlängert/entfristet einen mit dem vorgestellten Kandidaten zuvor im Zuge der erfolgreichen Vermittlung abgeschlossenen Anstellungsvertrag, hat der Kunde dies Get2Germany unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Abschluss des Anstellungsvertrages in Textform mitzuteilen bzw. die Erfüllung dieser Mitteilungspflicht seitens des vertragsschließenden Anschlussunternehmens sicherzustellen.
2.9 Wird bei dem Kunden durch die Beratung und Leistungen von Get2Germany mehr als die vertraglich vereinbarte Position besetzt, fällt auch für die weiteren besetzten Stellen der Vergütungsanspruch an.
2.10 Für die Vermittlungserfüllung ist es unerheblich,
a. ob ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen geschlossen wird
b. ob ein Vertrag für eine andere als im Kooperationsvertrag genannte Position geschlossen wird
c. ob ein befristeter Zeit-, Teilzeit-, Freelancer- oder Beratervertrag geschlossen wird
d. zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt
e. ob das Arbeitsverhältnis zwölf Monate andauert
f. ob das Arbeitsverhältnis später gekündigt wird.
2.11 Der Kunde verpflichtet sich, Get2Germany über eine mit dem Kandidaten geschlossene Vereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Vertragsabschluss zu informieren.
2.12 Löst der Nutzer auf der Plattform eine Stellen- oder Kurs-Suche unter Angabe bestimmter Parameter aus, wird ihm grundsätzlich eine Ergebnisliste mit den Angeboten, die diese Parameter erfüllen, in einer sog. Standardsortierung angezeigt. Bei der Standardsortierung werden die Inserate abhängig davon, welchen Listingtyp die Anbieter der eingeblendeten Inserate gebucht haben, in einem bestimmten Bereich der Ergebnisliste angezeigt. Der Anbieter hat somit die Möglichkeit, mit der (Hinzu-) Buchung bestimmter Get2Germany-Produkte („Listingtyp“) die Visibilität seiner Angebote in der Ergebnisliste zu beeinflussen. Der Nutzer hat zudem die Möglichkeit, die Sortierung der angezeigten Angebote durch eine entsprechende Einstellung eines Sortierkriteriums vorzunehmen. Nach derzeitigem Stand können beispielsweise mitunter folgende Kriterien ausgewählt werden: a) Gehalt (absteigend oder aufsteigend), b) Bundesland/Entfernung (absteigend oder aufsteigend), c) Qualifikation (absteigend oder aufsteigend), d) Fachbereich (absteigend oder aufsteigend), e) Aktualität (neueste zuerst), f) Berufserlaubnis/Approbation.
2.13 Im Falle einer durch den Nutzer gewählten Sortierung sind die Ergebnisse ausschließlich nach diesem Sortierungskriterium angeordnet. Get2Germany ist zur jederzeitigen Änderung der Sortierkriterien und der Anzeige der Ergebnisliste berechtigt.
3.1. Dem:der Nutzer:in ist bekannt, dass eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform sowie der Datenbank und ihrer Inhalte technisch nicht realisierbar ist. Get2Germany wird nach besten Kräften die Verfügbarkeit von Plattform und Datenbank herstellen, notwendige Sicherheits- oder Wartungsarbeiten oder technische Störungen können jedoch zur vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Leistungen von Get2Germany führen.
3.2. Get2Germany ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Plattform zu unterbrechen.
3.3 Get2Germany stellt dem Nutzer ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der Get2Germany-Plattform und -Services zur Verfügung. Dieses Beschwerdemanagement ist über die auf www.get2germany.com/kontakt.html angeführten Kontaktmöglichkeiten erreichbar. Es entspricht in ihrer Funktionsweise den Vorgaben von Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 und Get2Germany wird entsprechende Informationen gemäß Absatz 4 dieser Verordnung den Nutzern mindestens einmal jährlich öffentlich leicht zugänglich machen.
3.4 Get2Germany ist im Falle einer freiwilligen außergerichtlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit einem Nutzer (Mediation) bereit, mit denjenigen Mediator zusammenzuarbeiten, deren Kontaktdaten im Impressum der Get2Germany hinterlegt sind. Der Rechtsweg wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine Mediation kann für beide Parteien Kosten auslösen.
4.1. Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
4.2. Der Kunde wird alle für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und Get2Germany von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sind. Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der ersten 30 Tage der Nutzung die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit der Plattform zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen gegenüber Get2Germany anzuzeigen.
4.3. Für die Inhalte und mit der Plattform verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Plattform von Get2Germany nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Get2Germany unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Get2Germany bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. 4.4.1. Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. 4.4.2. Für eine ideale Nutzung aller Angebote und Funktionen von Get2Germany empfehlen wir Kunden die Verwendung der neuesten Versionen gängiger Browser wie beispielsweise Google Chrome oder Mozilla Firefox. Das System ist grundsätzlich mit allen modernen Browsern kompatibel, allerdings können bei weniger verbreiteten Browsern oder veralteten Versionen Probleme auftreten. Get2Germany ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich. 4.4.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Get2Germany Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc. 4.4.4. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Get2Germany Account. 4.4.5. Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.
4.5. Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Get2Germany den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrations im Get2Germany Account und im (iii) die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen (z.B. betreffend die Textlänge von Freitextfeldern) vor Produktivnutzung; (iv) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittsystem; (v) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.
4.6. Der Kunde ist verpflichtet, Get2Germany über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird Get2Germany bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Get2Germany ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der Get2Germany Plattform zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, Get2Germany unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu informieren, wenn ein vorgeschlagener Kandidat nicht in die weitere Auswahl genommen wird. Wird ein vorgeschlagener Kandidat vom Kunden abgelehnt, ist der Kunde verpflichtet, Get2Germany unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu informieren und die Ablehnungsgründe mitzuteilen
4.8 Sofern ein vorgeschlagener Kandidat für den Kunden in Betracht kommt, wird der Kunde über Get2Germany mit diesem Kandidaten einen Kontakt herstellen. Der Kunde verpflichtet sich, Get2Germany von dem Ergebnis der Kontaktaufnahme und der Vertragsverhandlungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.9 Wenn die Besetzung mit einem von Get2Germany vorgeschlagenen Kandidaten (m/w/d) erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, Get2Germany unverzüglich schriftlich oder elektronisch unter Übermittlung einer Kopie des Beschäftigungsvertrages und aller dazugehörigen Zusatzvereinbarungen zu informieren: Schließt der Kunde oder ein Anschlussunternehmen mit dem vorgestellten Kandidaten einen Anstellungsvertrag ab (im Folgenden auch: „erfolgreiche Vermittlung“) bzw. verlängert/entfristet einen mit dem vorgestellten Kandidaten zuvor im Zuge der erfolgreichen Vermittlung abgeschlossenen Anstellungsvertrag, hat der Kunde dies Get2Germany unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Abschluss des Anstellungsvertrages in Textform mitzuteilen bzw. die Erfüllung dieser Mitteilungspflicht seitens des vertragsschließenden Anschlussunternehmens sicherzustellen. Die Mitteilung umfasst im Fall eines befristeten Anstellungsvertrages den Zeitpunkt des Abschlusses und die Laufzeit des befristeten Anstellungsvertrages bzw. den Zeitraum seiner Verlängerung.
4.10 Ferner ist die für den gesamten Zeitraum mit dem Kandidaten vereinbarte Bruttovergütung sowie – mit dem jeweiligen Gehaltslauf – deren jeweilige tatsächliche Höhe zur monatlichen Berechnung des Vermittlungshonorars – unverzüglich nachzuweisen; als Bruttovergütung versteht sich die gesamte dem Kandidaten zustehende Vergütung zzgl. sämtlicher Dienstvergütungen, Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen (im Folgenden: „Bruttovergütung“). Im Fall eines unbefristeten Anstellungsvertrages umfasst die Mitteilung den Zeitpunkt des Abschlusses des Anstellungsvertrages sowie das dem Kandidaten zustehende Jahresbruttoeinkommen, das unverzüglich nachzuweisen ist; als Jahresbruttoeinkommen versteht sich das einzelvertragliche oder tarifliche Jahreszielgehalt zzgl. sämtlicher Dienstvergütungen, Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen (im Folgenden: „Jahresbruttoeinkommen“). Können variable Gehaltsbestandteile im Voraus nicht beziffert werden, sind variable Gehaltsbestandteile vergleichbarer Mitarbeiter nachweislich zu Grunde zu legen. Änderungen bei der Bruttovergütung/dem Jahresbruttoeinkommen, die zu einer Erhöhung der Vergütung des Kandidaten führen, sind unverzüglich mitzuteilen und entsprechend na
4.11 Hat sich ein vorgestellter Kandidat bereits zuvor direkt beim Kunden beworben oder wurden die Daten dieses Kandidaten dem Kunden von einem sonstigen Personalvermittler oder vergleichbarem Dritten bereitgestellt, obliegt es dem Kunden, Get2Germany hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der bereitgestellten Daten des Kandidaten, in Textform zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit innerhalb der 3-Tage-Frist nicht nach, gilt der jeweilige Kandidat als erfolgreich vermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die entsprechende Behauptung gegenüber Get2Germany – innerhalb von 3 Tagen ab Zugang des Verlangens – in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Kommt der Kunde diesem Verlangen innerhalb der 3-Tage-Frist nicht nach, gilt der jeweilige Kandidat als erfolgreich vermittelt.
4.12 Die Verwendung bestimmter Services von Get2Germany setzt die Registrierung der Nutzer:innen auf der Plattform von Get2Germany voraus. Die Registrierung ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Nutzer:innen erlaubt. Nur registrierten Nutzer:innen ist es möglich, Angebote/Stellenausschreibungen in die Datenbank von Get2Germany einzustellen.
4.13 Bei der Registrierung hat der:die Nutzer:in seine:ihre E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben.
4.14 Die E-Mail-Adresse und das Passwort sind die Zugangsdaten für die Nutzung der registrierungspflichtigen Services von Get2Germany. Der:die Nutzer:in hat das Passwort geheim zu halten und darf dieses nicht an Dritte weitergeben. Sollten Dritte von dem Passwort des:der Nutzers:Nutzerin Kenntnis erlangen, so hat der:die Nutzer:in dieses umgehend bei Get2Germany zu melden und das Passwort zu ändern.
4.15 Ändert der:die Nutzer:in seine:ihre zur Registrierung verwendete E-Mail-Adresse, hat er:sie dies Get2Germany unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er:sie dies, so gelten Erklärungen ihm:ihr gegenüber als zugegangen, wenn sie an die Get2Germany zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.
4.16 Mit der Übermittlung der Registrierungsdaten und der zur Einstellung in die Datenbank vorgesehenen Inhalte gibt der:die Nutzer:in gegenüber Get2Germany ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Aufnahme und Bereitstellung des Inhalts in der Datenbank ab. Get2Germany entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Aufnahme des Inhalts in die Datenbank.
4.17 Bei Vertragsschlüssen unter Unternehmer:innen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs finden § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.
4.18 Nutzer:innen, die im Rahmen der Get2Germany-Plattform oder -Services Immobilien inserieren (nachfolgend „Anbieter:in“), verpflichten sich, ausschließlich seriöse Angebote einzustellen, die an Get2Germany übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das Angebot nicht mehr verfügbar (z.B. vermarktet oder ausgebucht) ist. Als nicht seriöse Stellen-, Bildungs- oder Service-Angebote gelten insbesondere Objekte, Anzeigen und Inhalte, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder andere gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten (z.B. Verlosungen, Wettbewerbe) oder Rechte Dritter verstoßen.
4.19 Die getätigte Buchung einer Einzelanzeige gilt ausschließlich für eine (1) Anzeige und das initial eingestellte Angebot; ein Austauschen oder das Einstellen mehrerer Anzeigen in ein Angebot sind unzulässig. Eine Zuwiderhandlung hiergegen führt zur Deaktivierung der Einzelanzeige ohne vorherige Abmahnung durch Get2Germany.
4.20 Weiterhin besteht die Verpflichtung, nur Angebote aus dem eigenen Vermarktungsbestand oder für die ein unmittelbarer exklusiver Vermarktungsauftrag (Personalvermittlungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag o.ä.) besteht, anzubieten. Ausdrücklich nicht gestattet ist der Weiterverkauf von Inseratsplätzen und -kontingenten oder sonstiger Leistungen aus dem Angebot von Get2Germany. Ebenfalls ausdrücklich nicht gestattet ist die Account-Nutzung oder Account-Mitbenutzung durch Dritte, insbesondere weitere Personalvermittler oder Franchisenehmer. Get2Germany hat das Recht, bei einem Verdachtsfall eines Verstoßes gegen oben genannte Pflichten einen Nachweis des Vermarktungsauftrages für das jeweilige Angebot zu verlangen.
Ferner verpflichtet sich der Anbieter, seine Angebootsdaten in der durch Get2Germany technisch aufbereiteten Form (Exposé/Stellenausschreibung) nicht an Dritte (ausgenommen Interessenten) weiterzugeben.
4.20 Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und sind untersagt. Solche Angebotsgestaltungen sind insbesondere in folgenden Fällen gegeben:
a. Falsche und/oder fehlerhafte Angaben, z.B. in der Adresse; Vergütung; Zusatzleistungen wie zum Beispiel Wohnung oder Verpflegung;
b. Mehrfacheinstellungen desselben Angebots oder Wiederveröffentlichung desselben Angebots innerhalb kurzer Zeit nach Löschung des Angebots;
c. Angebote werden als Werbefläche für den Anbieter oder Dritte missbraucht (inkl. Bilder und Angebote, die keinen Bezug zu Stellenaussschreibungen/Bildungsangeboten oder nicht den Get2Germany-Vorgaben für die Einstellung von Bildern (insb. https://www.get2germany.com/g2g_imageguideline) entsprechen sowie wenn Kontaktdaten und/oder Logo des:der Anbieters:Anbieterin im Objektbild des Angebots platziert werden);
d. Einstellung in eine falsche Kategorie (z.B. Vollzeit bei Teilzeit anstatt richtigerweise bei Vollzeit); Einstellung von Gesuchen bei Anbieten; unkonkrete bzw. falsche Angaben im Angebot (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche geografische Zuordnungen oder Bilder, die nicht das inserierte Angebot anzeigen); Angaben, die nicht dem für das jeweilige Eingabefeld vorgesehenen Inhalt entsprechen oder für ein anderes Eingabefeld vorgesehen sind (z.B. E-Mail Adresse im Freitext); oder Inserieren von Angeboten, für die auf der Plattform keine Kategorie vorhanden ist (z.B. Zeitarbeit);
e. Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder Telefondiensten (insb. 0190- oder 0900-Nummern);
f. Adressdaten oder Kontaktdaten werden erst nach einer (kostenpflichtigen) Registrierung bei dem Anbieter oder Dritten bekannt gegeben;
4.21 Anbieter erkennen an, dass Get2Germany zur Wahrung eines verantwortungsbewussten Handelns bestimmte Grundsätze im Verhaltenskodex („Code of Conduct“, abrufbar über die Website www.get2germany.com) festgeschrieben hat, und werden die dort enthaltenen Werte respektieren und achten.
4.22 Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Provision verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Provision (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Provisionsberechtigten nennen.
4.23 Ungeachtet möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen für den einzelnen Anbieter berechtigt die Nichtbeachtung einer der in dieser Ziffer 4 genannten Verhaltensverpflichtungen Get2Germany zur sofortigen Deaktivierung betroffener Angebote. Erfolgt die Nichtbeachtung trotz entsprechenden Hinweises von Get2Germany wiederholt, ist Get2Germany ferner berechtigt, betroffene Daten zu entfernen, das Angebot zu löschen, den Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder den Zugang zum Datenbanksystem von Get2Germany sofort zu sperren. Der Anbieter wird hierüber unter Angabe einer Begründung informiert.
4.24 Die Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit Get2Germany sind nicht übertragbar.
4.25 Meldet der Nutzer ein Problem bei der Nutzung der Get2Germany-Plattform oder -Services, dessen Korrektur durch Get2Germany er wünscht, ist der Nutzer zur aktiven Mitwirkung bei der Behebung des Problems verpflichtet, insbesondere zur Übermittlung der zur Korrektur notwendigen Informationen und zur Vornahme etwaiger Handlungen.
4.26 Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme der in dieser Ziffer genannten Maßnahmen unberührt.
4.27 Der Nutzer bleibt zur Zahlung der Vergütung für die vereinbarte Laufzeit verpflichtet, auch wenn nach Vertragsschluss die erforderliche Berechtigung zur Ausübung seines Gewerbes - gleich aus welchem Grund - wegfällt oder sich herausstellt, dass bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine entsprechende Gewerbeerlaubnis vorgelegen hat.
4.28 Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte (insb. Bilder) sowie die Kommunikation mit anderen Nutzern über die Get2Germany-Plattform selbst verantwortlich. Er steht insbesondere dafür ein, dass die Inhalte und die Kommunikation nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild) verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Get2Germany ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt oder eine Kommunikation Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Inhalte zu berichtigen bzw. zu löschen, sofern sie nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen gemäß dieser Ziffer 4 entsprechen. Änderungen kann der Nutzer über die Einstellungen im Bereich für registrierte Nutzer vornehmen. Der Nutzer hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass von ihm übermittelte Inhalte und Kommunikation keine Viren oder vergleichbare schädliche Programme enthalten.
4.29 Sollte Get2Germany von Dritten, eingeschlossen staatliche Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der Inhalte oder Kommunikation der Nutzer in Anspruch genommen werden, wird der Nutzer Get2Germany von diesen Ansprüchen freistellen und Get2Germany bei der Rechtsverteidigung, zu der Get2Germany berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung von Get2Germany übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Get2Germany den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich schriftlich informiert (E-Mail ausreichend), keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen ohne Abstimmung abgibt und es dem Nutzer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Get2Germany vorbehalten.
4.30 Im Falle des Verstoßes gegen die in dieser Ziffer 4 beschriebenen Regelungen ist Get2Germany jederzeit berechtigt, die Inhalte und Kommunikation zurückzuweisen, bzw. unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem:der Nutzer:in zu entfernen bzw. zu deaktivieren. Get2Germany wird bei Zurückweisung bzw. Löschung oder Deaktivierung den Nutzer unverzüglich unter Angabe der Gründe hierüber informieren. Ungeachtet möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen für den Nutzer berechtigt die Nichtbeachtung einer der in dieser Ziffer genannten Verhaltensverpflichtungen Get2Germany, nach vorheriger Abmahnung – bzw. bei Vorliegen besonderer Umstände unter Abwägung beidseitiger Interessen auch ohne – den Vertrag mit dem Nutzer fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder den Zugang zum Datenbanksystem von Get2Germany sofort zu sperren.
4.31 Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme der in dieser Ziffer 4 genannten Maßnahmen unberührt.
5.1. Mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank räumt der Nutzer Get2Germany das Recht ein, diese Inhalte unentgeltlich und unbefristet auf die für den Betrieb der Get2Germany-Plattform und -Services sowie für die Einstellung und Bereithaltung in die Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, abzuändern, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu übertragen, zu lizenzieren, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, insb. durch oder in Form von Online-Werbebannern und anderen Werbemitteln von Get2Germany und seinen Kooperationspartnern oder im Rahmen von sog. Retargeting-Marketing, bei welchem Besucher der Get2Germany-Plattform gezielt mit Werbung zu z.B. Bildungsangeboten oder Stellenausschreibungen angesprochen werden, welche sie sich zuvor auf der Get2Germany-Plattform angeschaut haben. Des Weiteren ist Get2Germany berechtigt, die in die Datenbank eingestellten Inhalte unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Analyse, Weiterentwicklung der Plattform sowie zu Produktentwicklung und -vermarktung im vorgenannten Umfang zu nutzen.
5.2. Get2Germany ist zudem berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Nutzer kostenlose zusätzliche Verbreitung des eingestellten Inhalts auch über Websites, mobile Apps und Softwareanwendungen kooperierender Plattformen und anderer Partner sowie über Social Media-Kanäle als auch mittels Printkooperationen vorzunehmen.
5.3 Get2Germany ist Rechtsinhaber an den Inhalten der Plattform und der Datenbank. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Get2Germany zu; etwaige Rechte der Nutzer an den von ihnen eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
5.4. Der Nutzer hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von Get2Germany zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem:ihrem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Skripte, Bots, Crawler, usw., durch Umgehung der Suchmaske, durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen (insb. Data Mining, Data Extraction) sind nicht gestattet.
5.5. Der Nutzer darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
5.6. Get2Germany übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Nutzern gemachten Angaben, eingestellten Inhalte abgegebenen Erklärungen sowie für die Identität und Integrität der Nutzer.
5.7. Die in die Datenbank eingestellten Inhalte bzw. Angebote sind für Get2Germany fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG). Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt demgemäß nicht bei Get2Germany, sondern bei derjenigen Person, welche die Inhalte in die Datenbank eingestellt hat.
6.1. Die Preise und Produkte für die einzelnen Get2Germany-Services richten sich nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisen und dem Produktangebot. Die dortigen Preise sind jährliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Bei Anzeigenkontingentüberschreitung oder Auslösen von Zusatzbuchungen wie z.B. einer verbesserten Platzierung gelten die Preise nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem jeweiligen Produktangebot. Nimmt der Nutzer mehr Leistungen in Anspruch, als mit dem jeweils abgeschlossenen Auftrag vertraglich vereinbart wurde, ist Get2Germany berechtigt, ihm diese Leistungen entsprechend der im Leistungszeitpunkt gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung zu stellen, sofern nicht abweichende Preise individualvertraglich vereinbart werden.
6.2. Get2Germany kann vereinbarte Preise in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zu zehn Prozent einmal kalenderjährlich, mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei Get2Germany anfallenden Kosten, die der Preisberechnung zugrunde liegen (Gesamtkosten), anpassen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, Instandhaltung, Betrieb und Nutzung der Plattform und für die mit der Leistung zusammenhängenden Services (z.B. IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer
Service), Kosten für die Kund:innenverwaltung (z.B. Service-Hotline, Abrechnungs-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z.B. Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Abgaben (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge). Get2Germany ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Senkungen der Gesamtkosten diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Get2Germany wird den Nutzer über eine solche Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen rechtzeitig mindestens in Textform informieren. Dem Nutzer steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 6.2. von mehr als zehn Prozent pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht wie folgt zu: Get2Germany wird den Nutzer über die Anpassungen in Kenntnis setzen, ihm Gel
6.3. Get2Germany
6.4. Im Lastschriftverfahren wird Get2Germany den Rechnungsbetrag nicht vor dem zweiten Tag nach Zugang der Rechnung (= Pre-Notification) vom vereinbarten Konto einziehen (= Fälligkeitsdatum). Zahlungen per Kreditkarte, PayPal, auf Rechnung oder mit anderen Zahlungsmitteln außer Lastschrift sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Get2Germany entstehen, werden dem Nutzer weiter belastet.
6.5. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Get2Germany vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzubehalten. Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der Vergütung während der Zurückbehaltung bleibt unberührt.
6.6. Für die Zahlung bei kostenpflichtigen Produkten stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
• Lastschrifteinzug durch Get2Germany
• Überweisung und Zahlung direkt an Get2Germany nach Rechnungsstellung
• PayPal
• Kreditkarte
• Zahlung per Gutschein
Die Rechnungsversendung erfolgt postalisch, via E-Mail oder wird online zur Verfügung gestellt. Für Zahlungen per Gutschein gilt die Buchung des Gutscheincodes nur im Onlinebuchungsprozess. Eine nachträgliche Rabattierung von getätigten Buchungen ist nicht möglich.
6.7 Get2Germany behält sich das Recht vor, das gemäß dieser Ziffer 6 zugelassene Zahlungsmittelangebot (auch für einzelne Produkte oder Services) jederzeit zu erweitern oder einzuschränken.
6.8. Die Höhe der jährlichen Vergütung für die Nutzung der Plattform kann sich nach den folgenden Faktoren („Bestellparameter“) richten und wird beim Bestellprozess entsprechend angegeben: 6.8.1. der maximalen Anzahl an Talent Communities des Kunden 6.8.2. der maximalen Anzahl an Kandidaten über alle Talent Communities des Kunden, 6.8.3. der maximalen Anzahl an Nutzerlizenzen des Kunden 6.8.4. ggf. bestellten kostenpflichtigen zusätzlichen Funktionalitäten (sofern nicht bereits enthalten), 6.8.5. ggf. bestellten kostenpflichtigen Get2Germany-Integrations 6.8.6. ggf. bestellten kostenpflichtigen Get2Germany -Kundensupport 6.8.7. ggf. bestellte kostenpflichtige Dienstleistungen und Schulungen.
6.9. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Nutzung fällig.
6.10. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Freischaltung des Accounts. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils nach Ablauf der vertraglich festgelegten Vertragsaufzeit um jeweils die Länge der zuerst festgelegten Vertragslaufzeit, sollte der Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist zum Laufzeitende gekündigt worden sein. Get2Germany schaltet den Kundenzugang dem mit dem Kunden vereinbarten und auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum entsprechend zunächst für die festgelegte Vertragslaufzeit frei.
6.11. Sollte sich bei jährlicher Abrechnung im Voraus der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Ziffer 6.8) erhöhen, stellt Get2Germany den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung bzw. dem bereits in Rechnung gestellten Betrag und dem Betrag auf Basis des geänderten Preises bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Sollte sich bei jährlicher Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Ziffer 6.8) verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
6.12. Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist Get2Germany berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird Get2Germany den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber Get2Germany geltend gemacht werden. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
6.13 Die Vermittlungsleistung von Get2Germany erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Erfolgsbasis. Ein Honorar ist fällig, wenn zwischen einem von Get2Germany vorgestellten Kandidaten und dem Kunden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Die erfolgsbasierte Vergütung für die Vermittlung geeigneter Kandidaten bemisst sich am zukünftigen zwischen Kunde und Kandidat vereinbarten Brutto-Jahreseinkommen.
Im Fall einer erfolgreichen Vermittlung ist der Kunde verpflichtet, ein Vermittlungshonorar nach Maßgabe dieser AGB an Get2Germany zu zahlen, es sei denn, dass die Parteien abweichende Regelungen hierzu getroffen haben. Der Anspruch auf das jeweilige Vermittlungshonorar entsteht jeweils mit dem Abschluss des jeweiligen Anstellungsvertrages bzw. der jeweiligen Verlängerungs-/Entfristungsvereinbarung. Der Anspruch entsteht auch, wenn bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit der Kandidat für eine andere Position als die ursprünglich anvisierte Position angestellt wird und ebenso dann, wenn ein Anstellungsvertrag mit dem vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Vorstellung des Kandidaten erstmalig abgeschlossen wird, es sei denn, der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen weist nach, dass die Vermittlungsleistung von Get2Germany nicht mitursächlich für die Anstellung war
Im Fall des Abschlusses eines befristeten Anstellungsvertrages gilt Folgendes:
a) Das Vermittlungshonorar für Ärztinnen/Ärzte sowie Angehörige sonstiger akademischer Heilberufe beträgt 2,5 Bruttomonatsgehälter der vereinbarten Vergütung zwischen Interessent und Kunde. Das Vermittlungshonorar für Pflegekräfte, Angehörige sonstiger bundesrechtlich geregelter Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege, Angehörige eines landesrechtlich geregelten Berufes im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Angehörige hiermit vergleichbarer Berufsgruppen beträgt ebenso 2,5 Bruttomonatsgehälter der vereinbarten Vergütung zwischen Interessent und Kunde. Maßgeblich ist die vereinbarte Bruttovergütung, die der Kandidat während der gesamten Dauer des Anstellungsvertrages erhält.
b) Der Anspruch auf das jeweilige Vermittlungshonorar wird mit dem jeweiligen Gehaltslauf des aus dem befristeten Anstellungsvertrag resultierenden Vergütungsanspruchs des Kandidaten gegenüber dem Kunden bzw. dem Anschlussunternehmen fällig, frühestens jedoch 14 Kalendertage ab dem aus der jeweiligen Rechnung von Get2Germany ersichtlichen Erstelldatum.
c) Schließen Kunde bzw. das Anschlussunternehmen mit dem Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des befristeten Anstellungsvertrages erneut einen befristeten Anstellungsvertrag ab, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung, für die ein Vermittlungshonorar gemäß Ziff. 4.2 a) f. zu zahlen ist; dies gilt nicht, wenn der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen nachweist, dass die Vermittlungsleistung von Get2Germany nicht mitursächlich für die Anstellung war.
d) Schließt der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen mit dem vorgestellten Kandidaten während oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung eines befristeten Anstellungsvertrages einen unbefristeten Anstellungsvertrag ab, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung, es sei denn, der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen weist nach, dass die Vermittlungsleistung von Get2Germany nicht mitursächlich für die Anstellung war. Im Fall der erfolgreichen Vermittlung hängt die Höhe des geschuldeten Vermittlungshonorars von der Dauer des vorherigen befristeten Anstellungsvertrages ab und beträgt:
• bei befristetem Anstellungsvertrag von bis zu 3 Monaten: 2,5 Bruttomonatsgehälter;
• bei befristetem Anstellungsvertrag von mehr als 3 Monaten: 2,5 Bruttomonatsgehälter;
• bei befristetem Anstellungsvertrag von mehr als 6 Monaten: 2,5 Bruttomonatsgehälter;
• bei befristetem Anstellungsvertrag von mehr als 9 Monaten: 2,5 Bruttomonatsgehälter;
Beträgt die Dauer des vorherigen befristeten Anstellungsvertrages mehr als 12 Monate, entsteht der Anspruch auf ein Vermittlungshonorar nicht.
Im Fall des direkten Abschlusses eines unbefristeten Anstellungsvertrages gilt Folgendes:
a) Das Vermittlungshonorar 2,5 Bruttomonatsgehälter des vereinbarten Jahresbruttoeinkommens des Kandidaten.
b) Der Anspruch auf das jeweilige Vermittlungshonorar wird mit Abschluss des Anstellungsvertrages fällig, frühestens jedoch 14 Kalendertage ab dem aus der jeweiligen Rechnung von Get2Germany ersichtlichen Erstelldatum.
6.14 Im Fall von Änderungen bei der Bruttovergütung/dem Jahresbruttoeinkommen, die zu einer Erhöhung der Vergütung des erfolgreich vermittelten Kandidaten führen, ist Get2Germany zur entsprechenden Nachberechnung des geschuldeten Vermittlungshonorars berechtigt. Der Kunde bzw. das Ans
6.15 Auch nach Beendigung des jeweiligen Vermittlungsvertrages bleibt der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen – sofern die Vermittlungstätigkeit vor Wirksamwerden der Kündigung erfolgt ist – verpflichtet, für erfolgreiche Vermittlungen das hierfür nach Maßgabe der AGB geschuldete Vermittlungshonorar zu leisten, es sei denn, dass Get2Germany an dem Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen Kunden und Kandidaten nicht mittelbar oder unmittelbar mitgewirkt hat.
6.16 Das der Berechnung zugrundeliegende Brutto-Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller zwischen dem Kunden und dem Kandidaten vereinbarten Vergütungsbestandteile. Dazu zählen sowohl die erfolgsunabhängigen als auch die erfolgsabhängigen Bestandteile wie sämtliche Monatsgehälter, Bonusvereinbarungen, Erfolgsbeteiligungen und ähnliche Zusatzleistungen.
6.17 Sollten weitere Positionen aus dem Kandidatenpool von Get2Germany besetzt werden, wird die Vergütung in Höhe von 2,5 Bruttomonatsgehältern des mit dem entsprechenden Kandidaten vereinbarten Brutto-Jahres-Entgelts (einschließlich aller schriftlich oder mündlich besprochenen Sonderzahlungen wie variable Gehaltsbestandteile in Form von Bonus, Provisionen und geldwerter Vorteile) ebenfalls für diese Positionen fällig.
6.18 Die Fälligkeit der Zahlungen entsteht nach erfolgreicher Vermittlungserfüllung. Das Gesamthonorar ist ohne jeden Abzug zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer und innerhalb von 14 Tagen nachdem der Kandidat das Arbeitsverhältnis unterschrieben hat auf das von Get2Germany genannte Konto zu überweisen.
6.19 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Fälligkeit der Zahlung.
6.20 Alle Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.21 Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
6.22 Der Kunde ist zu einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung bzw. Minderung der Forderungen von Get2Germany nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
6.23 Get2Germany ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden bzw. das Anschlussunternehmen abzutreten.
7.1 Die Bedingungen, unter denen der:die Nutzer:in die Vertragsbeziehung mit Get2Germany beenden kann (insbesondere Laufzeiten sowie Form und Frist von Kündigungen), ergeben sich jeweils aus den zwischen dem Nutzer und Get2Germany zum jeweiligen Produkt oder Service geschlossenen Vertragsbedingungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung in gesetzlichen Fällen bleibt in jedem Fall für beide Parteien unberührt.
7.2 Sofern Get2Germany im Bereich für registrierte Nutzer ein auszufüllendes Online-Formular für Kündigungen zur Verfügung stellt, ist dem Nutzer eine Vertragsbeendigung auch mittels dieses Formulars gestattet. Vertragsbeendigungen in Textform (per E-Mail) sind, soweit in den jeweiligen Vertragsbedingungen nicht anders geregelt, nicht zugelassen.
7.3. Vermittlungsverträge werden – vorbehaltlich abweichender gesonderter Regelungen hierzu – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode nicht schriftlich gekündigt wird.
7.4. Get2Germany hat das Recht, Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode zu kündigen.
7.5. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.6 Der Kunde ist bis zum Wirksamwerden der Kündigungserklärung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung ohne Abzug verpflichtet, auch wenn keine Vermittlungserfüllung zustande kommt.
7.7 Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, sobald ein Arbeitsverhältnis oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung zwischen dem Kunden bzw. einem mit dem Kunden wirtschaftlich oder juristisch verbundenen Unternehmen einerseits und einem durch Get2Germany vorgestellten Kandidaten andererseits abgeschlossen wird, die Vergütung wie ursprünglich vereinbart in vollem Umfang fällig und ist ohne Abzug zu zahlen.
7.8. Innerhalb von 12 Monaten Get2Germany ist der Kunde an diesen Vertrag im Einzelfall gebunden, eine Kontaktaufnahme zu dem Kandidaten darf nur über Get2Germany erfolgen, der Anspruch auf Vergütung besteht, egal von wem die Initiative zu einer erneuten Kontaktaufnahme ausgeht. Get2Germany schriftlich oder elektronisch zu informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zum jeweiligen Zeitpunkt noch besteht oder vorher beendet wurde.
8.1. Für Schäden, die dem:der Nutzer:in im Zusammenhang mit der Get2Germany-Plattform und -Services durch Get2Germany, Unterauftragnehmer:innen oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.
8.2 Get2Germany haftet hinsichtlich der Kandidaten bei Personalvermittlung nur für die sorgfältige Auswahl. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag haftet Get2Germany nicht; dieser Haftungsausschluss gilt nicht für:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) durch Get2Germany beruhen, wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist. Wesentliche vertragliche Hauptpflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages bzw. die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf;
• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Get2Germany beruhen;
• die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie durch Get2Germany. Garantien durch Get2Germany erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie” bezeichnet werden.
8.3 Get2Germany haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Kunden bereitgestellten Daten des Kandidaten allein nach Maßgabe von Ziff. 8.2 Satz 2. Es obliegt dem Kunden, sich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit beim Kunden erforderlichen Daten (insbesondere Nachweise über die erforderliche Berufsqualifikation) vom Kandidaten zum Zwecke der Prüfung – erforderlichenfalls im Original – bereitstellen zu lassen und die Daten des Kandidaten eigenständig vor Abschluss eines Anstellungsvertrags zu prüfen. Der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen ist verpflichtet, Get2Germany Zweifel an der Richtigkeit der bereitgestellten Daten unverzüglich ab Kenntnisnahme in Textform mitzuteilen.
8.4 Ziff. 8.1 f. gilt entsprechend für die Haftung von Get2Germany für gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen im Sinne des § 278 Satz 1 BGB (im Folgenden: „Personen”) mit der Maßgabe, dass Get2Germany nicht für das vorsätzliche Verhalten dieser Personen haftet.
8.5 Kandidaten sind hinsichtlich Get2Germany weder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen noch sonstige Personen im Sinne des § 278 Satz 1 BGB. Get2Germany haftet nicht für Schäden, die ein Kandidat in Ausübung oder anlässlich der Tätigkeit beim Kunden bzw. dem Anschlussunternehmen verursacht. Entsprechendes gilt, wenn der Kandidat seine vertraglich geschuldete Leistung nicht, nicht vollständig oder mangelhaft erbringt. Sollten Dritte in Bezug auf die Tätigkeit des Kandidaten beim Kunden bzw. dem Anschlussunternehmen Ansprüche gegen Get2Germany geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Get2Germany auf erste Anforderung von diesen Ansprüchen freizustellen.
8.6 Gesetzliche Pflichten, die dem Kunden, dem Anschlussunternehmen oder dem Kandidaten obliegen, sind ausschließlich von diesen in eigener Verantwortung zu erfüllen, ohne dass Get2Germany hierbei eine vertragliche Mitwirkungs- oder sonstige vertragliche Pflicht trifft.
8.7 Get2Germany haftet nicht als Gesamtschuldner; verpflichtet ist insoweit nur die jeweilige Partei des Vermittlungsvertrages.
8.8 Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet Get2Germany bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, welche von Get2Germany verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von Get2Germany auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind, ist ausgeschlossen, außer Get2Germany haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe Ziffer 8.1 Satz 2).
8.9 Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung. Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. innerhalb des Testzeitraums) haftet Get2Germany nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet Get2Germany uneingeschränkt.
8.10 Ansprüche gegen Dritte. Die Haftungsbeschränkungen der zuvorstehenden Ziffern gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von Get2Germany.
8.11 Get2Germany erbringt die Vermittlungsleistung nach bestem Wissen und Gewissen nach den Vorgaben des Kunden. Get2Germany übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung.
8.12 Get2Germany übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistungen eines vorgeschlagenen Kandidaten.
8.13 Get2Germany haftet für die ordnungsgemäße Auswahl der Kandidaten. Eine ordnungsgemäße Auswahl definiert sich aus der Bereitstellung der vom Kandidaten übermittelten und freigegebenen Dokumente und Informationen an den Kunden. Bei Verletzung wird die Haftung der Höhe nach auf die Deckungssumme der von Get2Germany abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Diese wird auf Verlangen nachgewiesen.
8.14 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
8.15 Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für a. Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Kandidaten ergeben oder die der Kandidat in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. b. die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und die Belastbarkeit des Kandidaten oder dessen persönliche Zuverlässigkeit.
8.16 Die Haftung im Übrigen ist ausgeschlossen.
8.17 Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass a. die Suche nach einem geeigneten Kandidaten erfolgreich verläuft. b. Informationen zu einem Kandidaten richtig und vollständig sind. c. ein vorgeschlagener Kandidat bei einem gewünschten Vertragsabschluss verfügbar ist.
8.18 Die von Get2Germany gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Kandidaten bzw. von Dritten.
9.1. Für die bei der Registrierung, Durchführung und Nutzung der Get2Germany-Plattform und -Services zur Verfügung gestellten oder im Zuge der Bereitstellung generierten personenbezogenen Daten der Nutzer:innen sowie deren Zugang hierzu gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1150 gelten unsere Hinweise zum Datenschutz. Get2Germany erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Während der Vertragslaufzeit kann der Nutzer in seinem Kundenbereich die im Rahmen einer Anfrage zu einem Angebot des Nutzers von dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Daten sowie seine eingestellten Angebot-, Kontakt- sowie Firmendaten einsehen. Bucht der Nutzer nach der Registrierung Produkte oder Services bei Get2Germany, hat er auch nach Vertragsende die Möglichkeit, in seinem Kundenbereich weiterhin seine Angebote und die in diesem Zusammenhang generierten Daten einzusehen. Hiervon abweichende Regelungen, insbesondere Löschungen, sind gemäß Ziffer 4 dieser B2B-AGB möglich.
9.3. Bei Löschung des Angebots oder Inserates werden alle Daten des Angebots innerhalb von 2 Wochen unwiderruflich gelöscht.
9.4. Zum Zwecke der Durchführung der Vermittlungsverträge verarbeiten Kunde und Get2Germany personenbezogene Daten; für die Durchführung ist dabei insbesondere die gegenseitige Übermittlung von personenbezogenen Daten erforderlich. Kunde und Get2Germany verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Vermittlungsverträge einzuhalten.
9.5. Den bei der Datenverarbeitung durch den Kunden und Get2Germany beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu nutzen oder auf sonstige Weise zu verarbeiten. Kunde und Get2Germany sind verpflichtet, alle Personen die von diesen mit der Bearbeitung, Erfüllung oder sonstiger Durchführung der Vermittlungsverträge betraut werden, spätestens bei Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung des jeweiligen Vermittlungsvertrages oder des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses bestehen bleiben.
9.6. Darüber hinaus verpflichten sich der Kunde und Get2Germany, sämtliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten und sonstige Informationen, die ihnen von der jeweils anderen Partei übermittelt oder offengelegt werden oder von denen die jeweilige Partei in sonstiger Weise Kenntnis erlangt, streng vertraulich zu behandeln; Kunde und Get2Germany verpflichten sich, die Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten und sonstige Informationen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vermittlungsvertrages zu verarbeiten und diese nicht für eigene oder Zwecke Dritter zu nutzen. Kunde und Get2Germany haben – insbesondere unter Berücksichtigung des Stands der Technik – geeignete und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung sicherzustellen. Ziff. 9.5 gilt entsprechend.
9.7. Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziff. 9.6 gilt ausnahmsweise nicht:
a) wenn und soweit Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten oder sonstige Informationen bereits offenkundig sind oder nach Abschluss des jeweiligen Vermittlungsvertrages offenkundig werden, ohne dass die jeweilige Partei gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen hat;
b) wenn und soweit die jeweils berechtigte Partei die jeweils andere Partei durch vorherige schriftliche (§ 126 BGB) Zustimmung von der Vertraulichkeitsverpflichtung entbunden hat;
c) wenn und soweit eine Partei aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung, einer gerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Anordnung zur Offenlegung von Unterlagen, Daten, Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten oder sonstigen Informationen verpflichtet ist. In diesem Fall hat diejenige Partei, die zur Offenlegung verpflichtet ist, die jeweils andere Partei darüber unverzüglich in Textform zu informieren, sofern dies nicht durch eine zwingende gesetzliche Bestimmung, eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Anordnung untersagt ist.
9.8. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt; sonstige vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben ebenfalls unberührt.
9.9. Get2Germany und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, sämtliche Informationen, die sie während des Prozesses der Zusammenarbeit zur Kenntnis bekommen, vertraulich zu behandeln und insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können.
9.10. Get2Germany stellt dem Kunden im Rahmen der Vermittlung vertrauliche und nur für ihn bestimmte Daten und Informationen zu Kandidaten zur Verfügung. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und bleiben im Eigentum von Get2Germany. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt. Bei Nichteinstellung des Kandidaten hat der Kunde sämtliche Daten und Informationen unverzüglich an Get2Germany zurückzugeben oder nach Aufforderung zu vernichten. Bei Vernichtung hat der Kunde Get2Germany eine schriftliche und für den Kunden bindende Bestätigung der Vernichtung zukommen zu lassen.
9.11. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Daten und Informationen eines Kandidaten, mit dem der Kunde einen Vertrag geschlossen hat.
9.12. Die Versendung von Bewerbungsunterlagen durch Get2Germany beruht auf dem Einverständnis des jeweiligen Kandidaten. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
9.13. Soweit es beim Kunden zu einer Speicherung der überlassenen persönlichen Daten kommt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass bei der Speicherung oder sonstigen Verarbeitung der überlassenen Daten alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Kunde stellt Get2Germany auf erstes Anfordern von Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen basieren.
9.14. Die Pflichten nach Ziff. 9 bestehen auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
10.1. Get2Germany hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Ändert Get2Germany die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden dem Kunden bzw. dem Anschlussunternehmen die geänderten AGB durch Veröffentlichung auf der Get2Germany-Website, über entsprechende Links in den E-Mail-Signaturen sowie über hinterlegte Links innerhalb der Anwendungen nach Maßgabe von Ziff. 1.7 bereitgestellt.
10.2 Die geänderten AGB werden ab Bereitstellung gemäß Ziff. 10.1 wirksam, es sei denn, dass der Kunde den geänderten AGB innerhalb von 14 Tagen in Textform widerspricht. Beginn der 14-Tage-Frist ist der Tag, an dem die geänderten AGB gemäß Ziff. 10.1 bereitgestellt worden sind; der Tag der Bereitstellung der geänderten AGB entspricht dabei der Datumsangabe im Sinne der Ziff. 1.7, die den jeweils aktuellen Stand der AGB kennzeichnet. Für die Einhaltung der 14-Tage-Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei Get2Germany maßgeblich. Schließen Kunde und Get2Germany erstmalig nach Bereitstellung der geänderten AGB, jedoch vor Ablauf der 14-Tage-Frist, einen Vermittlungsvertrags im Sinne dieser AGB oder richtet der Kunde eine Anfrage an Get2Germany, ohne dass der Kunde spätestens bei Abschluss des Vermittlungsvertrages bzw. gleichzeitig mit der Anfrage den geänderten AGB in Textform widerspricht, erklärt der Kunde sich hierdurch mit der Geltung der geänderten AGB einverstanden, sodass diese bereits ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsvertrages bzw. ab dem Zugang der Anfrage bei Get2Germany gelten; der Kunde hat insofern die Obliegenheit, sich über die jeweils aktuelle Fassung der AGB zu informieren, die Get2Germany gemäß Ziff. 10.1 bereitstellt.
10.3 Widerspricht der Kunde den geänderten AGB innerhalb der 14-Tage-Frist, ist Get2Germany berechtigt, bestehende Vermittlungsverträge fristlos zu beenden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen Get2Germany erwachsen. Wird der jeweilige Vermittlungsvertrag nach dem fristgerechten Widerspruch des Kunden fortgesetzt, behalten die bisherigen AGB ihre Gültigkeit.
10.4 Das Einstellen neuer Angebote auf der Get2Germany-Plattform gilt als eindeutige - die abgeänderten AGB bestätigende - Handlung.
10.5 Get2Germany ist berechtigt, im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer die Gestaltung der Get2Germany-Plattform und -Services einschließlich der Funktionalitäten und Inhalte weiterzuentwickeln. Führt eine solche Weiterentwicklung zur Erweiterung der Leistungen des jeweils gebuchten Produktes, ist Get2Germany berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend des dadurch geschaffenen Mehrwerts anzupassen. Übersteigt der Umfang einer solchen Anpassung ein Volumen von mehr als fünf Prozent des bisher vereinbarten Preises pro Kalenderjahr, steht dem Nutzer ein Widerspruchsrecht wie folgt zu: Get2Germany wird den Nutzer über die Weiterentwicklung in Kenntnis setzen, dem Nutzer Gelegenheit geben, den darauf beruhenden Anpassungen innerhalb einer angemessenen Frist ab Inkenntnissetzung in Schriftform zu widersprechen, und gesondert darauf hinweisen, dass die Anpassungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs wird die Preisanpassung nicht durchgeführt.
10.6 Get2Germany behält sich darüber hinaus vor, die Plattform zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von Get2Germany angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit Get2Germany damit einer an Get2Germany gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Plattform zu beseitigen; (iv) weil sich die Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern (z.B. bei Integrationen) oder Nachunternehmen (z.B. bei zusätzlichen Funktionalitäten) wesentlich ändern, oder (v) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist. Get2Germany behält es sich insbesondere vor, die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten bzw. die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und Get2Germany eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch Get2Germany unverhältnismäßig groß ist. Bei jährlicher Abrechnung erhält der Kunde in diesem Fall eine angemessene anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde.
10.7 Get2Germany ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. Get2Germany wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 10% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 10.7.
10.8 Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 10 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Get2Germany behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
10.9 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
11.1. Sollten einzelne Regelungen des jeweiligen Vermittlungsvertrages bzw. der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Regelung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Get2Germany und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit der:die Nutzer:in Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist bzw. soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von Get2Germany in Berlin, in Abhängigkeit von der jeweiligen Zuständigkeit das LG Berlin oder das AG Berlin-Mitte. Dasselbe gilt, wenn der:die Nutzer:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.3 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
11.4 Der Get2Germany behält sich das Recht vor, den Sitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.