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Visum Deutschland für Ärzte: Dein direkter Weg zur medizinischen Karriere

So gelingt dir der Einstieg: Alles zu Voraussetzungen, Anerkennung und Visumantrag auf einen Blick.

29. Juli 2025|8 min read
Pasha Alidadi
Pasha Alidadi
Visa_Germany

Deutschland leidet 2025 unter einem dringenden Ärztemangel, bedingt durch die demografische Alterung der Gesellschaft und der ärztlichen Belegschaft sowie einem zunehmenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Dadurch eröffnen sich für ausländische Ärztinnen und Ärzte bedeutende Chancen, eine ärztliche Weiterbildung oder Facharztausbildung hier aufzunehmen.

Trotz bürokratischer Herausforderungen ist die Nachfrage nach qualifizierten Medizinerinnen und Medizinern in Deutschland so groß wie nie zuvor. Besonders in ländlichen Regionen und spezialisierten Fachgebieten (z. B. Kardiologie, Neurologie, Pädiatrie, Anästhesie) steigt der Bedarf.

So hilft dir Get2Germany beim Visumsantrag:

✅ Maßgeschneiderte Hilfe bei Übersetzungen und Dokumenten
✅ Schritt-für-Schritt-Anleitung für Visum & Anerkennung
✅ Tipps für die Wahl des passenden Bundeslands
✅ Austausch mit anderen internationalen Ärzt:innen
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Keine Umwege. Nur dein Weg nach Deutschland.

Mit Get2Germany startest du smart in den Anerkennungsprozess – kostenlos, digital und genau auf dich zugeschnitten. Visum, Approbation, Job? Überblicke alles an einem Ort.

Warum Deutschland? Die Vorteile des Arzt-Arbeitsvisums

  • Attraktive Gehälter und sichere Arbeitsplätze: Ärztinnen und Ärzte genießen sehr gute Verdienstmöglichkeiten und stabile Arbeitsverhältnisse.
  • Kein Sperrkonto erforderlich: Ein Arbeitsvisum basiert auf einem Arbeitsvertrag, weshalb du keine finanziellen Nachweise in Form eines Sperrkontos erbringen musst. Das spart dir mehr als 11.900 € jährlich (Stand 2025).
  • Schnelle Wege zur dauerhaften Niederlassung: Vom passenden Visum bis zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, danach Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach wenigen Jahren.
  • Vielfältige Entwicklungschancen: Deutsche Kliniken bieten umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, auch Facharztausbildungen.

Wichtige Herausforderungen

Übersicht über die möglichen deutschen Visa-Typen für ausländische Ärzte.

Welche Visaoptionen gibt es für Ärztinnen und Ärzte? (Stand 2025)

Deutschland bietet Ärzt:innen aus Nicht-EU-Ländern mehrere Möglichkeiten, ein Visum zu erhalten.

EU-Blaue Karte (§18g AufenthG)

Für Hochschulabsolventen mit anerkanntem medizinischem Abschluss und verbindlichem Arbeitsvertrag. Mindestjahresgehalt (Ärzte, Mangelberuf) 43.759,80 €. Schneller Zugang zur Niederlassung möglich.

Visum für qualifizierte Fachkräfte (§18b AufenthG)

Für Ärzte mit anerkannter Qualifikation und Jobangebot. Keine allgemeine Gehaltshürde, außer für Ältere (ab 45 Jahre).

Visum für berufserfahrene Fachkräfte (§19c AufenthG)

Für Mediziner mit mindestens 2 Jahren relevanter Berufserfahrung. Geringere Voraussetzungen bzgl. Anerkennung, eher geeignet für nicht-reglementierte Tätigkeiten.

Visum zur Anerkennung der Berufsqualifikation (§16d AufenthG)

Für Ärzte, die noch Anpassungsmaßnahmen, Prüfungen und Sprachkurse absolvieren müssen. Aufenthalt bis zu 24 Monate möglich.

Neues Visum für Ärztinnen und Ärzte mit teilweiser Anerkennung (ab 2024)

Seit 2024 bietet das Recognition Partnership Scheme eine neue Visumsmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte mit teilweiser Anerkennung ihrer Qualifikation. Es ist kein vollständiger Approbationsnachweis erforderlich – allerdings müssen Bewerber*innen über Deutschkenntnisse auf B1–B2-Niveau verfügen und eine Unterstützungszusage eines deutschen Arbeitgebers vorlegen. Ziel ist es, unter Supervision fehlende Qualifikationen in Deutschland nachzuholen. Die Approbation bleibt jedoch Voraussetzung für eine eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit.

Anerkennung des medizinischen Abschlusses

Dein ausländischer Abschluss muss im Rahmen des Approbationsverfahrens formal von der zuständigen Landesbehörde als dem deutschen gleichwertig anerkannt werden (nicht nur ZAB). Dies ist unentbehrlich für die staatliche deutsche Arztzulassung (Approbation).

⚠️ Für manche Visa ist diese Anerkennung Voraussetzung zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung, für andere (z. B. Anerkennungsvisum §16d) kannst du mit einem Defizitbescheid auch erst nach Einreise die Anerkennung abschließen.

Approbation: Die ärztliche Zulassung

Die Approbation ist zwingend erforderlich, um in Deutschland als Arzt Patienten zu behandeln. Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Anerkannter medizinischer Abschluss
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (mindestens B2, meist C1 medizinisches Deutsch)
  • Nachweise über ärztliche Eignung, Gesundheit und Führung
  • Eventuell zusätzliche Anpassungsprüfungen

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Sprachanforderungen

  • Für Visum und Anstellung: mindestens Deutschkenntnisse auf B2-Niveau.
  • Für die Approbation (Berufszulassung): C1-Niveau in medizinischem Deutsch ist erforderlich – nachgewiesen durch die Fachsprachprüfung, die in der Regel von der zuständigen Landesärztekammer durchgeführt wird.
  • Prüfungsformate, Anforderungen und Anerkennung können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
  • In manchen Fällen sind zusätzlich medizinisch angepasste Sprachtests (z. B. telc MED) erforderlich.

So bekommst du dein Visum als Ärzt:in in Deutschland

  1. Lass deinen Abschluss anerkennen: Starte mit dem Anerkennungsverfahren (siehe oben).
  2. Sichere dir ein Jobangebot: Bewirb dich bei Kliniken oder Krankenhäusern.
  3. Erwerbe Sprachzertifikate: Mindestens B2 im allgemeinen Deutsch, C1 medizinisches Deutsch wird dringend empfohlen.
  4. Wähle die richtige Visumskategorie: Abhängig von Anerkennungsstatus, Berufserfahrung und Gehalt.
  5. Stelle deine Antragsunterlagen zusammen: Siehe Checkliste unten.
  6. Stelle den Visumsantrag: Bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat).

Erforderliche Unterlagen für den Visumsantrag als Ärzt:in

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelle biometrische Passfotos
  • Anerkannter medizinischer Abschluss (mit beglaubigter Übersetzung/Legalisierung)
  • Nachweis über die Anerkennung bzw. Antrag auf Anerkennung des Abschlusses
  • Jobangebot oder Arbeitsvertrag
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (B2 und/oder C1 Medizin)
  • Bei Antrag auf Anerkennungs- oder Ausbildungvisum: Finanzierungsnachweis (1.091 €/Monat im Jahr 2025)
  • Weitere erforderliche Nachweise je nach Fall (z. B. Führungszeugnis, berufliche Referenzen, Anpassungsplan bei Nutzung der Anerkennungspartnerschaft)

Der Online-Antrag VIDEX – So funktioniert er für längerfristige Visa

Für Visumanträge, die einen Aufenthalt über 90 Tage in Deutschland betreffen (etwa für Approbation, Anerkennungszwecke oder Berufseinwanderung), steht das Auslandsportal des Auswärtigen Amts zu Verfügung. Der enthaltene VIDEX‑Antrag für langfristigen Aufenthalt („Visum-Erfassung Langfristiger Aufenthalt“) ermöglicht, dass du deinen Antragsbogen online ausfüllst, Dokumente hochlädst und den Antrag vorab prüfen lässt – bevor du deinen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat wahrnimmst.

  1. Registrierung & Upload
    Lege ein Nutzerkonto im Auslandsportal an. Gib persönliche Daten ein, lade erforderliche Dokumente (z. B. Anerkennungsschreiben, Arbeitsvertrag, Sprachzertifikate) hoch und speichere den Antrag ab. Später kannst du ihn ergänzen – beachte aber, dass Daten nach längerer Inaktivität verloren gehen können.
  2. Vorprüfung durch Auslandsvertretung
    Nachdem du den Antrag abgesandt hast, überprüft die entsprechende deutsche Botschaft oder das Konsulat deine Unterlagen. Unvollständigkeiten oder formale Fehler werden über das Portal mitgeteilt, sodass du Ergänzungen vornehmen kannst.
  3. Terminvereinbarung & Einreichung
    Wenn der Antrag vollständig ist, buchst du einen Besuchstermin im Portal. Am Termin bringst du biometrische Daten, Originaldokumente und zahlst die Visumgebühr vor Ort – damit ist dein Antrag optimal vorbereitet.

Tipps für eine erfolgreiche VIDEX‑Nutzung

  • Bereite alle relevanten Unterlagen im Voraus vor: Approbationsbescheid, Vertrag, Sprachzertifikate, Kranken- und Haftpflichtversicherungsnachweis.
  • Gib die Daten im Portal minutengenau: Der VIDEX‑Antrag löscht Eingaben nach etwa 10 Minuten Inaktivität.
  • Verwende always lateinische Zeichen (A‑Z): Sonderzeichen wie Ä, Ö, Ü und ß sind erlaubt, aber keine Nicht‑Latein‑Schrift.
  • Speichere deinen Antrag rechtzeitig: Sobald Name und Geburtsdatum eingetragen sind, kannst du ihn sichern – sonst droht Datenverlust.
  • Wähle die richtige Sprachversion: Reiche die Fassung ein, die bei der zuständigen Auslandsvertretung verlangt wird (deutsch, englisch etc.).
  • Reagiere schnell auf Rückfragen: Nutze das Portal zur Kommunikation – Nachreichungen bleiben sichtbar und nachvollziehbar.
  • Buche den Termin möglichst früh: Vorlaufzeit kann mehrere Monate betragen, insbesondere wenn Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde erforderlich ist.

Warum VIDEX deinen Antrag smarter macht

Dank VIDEX geht dein Antrag schon vor dem Botschafts-Besuch in die Vorprüfung – du kannst Fehler vermeiden, Unterlagen ergänzen und behältst den Antragsstatus im Blick. Das verkürzt Wartezeiten und sorgt dafür, dass dein persönlicher Termin deutlich effizienter verläuft.

Unbefristeter Aufenthalt und deutsche Staatsangehörigkeit

  • Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt und Beschäftigung in Deutschland (bei regelmäßiger Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) kannst du eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
  • Du und deine Familie könnt euch nach sechs Jahren für die deutsche Staatsbürgerschaft qualifizieren.

Familiennachzug

  • Der Familiennachzug von Ehepartner:innen und Kindern ist grundsätzlich möglich.
  • Ehepartner:innen müssen unter Umständen vor der Einreise Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen.
  • Nach der Einreise dürfen Ehepartner:innen arbeiten und Kinder eine Schule besuchen.

Häufige Fehler und wichtige Hinweise

  • Für alle gängigen Arbeitsvisa für Ärzt:innen (z. B. Blaue Karte, Fachkräfte- oder Berufserfahrenenvisum) ist ein Jobangebot zwingend erforderlich.
  • Die Chancenkarte ist für Ärzt:innen nicht geeignet, da sie keinen Zugang zur Approbation oder zu reglementierten medizinischen Berufen ermöglicht.
  • Ein Sperrkonto ist nur für Anerkennungs- bzw. Ausbildungvisa erforderlich, nicht für Arbeitsvisa mit Arbeitsvertrag.
  • Berufserfahrung ersetzt nicht die formale Anerkennung deines medizinischen Abschlusses – sie ist in reglementierten Berufen wie der Medizin keine Alternative zur offiziellen Gleichwertigkeitsfeststellung.

Deutschland bietet dir echte Perspektiven

Der Visumsweg für Ärzt:innen in Deutschland ist anspruchsvoll, aber voller Chancen.

Wer bereit ist, sich durch Anerkennung, Stellensuche und Behörden zu navigieren, wird belohnt: mit beruflicher Weiterentwicklung, finanzieller Sicherheit und einem Leben in einem der spannendsten Gesundheitssysteme Europas.

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FAQ

  • Welche Arbeitsvisa gibt es für ausländische Ärzt:innen in Deutschland? Blaue Karte EU (§18g AufenthG): Anerkannter medizinischer Abschluss, Jobangebot, Gehalt ab 43.759,80 € (2025, für Ärzt:innen). Visum für Fachkräfte (§18b AufenthG): Anerkannter Abschluss, Jobangebot, kein generelles Mindestgehalt – außer für Bewerber:innen ab 45 Jahren (ab 53.130 € in 2025). Visum für berufserfahrene Fachkräfte (§19c Abs. 2 AufenthG): Mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung, Jobangebot, Gehalt ab 43.470 € (2025)
  • Was bedeutet „anerkannter medizinischer Abschluss“? Dein medizinischer Abschluss muss von der zuständigen Landesbehörde offiziell als gleichwertig mit einem deutschen Medizinstudium anerkannt werden. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für die Approbation (Berufszulassung).
  • Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich? Für Visum und Anstellung brauchst du in der Regel mindestens B2-Niveau im allgemeinen Deutsch.
    Für die Approbation und medizinische Tätigkeiten ist C1-Niveau in medizinischem Deutsch (Fachsprachprüfung) erforderlich.
  • Brauche ich ein Jobangebot, bevor ich ein Visum als Ärzt:in beantrage? Ja. Für alle gängigen Arbeitsvisa im medizinischen Bereich ist ein konkretes Jobangebot erforderlich. Die Chancenkarte ist für Ärzt:innen nicht geeignet.
  • Brauche ich ein Sperrkonto für das Visum? Nein, wenn du ein Arbeitsvisum mit Arbeitsvertrag beantragst. Ja, wenn du ein Anerkennungs- oder Ausbildungsvisum (§16d AufenthG) beantragst – in diesem Fall musst du 1.091 € pro Monat (2025) nachweisen.
  • Was ist das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§16d AufenthG)? Dieses Visum richtet sich an Ärzt:innen, die notwendige Anpassungsmaßnahmen, Prüfungen oder Sprachkurse absolvieren müssen. Voraussetzungen sind: Teilanerkennung deines Abschlusses, Finanzierungsnachweis (1.091 € pro Monat), in der Regel mindestens A2-Deutschkenntnisse
  • Darf ich vor der Approbation bereits arbeiten? Ja, aber nur in nicht reglementierten medizinischen Berufen, zum Beispiel als Clinical Research Assistant. Für direkte Patient:innenversorgung ist die Approbation Pflicht.
  • Wird meine Berufserfahrung aus dem Heimatland anerkannt? Sie kann im Rahmen des Visums nach §19c oder beim Anerkennungsverfahren berücksichtigt werden – vorausgesetzt, sie ist gut dokumentiert. Aber: Sie ersetzt nicht die notwendige Anerkennung deines medizinischen Abschlusses.
  • Kann ich als Ärzt:in die Chancenkarte nutzen? Nein. Die Chancenkarte ist nicht für reglementierte medizinische Berufe wie die Humanmedizin vorgesehen. Die Approbation ist Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit – nutze bitte die regulären Visumspfade.

📌 Rechtlicher Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung (Stand: Juli 2025) können sich Gesetze, Vorschriften und Anforderungen – insbesondere im Visum-, Aufenthalts- und Anerkennungsrecht – kurzfristig ändern oder je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.

Alle Angaben ohne Gewähr.

References