Wenn du als Arzt eine internationale Karriere anstrebst, sollte Deutschland ganz oben auf deiner Liste stehen. Mit einem starken Gesundheitssystem, wettbewerbsfähigen Gehältern und robusten Einwanderungsoptionen für Ärzte ist der Umzug nach Deutschland als Arzt einfacher denn je. Dieser Leitfaden führt dich durch den Prozess, die besten Visumoptionen und gibt dir wichtige Tipps für einen reibungslosen Übergang.
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Warum Deutschland? Die wichtigsten Gründe, als Arzt in Deutschland zu arbeiten
Schon vor deiner Ankunft ist es wichtig zu wissen, was Deutschland zu bieten hat: hervorragende Karriereperspektiven, rechtliche Stabilität und ein Gesundheitssystem, das internationale Fachkräfte aktiv willkommen heißt.
- Starke Gehälter & Jobsicherheit: Transparente Gehaltstabellen, stabile Verträge und geregelte Arbeitszeiten bieten eine solide und vorhersehbare Grundlage – direkt von deinem ersten Job an.
- Schneller Weg zur Niederlassungserlaubnis: Mit dem richtigen Visum kannst du nach 33 Monaten oder bereits nach 21 Monaten mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau die Niederlassungserlaubnis beantragen.
- Finanzierte Facharztausbildung: Deutschland bietet eine bezahlte Facharztausbildung mit über 30 Fachrichtungen zur Auswahl, während du arbeitest und ein Gehalt verdienst.
- Work-Life-Balance & Familienleistungen: Ärzte profitieren von strukturierten Arbeitszeiten, über 30 Urlaubstagen und vollem Zugang zum deutschen Sozialversicherungssystem – einschließlich bezahltem Mutterschutz (bis zu 14 Wochen) und bis zu 14 Monaten bezahlter Elternzeit, die sich beide Elternteile teilen können.
- Hervorragende Jobaussichten: Der anhaltende Ärztemangel in ganz Deutschland bedeutet hohe Beschäftigungschancen, Visum-Sponsoring und langfristiges Karrierewachstum – insbesondere außerhalb der Großstädte.
Wichtige Herausforderungen, auf die du dich vorbereiten solltest
- Einen Job zu finden, während du noch im Ausland bist, kann zeitaufwendig und wettbewerbsintensiv sein.
- Die Bearbeitungszeiten für Anerkennung und Visum können mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Die Vorbereitung auf den Approbationsprozess (Zulassung) neben der Arbeit.

Welches deutsche Visum sollten Ärzte beantragen? (Update 2025)
Deutschland bietet Ärzten von außerhalb der EU mehrere Wege:
EU Blue Card (§18g AufenthG)
- Für Hochschulabsolventen mit einem in Deutschland anerkannten medizinischen Abschluss und einem Jobangebot.
- Mindestbruttojahresgehalt für Ärzte (Engpassberufe): 43.759,80 € (2025).
- Für andere (Nicht-Engpass-) Berufe: 48.300 €.
- Schneller Weg zur Niederlassungserlaubnis: nach 27 Monaten (oder 21 Monaten mit B1-Deutsch).
- Sprache: In der Regel allgemeines B2-Deutsch und C1-Medizinisches Deutsch für die Approbation.
Visum für Fachkräfte (§18b AufenthG)
- Für Ärzte mit einer anerkannten medizinischen Qualifikation und einem Jobangebot in Deutschland.
- Kein allgemeines Mindestgehalt, aber:
- Wenn du über 45 Jahre alt bist und dich zum ersten Mal bewirbst, muss dein Bruttojahresgehalt mindestens 53.130 € (2025) betragen oder du musst eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
- Sprache: Mindestens B2; C1-Medizinisches Deutsch ist für die Approbation erforderlich.
Visum für Berufserfahrene (§19c Abs. 2 AufenthG)
- Für Ärzte mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren.
- Mindestjahresgehalt von 43.470 € (2025).
- Der Abschluss des Antragstellers muss noch nicht vollständig anerkannt sein, aber dieses Visum ist in der Praxis hauptsächlich für nicht reglementierte medizinische Tätigkeiten relevant (keine direkte Patientenversorgung). Die Approbation bleibt für die volle ärztliche Tätigkeit erforderlich.
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§16d AufenthG)
- Für diejenigen, die Anerkennungsmaßnahmen absolvieren müssen: Anpassungslehrgänge, Praktika, Prüfungen oder Sprachkurse.
- Erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 24 Monaten (Verlängerung möglich).
- Erfordert den Nachweis ausreichender Mittel: 1.091 €/Monat (2025).
- Nützlich als Sprungbrett zur Approbation.
Anerkennungspartnerschaft: Neuer Visumsweg für teilweise anerkannte Ärzte (2024+)
Seit 2024 bietet die Anerkennungspartnerschaft einen neuen Weg für Ärzte mit teilweiser Anerkennung ihrer Qualifikationen, um in Deutschland zu arbeiten. Obwohl sie zunächst keine vollständige Approbation erfordert, müssen die Kandidaten teilweise Deutschkenntnisse (in der Regel B1–B2) nachweisen und die Unterstützung eines deutschen Arbeitgebers im Gesundheitswesen sichern. Das Visum erlaubt es ihnen, unter Aufsicht zu arbeiten, während sie fehlende Qualifikationselemente vervollständigen. Die volle ärztliche Zulassung (Approbation) bleibt Voraussetzung für die eigenständige ärztliche Tätigkeit.
- Erlaubt die Aufnahme der Arbeit unter Aufsicht bei einem deutschen Arbeitgeber, bevor die vollständige Anerkennung abgeschlossen ist.
- Der Arbeitgeber muss den Anerkennungsprozess aktiv unterstützen.
Extra: Sprachkursvisum
Das Sprachkursvisum ist ideal für internationale Ärzte, die ihre Deutschkenntnisse verbessern müssen, bevor sie die Approbation beantragen oder mit der Arbeit beginnen. Es ermöglicht dir, dich für mehrere Monate bis zu einem Jahr in Deutschland aufzuhalten und dich vollständig auf das Sprachenlernen zu konzentrieren – vom allgemeinen Deutsch bis zum spezialisierten medizinischen Vokabular. Obwohl du mit diesem Visum nicht als Arzt arbeiten kannst, bietet es die wesentliche sprachliche Grundlage für deinen späteren Einstieg in deutsche Krankenhäuser. Nach Abschluss deiner Kurse kannst du einfach zu einem Arbeits- oder Anerkennungs-Visum wechseln und deine medizinische Karriere in Deutschland weiter verfolgen.
Extra: Visum zur Familienzusammenführung
Wenn du bereits mit einem Arbeitsvisum wie der EU Blue Card oder dem Visum für Fachkräfte in Deutschland bist, kannst du enge Familienmitglieder nachholen. Ehepartner und minderjährige Kinder können ihr eigenes Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um bei dir in Deutschland zu leben. In vielen Fällen müssen Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau nachweisen. Du musst auch ein ausreichendes Einkommen und angemessenen Wohnraum nachweisen. Das Visum zur Familienzusammenführung erlaubt es Familienmitgliedern in der Regel, zu arbeiten, ersetzt aber nicht dein eigenes Arbeitsvisum. Diese Art von Visum ist ein wichtiger Weg, um deine Karriere aufzubauen und dich gemeinsam mit deiner Familie in Deutschland niederzulassen.
⚠️ Nicht empfohlen: Chancenkarte
Dieses Visum ist nicht für Ärzte geeignet, da es keine reglementierte ärztliche Tätigkeit oder den Zugang zur Approbation ermöglicht.
Was bedeutet „anerkannter medizinischer Abschluss“?
Anerkennung bedeutet, dass deine medizinische Qualifikation formal bewertet und als gleichwertig mit einem deutschen medizinischen Abschluss bestätigt wird. Diese Bewertung wird von der zuständigen Landesbehörde durchgeführt – nicht nur von der ZAB.
Sie ist zwingend erforderlich, um die Approbation (ärztliche Zulassung) zu erhalten, die notwendig ist, um als Arzt in Deutschland zu arbeiten.
⚠️ Für einige Visumarten (wie die EU Blue Card oder das Visum für Fachkräfte) ist die vollständige Anerkennung in der Regel erforderlich, bevor das Visum beantragt wird. Für andere (wie das §16d Visum für Anerkennungszwecke) kannst du den Prozess nach der Einreise mit einem sogenannten „Defizitbescheid“ beginnen.
Möglicherweise musst du beglaubigte Übersetzungen, detaillierte Zeugnisse und Nachweise über klinische Ausbildung vorlegen.
Approbation: Berufliche Anerkennung und warum sie wichtig ist
- Die Approbation ist die volle ärztliche Zulassung in Deutschland und für alle Ärzte, die in der Patientenversorgung tätig sein wollen, obligatorisch.
- Zu den Voraussetzungen für die Approbation gehören: anerkannter medizinischer Abschluss, vollständige beglaubigte Unterlagen, deutsche Sprachzertifikate (B2 allgemein, C1 medizinisch / Fachsprachprüfung), Nachweis der gesundheitlichen Eignung und der persönlichen Zuverlässigkeit sowie manchmal weitere Anpassungslehrgänge oder Prüfungen.
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Sprachanforderungen
- Für Visum und Beschäftigung: Mindestens B2-Deutsch.
- Für Approbation/Zulassung: C1-Medizinisches Deutsch erforderlich, nachgewiesen durch die Fachsprachprüfung, die in der Regel von der Landesärztekammer abgenommen wird.
- Prüfungsformat, Anforderungen und Anerkennung können je nach Bundesland variieren.
- Einige zusätzliche medizinisch angepasste Deutschprüfungen (z. B. telc MED) können erforderlich sein.
Schritte zur Sicherung des Arzt-Visums
- Lass deine Qualifikationen anerkennen: Beginne mit dem Anerkennungsprozess (siehe oben).
- Sichere dir ein Jobangebot: Bewirb dich bei Kliniken oder Krankenhäusern.
- Erhalte Sprachzertifikate: B2-Deutsch als Minimum, C1-Medizinisches Deutsch wird dringend empfohlen.
- Wähle die richtige Visumkategorie basierend auf deinem Anerkennungsstatus, deiner Erfahrung und deinem Gehaltsniveau.
- Bereite die Antragsunterlagen vor: siehe Checkliste unten.
- Stelle den Antrag bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat.
Erforderliche Dokumente für den Antrag auf ein Arbeitsvisum für Ärzte
- Ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass
- Aktuelle biometrische Fotos
- Anerkannter medizinischer Abschluss (mit beglaubigter Übersetzung/Legalisierung)
- Nachweis der Anerkennung oder des Antrags auf Anerkennung deines Abschlusses
- Jobangebot oder Arbeitsvertrag
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (B2 und/oder C1 MED)
- Wenn du ein Anerkennungs- oder Ausbildungs-Visum beantragst: Nachweis von Mitteln (1.091 €/Monat im Jahr 2025)
- Weitere erforderliche Belege (z. B. polizeiliches Führungszeugnis, berufliche Referenzen, Anpassungsplan bei Nutzung der Anerkennungspartnerschaft)
Wenn du ein Visum beantragst, das dir einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland ermöglicht – zum Beispiel für die Approbation, die Anerkennung von Qualifikationen oder die Fachkräfteeinwanderung – musst du das Portal des Auswärtigen Amtes nutzen, das vom Auswärtigen Amt bereitgestellt wird. Dazu gehört der VIDEX-Antrag für langfristige Aufenthalte, mit dem du dein Visumformular online ausfüllen, Dokumente hochladen und deinen Antrag vor deinem Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat vorprüfen lassen kannst.
Die Online-Anwendung VIDEX: So funktioniert sie für Langzeitvisa
1. Registrierung & Upload
Erstelle ein Konto im Portal des Auswärtigen Amtes. Gib deine persönlichen Daten ein, lade alle erforderlichen Dokumente hoch (z. B. Anerkennungsbescheid, Arbeitsvertrag, Sprachzertifikate) und speichere deinen Antrag. Du kannst ihn später weiter bearbeiten – beachte jedoch, dass Daten bei zu langer Inaktivität verloren gehen können.
2. Vorprüfung durch die Botschaft oder das Konsulat
Nach der Einreichung wird dein Antrag von der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat geprüft. Sollte etwas fehlen oder falsch sein, wirst du über das Portal benachrichtigt und kannst Korrekturen vornehmen (Auswärtiges Amt).
3. Terminbuchung & Einreichung
Wenn dein Antrag vollständig ist, kannst du deinen persönlichen Termin über das Portal vereinbaren. Bring am Tag deines Besuchs deine biometrischen Daten, Originaldokumente mit und bezahle die Visumgebühr persönlich. Dein Antrag ist dann vollständig vorbereitet.
Kurztipps für die erfolgreiche Nutzung von VIDEX
- Halte alle Dokumente im Voraus bereit – einschließlich deines Anerkennungsschreibens, Jobangebots, Sprachzertifikate und Nachweis der Kranken-/Haftpflichtversicherung.
- Gib deine Daten schnell und präzise ein – das VIDEX-Formular läuft nach etwa 10 Minuten Inaktivität ab.
- Verwende nur lateinische Zeichen (A–Z) – Buchstaben wie Ä, Ö, Ü und ß sind erlaubt, aber keine nicht-lateinischen Schriften.
- Speichere dein Formular frühzeitig – sobald du deinen Namen und dein Geburtsdatum eingegeben hast, kannst du deinen Entwurf speichern, um Datenverlust zu vermeiden.
- Wähle die richtige Sprachversion – reiche deinen Antrag in der Sprache ein, die von deiner örtlichen Botschaft oder deinem Konsulat verlangt wird (normalerweise Deutsch oder Englisch).
- Reagiere schnell auf Rückfragen – nutze das Portal zur Kommunikation und reiche fehlende Dokumente direkt in deiner Antragsakte ein.
- Buche deinen Termin so früh wie möglich – Wartezeiten können sich über mehrere Monate erstrecken, insbesondere wenn die örtlichen Ausländerbehörden deinen Antrag genehmigen müssen.
Warum VIDEX deinen Antrag intelligenter macht
VIDEX ermöglicht eine Vorprüfung deines Antrags vor deinem persönlichen Termin, sodass du Fehler beheben, fehlende Informationen ergänzen und den Status deines Antrags in Echtzeit verfolgen kannst. Das Ergebnis? Kürzere Wartezeiten und ein reibungsloserer, effizienterer Besuch bei der Botschaft.
Niederlassungserlaubnis und Staatsbürgerschaft
- Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts und Beschäftigung (mit pünktlicher Steuer-/Versicherungszahlung) kannst du die Niederlassungserlaubnis beantragen.
- Du und deine Familie können nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen.
Häufige Fallstricke und Warnungen
- Du musst dir für alle wichtigen Arzt-Visa ein Jobangebot sichern (Blue Card, Fachkräftevisum, Visum für Berufserfahrene).
- Die Chancenkarte ist kein praktikabler Weg für Ärzte – sie bietet keinen Zugang zur Approbation oder zur reglementierten ärztlichen Tätigkeit.
- Der Nachweis eines Sperrkontos ist nur für Anerkennungs-/Ausbildungsvisa erforderlich, nicht für Arbeitsvisa mit einem Arbeitsvertrag.
- Berufserfahrung ersetzt nicht die formelle Anerkennung des Abschlusses in reglementierten Berufen wie der Medizin.
Abschließende Gedanken
Deutschlands Visumweg für Ärzte ist robust und flexibel. Obwohl der Prozess Anstrengungen erfordert (Qualifikationsanerkennung, Jobsuche und Umgang mit Bürokratie), sind die potenziellen Vorteile beträchtlich: berufliches Wachstum, finanzielle Stabilität und ein lebendiges Leben in einer der dynamischsten medizinischen Landschaften Europas.
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FAQ
- Welche Arbeitsvisum-Optionen gibt es für ausländische Ärzte in Deutschland? EU Blue Card (§18g): Anerkannter medizinischer Abschluss, Jobangebot, Gehalt ≥ 43.759,80 € (2025, Ärzte). Visum für Fachkräfte (§18b): Anerkannter Abschluss, Jobangebot, kein allgemeines Mindestgehalt außer für Antragsteller ≥45 Jahre (53.130 € in 2025). Visum für Berufserfahrene (§19c Abs. 2): Mindestens 2 Jahre relevante Erfahrung, Jobangebot, Gehalt ≥ 43.470 € (2025).
- Was bedeutet „anerkannter medizinischer Abschluss“?
Deine medizinische Qualifikation muss von der zuständigen Landesbehörde formal als gleichwertig mit einem deutschen medizinischen Abschluss anerkannt werden. Dies ist für die Approbation/Zulassung erforderlich. - Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?
Du benötigst in der Regel mindestens B2-Niveau allgemeines Deutsch für das Visum/die Beschäftigung und C1-Medizinisches Deutsch (Fachsprachprüfung) für die Approbation und die meisten medizinischen Tätigkeiten. - Brauche ich ein Jobangebot, bevor ich ein Visum als Arzt beantrage?
Ja, für alle Standard-Arbeitsvisa für Ärzte ist ein Jobangebot erforderlich. Die Chancenkarte ist kein effektiver Weg für Ärzte. - Ist der Nachweis eines Sperrkontos für Arbeitsvisa erforderlich?
Nein, wenn du einen Arbeitsvertrag hast. JA, wenn du ein Anerkennungs-/Ausbildungsvisum beantragst. - Was ist das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§16d)?
Für Ärzte, die erforderliche Anpassungs- oder Prüfungsmaßnahmen absolvieren müssen, bevor die vollständige Anerkennung erfolgt. Erfordert den Nachweis von Mitteln (1.091 €/Monat), teilweise Anerkennung und (in der Regel) A2-Deutsch. - Kann ich arbeiten, bevor ich die volle Approbation habe?
Du darfst nur in nicht reglementierten medizinischen Tätigkeiten arbeiten (z. B. als klinischer Forschungsassistent). Die direkte Patientenversorgung erfordert immer die Approbation. - Wird Berufserfahrung aus dem Heimatland anerkannt?
Sie wird für §19c und den Anerkennungsprozess berücksichtigt (wenn ordnungsgemäß dokumentiert), aber Erfahrung kann die Gleichwertigkeit des Abschlusses für die Approbation nicht ersetzen. - Kann ich die Chancenkarte als Arzt nutzen?
Nein, nicht für die reglementierte ärztliche Tätigkeit. Nutze die oben genannten Standardwege.
📌 Ein kurzer rechtlicher Hinweis
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns bemühen, alle Inhalte ab Juli 2025 aktuell und korrekt zu halten, können sich Einwanderungsgesetze, Visabestimmungen und Anerkennungsverfahren ändern oder je nach Bundesland variieren. Konsultiere immer die offiziellen Websites der deutschen Behörden oder einen qualifizierten Einwanderungsanwalt, bevor du Entscheidungen triffst oder Anträge einreichst.
Alle Angaben ohne Gewähr.
