Offizielle Expertenantwort
Hallo Cecil,
herzlichen Glückwunsch zur bestandenen FSP – ein wichtiger Schritt ist geschafft!
Direkt danach darfst du in Deutschland zwar noch nicht eigenständig als Ärztin arbeiten, aber du kannst mit einer sogenannten Berufserlaubnis bereits klinisch tätig werden – unter Aufsicht eines approbierten Arztes. Diese wird in der Regel zunächst für 6 bis 12 Monate erteilt und kann auf maximal 2 Jahre verlängert werden.
Mit der Berufserlaubnis kannst du zum Beispiel als Assistenzärztin arbeiten, dabei praktische Erfahrung sammeln, ein reguläres Gehalt nach Tarifvertrag verdienen und dich gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Die Approbation bekommst du dann nach bestandener Kenntnisprüfung. Erst ab diesem Zeitpunkt darfst du eigenverantwortlich als Ärztin in Deutschland arbeiten.
Wenn du Unterstützung beim Antrag auf Berufserlaubnis in deinem konkreten Bundesland brauchst, schreib mir eine Direktnachricht – ich helfe dir gerne weiter!
Herzlich,
Sophie
herzlichen Glückwunsch zur bestandenen FSP – ein wichtiger Schritt ist geschafft!
Direkt danach darfst du in Deutschland zwar noch nicht eigenständig als Ärztin arbeiten, aber du kannst mit einer sogenannten Berufserlaubnis bereits klinisch tätig werden – unter Aufsicht eines approbierten Arztes. Diese wird in der Regel zunächst für 6 bis 12 Monate erteilt und kann auf maximal 2 Jahre verlängert werden.
Mit der Berufserlaubnis kannst du zum Beispiel als Assistenzärztin arbeiten, dabei praktische Erfahrung sammeln, ein reguläres Gehalt nach Tarifvertrag verdienen und dich gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.
Die Approbation bekommst du dann nach bestandener Kenntnisprüfung. Erst ab diesem Zeitpunkt darfst du eigenverantwortlich als Ärztin in Deutschland arbeiten.
Wenn du Unterstützung beim Antrag auf Berufserlaubnis in deinem konkreten Bundesland brauchst, schreib mir eine Direktnachricht – ich helfe dir gerne weiter!
Herzlich,
Sophie