Offizielle Expertenantwortvor etwa 1 Monat
Ja, das ist sehr häufig bei Berufserlaubnis: Krankenhäuser wollen Sie sichern, aber rechtlich können Sie erst beginnen, sobald die BE erteilt ist (und manchmal an diese spezielle Klinik/Abteilung gebunden ist).
Was vor der Unterzeichnung zu prüfen ist:
• Vertragsformulierung: „unter dem Vorbehalt der Erteilung der Berufserlaubnis“ (oder ähnlich).
• Das Startdatum sollte flexibel sein (z. B. „sobald die BE erteilt ist“).
• Umfang klären: Ist die BE an die Klinik gebunden? Gibt es Formulierungen zur Aufsicht? (häufig, nicht schlecht).
• Fragen Sie die Personalabteilung, wie sie mit Verzögerungen umgeht: Müssen Sie ihnen die BE sofort zusenden, informieren sie die Gehaltsabrechnung usw.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Bitten Sie um eine kurze schriftliche E-Mail, die bestätigt, dass sich Ihr Startdatum automatisch verschiebt, wenn die Behörde verspätet ist – damit Sie keinen Stress mit der Probezeit/Kündigungsfrist bekommen.
Was vor der Unterzeichnung zu prüfen ist:
• Vertragsformulierung: „unter dem Vorbehalt der Erteilung der Berufserlaubnis“ (oder ähnlich).
• Das Startdatum sollte flexibel sein (z. B. „sobald die BE erteilt ist“).
• Umfang klären: Ist die BE an die Klinik gebunden? Gibt es Formulierungen zur Aufsicht? (häufig, nicht schlecht).
• Fragen Sie die Personalabteilung, wie sie mit Verzögerungen umgeht: Müssen Sie ihnen die BE sofort zusenden, informieren sie die Gehaltsabrechnung usw.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Bitten Sie um eine kurze schriftliche E-Mail, die bestätigt, dass sich Ihr Startdatum automatisch verschiebt, wenn die Behörde verspätet ist – damit Sie keinen Stress mit der Probezeit/Kündigungsfrist bekommen.