Offizielle Expertenantwort
Beides ist ein bisschen richtig, deshalb die Verwirrung. Der Stand der Dinge:
• Als angestellte Ärztin bist du für deine dienstliche Tätigkeit grundsätzlich über die Betriebshaftpflicht der Klinik mitversichert. Für den normalen Stationsalltag brauchst du keine eigene Police.
• Diese Deckung greift aber nur für die dienstliche Tätigkeit. Nebentätigkeiten, Gutachten, Vertretungen, Hilfeleistung außerhalb des Dienstes oder grobe Fahrlässigkeit können ausgenommen sein.
• Sieh im Vertrag nach, ob die Mitversicherung ausdrücklich erwähnt ist, und lass sie dir sonst schriftlich von der Personalabteilung bestätigen. Prüfe auch, ob ein Regress bei grober Fahrlässigkeit geregelt ist.
• Eine eigene Berufshaftpflicht ist für Assistenzärzte vergleichsweise günstig und lohnt sich vor allem, sobald du irgendetwas außerhalb des Arbeitsvertrags machst.
Hol dir zuerst die schriftliche Bestätigung der Klinik, dann entscheide. Ohne diese Bestätigung würde ich nicht unterschreiben.
• Als angestellte Ärztin bist du für deine dienstliche Tätigkeit grundsätzlich über die Betriebshaftpflicht der Klinik mitversichert. Für den normalen Stationsalltag brauchst du keine eigene Police.
• Diese Deckung greift aber nur für die dienstliche Tätigkeit. Nebentätigkeiten, Gutachten, Vertretungen, Hilfeleistung außerhalb des Dienstes oder grobe Fahrlässigkeit können ausgenommen sein.
• Sieh im Vertrag nach, ob die Mitversicherung ausdrücklich erwähnt ist, und lass sie dir sonst schriftlich von der Personalabteilung bestätigen. Prüfe auch, ob ein Regress bei grober Fahrlässigkeit geregelt ist.
• Eine eigene Berufshaftpflicht ist für Assistenzärzte vergleichsweise günstig und lohnt sich vor allem, sobald du irgendetwas außerhalb des Arbeitsvertrags machst.
Hol dir zuerst die schriftliche Bestätigung der Klinik, dann entscheide. Ohne diese Bestätigung würde ich nicht unterschreiben.