Offizielle Expertenantwortvor 8 Monaten
Hallo Tom, Ihre Frage ist ausgezeichnet, da die Frage nach dem erforderlichen Geld (oder dem sogenannten Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit) bei der Beantragung eines Begleitvisums oder des Familiennachzugs nach Deutschland sehr wichtig ist. Der erforderliche Betrag hängt immer von der Art des Visums (z. B. Studienvisum oder Berufsanerkennung) und davon ab, ob die Begleitperson arbeiten wird oder nicht. Im Jahr 2025 liegt der erforderliche Mindestbetrag in der Regel zwischen 1.027 und 1.100 Euro pro Monat, was etwa 12.000 bis 13.000 Euro pro Jahr entspricht. In den meisten Fällen verlassen sich die deutschen Behörden auf ein sogenanntes Sperrkonto (gesperrtes Bankkonto) oder auf den Nachweis eines ausreichenden Einkommens zur Deckung des Lebensunterhalts. Im Falle eines Familiennachzugsvisums muss auch nachgewiesen werden, dass die Lebenshaltungskosten gedeckt sind. Grundlage hierfür ist das Einkommen der Hauptperson (Antragsteller), und die Begleitperson muss nicht unbedingt ein eigenes Sperrkonto eröffnen. Wenn das Einkommen oder das Konto des Hauptantragstellers ausreicht, um die Kosten für beide Ehepartner zu decken, ist kein zusätzliches Sperrkonto erforderlich. Wenn jedoch kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, kann die Botschaft die Eröffnung eines zusätzlichen Sperrkontos für die Begleitperson verlangen, um die Lebenshaltungskosten zu sichern. Es ist wichtig zu wissen, dass die Anforderungen zwischen den deutschen Botschaften leicht variieren können. Daher ist es immer am besten, sich bei der Botschaft, bei der Sie den Antrag stellen, über die genauen Bedingungen zu informieren. Wenn Sie mir die genaue Art des Visums mitteilen, kann ich Ihnen den erforderlichen Betrag genauer erläutern. Grüße, Sophie ✋🏼