Offizielle Expertenantwort
Die Meldung ist deine Aufgabe, nicht die der Klinik. Kurz zusammengefasst:
• Als Ärztin oder Arzt bist du in dem Bundesland kammerpflichtig, in dem du arbeitest, und musst dich in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Arbeitsbeginn bei der zuständigen Landesärztekammer melden. Das gilt auch mit Berufserlaubnis, nicht erst mit Approbation.
• Mitzubringen sind meist Berufserlaubnis oder Approbation, Arbeitsvertrag oder Anstellungsbestätigung, Ausweis und Meldebescheinigung.
• Der Kammerbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und ist im ersten Jahr oft reduziert. Über die Kammer läuft außerdem die Anmeldung beim Versorgungswerk, das ist ein eigener, wichtiger Schritt.
Mach das in der ersten Arbeitswoche mit, dann bekommst du auch deine Arztnummer und den Zugang zu den Fortbildungspunkten rechtzeitig.
• Als Ärztin oder Arzt bist du in dem Bundesland kammerpflichtig, in dem du arbeitest, und musst dich in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Arbeitsbeginn bei der zuständigen Landesärztekammer melden. Das gilt auch mit Berufserlaubnis, nicht erst mit Approbation.
• Mitzubringen sind meist Berufserlaubnis oder Approbation, Arbeitsvertrag oder Anstellungsbestätigung, Ausweis und Meldebescheinigung.
• Der Kammerbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und ist im ersten Jahr oft reduziert. Über die Kammer läuft außerdem die Anmeldung beim Versorgungswerk, das ist ein eigener, wichtiger Schritt.
Mach das in der ersten Arbeitswoche mit, dann bekommst du auch deine Arztnummer und den Zugang zu den Fortbildungspunkten rechtzeitig.