Offizielle Expertenantwort
Ich bin’s nochmal 🙂 Nur zur Klärung: Meintest du, dass du Zugang zu deinen eigenen Prüfungsunterlagen vom Prüfungsamt bekommen möchtest? Falls ja, hier ein paar wichtige Infos: Offizielle Prüfungsprotokolle (z. B. Notizen der Prüfer während der Kenntnisprüfung) werden in der Regel nicht automatisch an Kandidat:innen weitergegeben. Du hast aber das Recht, Einsicht in deine eigenen Prüfungsunterlagen zu beantragen – insbesondere, wenn du nicht bestanden hast oder die Bewertung besser verstehen möchtest.
Diese Einsicht musst du schriftlich beim Prüfungsamt oder bei der Ärztekammer beantragen, bei der du die KP gemacht hast. In der Regel bekommst du keinen vollständigen internen Prüfbericht, aber du kannst oft deine eigenen eingereichten Unterlagen oder Auszüge aus der Prüfungsakte einsehen. Am besten stellst du einen formlosen Antrag mit deinem Namen, dem Prüfungsdatum und dem Prüfungsort. Wenn du Hilfe beim Formulieren brauchst, melde dich gern via DM, ich unterstütze dich dabei! Viele Grüße, Sophie von Get2Germany 📝
Diese Einsicht musst du schriftlich beim Prüfungsamt oder bei der Ärztekammer beantragen, bei der du die KP gemacht hast. In der Regel bekommst du keinen vollständigen internen Prüfbericht, aber du kannst oft deine eigenen eingereichten Unterlagen oder Auszüge aus der Prüfungsakte einsehen. Am besten stellst du einen formlosen Antrag mit deinem Namen, dem Prüfungsdatum und dem Prüfungsort. Wenn du Hilfe beim Formulieren brauchst, melde dich gern via DM, ich unterstütze dich dabei! Viele Grüße, Sophie von Get2Germany 📝