Offizielle Expertenantwortvor 11 Monaten
Hi Priya, ja, du darfst den Bearbeitungsstand deiner Approbationsunterlagen jederzeit freundlich nachfragen, besonders wenn seit der Einreichung schon einige Monate vergangen sind. Seit dem 1. Juli 2025 ist in Bayern die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (ZAABY) bei der Regierung von Oberbayern für alle Anerkennungsverfahren mit ausländischem Abschluss zuständig. Die frühere Zuständigkeit des Sachgebiets 55.3 wurde durch diese zentrale Stelle ersetzt. Du erreichst die ZAABY unter [email protected] oder telefonisch unter 089 2176-2634 (Mo–Fr 09:00–11:00 Uhr). Die Adresse lautet Maximilianstraße 39, 80538 München. Weitere Infos findest du auf der Website der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de. Falls du in Unter-, Mittel- oder Oberfranken ausgebildet wurdest, ist weiterhin die Regierung von Unterfranken zuständig. In deiner Anfrage solltest du möglichst deinen vollständigen Namen, das Datum der Antragstellung und – falls vorhanden – dein Aktenzeichen angeben. Das hilft bei der schnellen Zuordnung. Viel Erfolg und Geduld für den weiteren Weg! Sophie von Get2Germany