Offizielle Expertenantwortvor etwa 1 Monat
“Vereidigt” heißt meist: gerichtlich beeidigt/ermächtigt (oft in Deutschland). Auslands-Übersetzungen sind riskant – klär es schriftlich oder nimm direkt eine/n in DE vereidigte/n Übersetzer/in.
vor etwa 1 Monat · Aktualisiert
Ich finde einen Übersetzer im Heimatland (nicht in Deutschland). Zählt das als “vereidigte Übersetzung” oder muss der Übersetzer in DE vereidigt sein?
Ich hab’s “halb so” gemacht: Übersetzung im Heimatland + dann in DE nochmal beglaubigen lassen. Behörde hat trotzdem neu verlangt… also lieber direkt vereidigt in DE.
Ich habe im Heimatland übersetzen lassen und die Behörde hat es NICHT akzeptiert. Musste nochmal in DE “vereidigt” machen… teuer.