Hallo Priya, ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Die Kenntnisprüfung (KP) allein ist zwar kein eigenständiger Aufenthaltszweck, aber wenn du dich offiziell im Anerkennungsverfahren befindest – also z. B. bereits einen Defizitbescheid erhalten hast und ein KP-Termin geplant ist – dann kann dein Visum verlängert oder neu beantragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 16d Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser erlaubt eine Aufenthaltserlaubnis, wenn du dich in Deutschland aufhältst, um deine ausländische Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Die KP ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Wichtig ist: Du brauchst Nachweise – z. B. den Defizitbescheid, eine KP-Anmeldung oder Bestätigung über die Vorbereitung auf die KP. 📘 Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16d.html (Quelle: Bundesministerium der Justiz) 📝 Aktuelle Informationen zum Thema Visum für ausländische Ärzt:innen findest du in unserem Blog: https://get2germany.com/de/blog/visum-deutschland-arzt Viele Grüße für dich! René von Get2Germany