Hallo Karl, ja, auch wenn du österreichischer Staatsbürger bist, gilt für dein Medizinstudium, das außerhalb Europas abgeschlossen wurde, die sogenannte Drittstaatenregelung. 📌 Das bedeutet konkret: ➡️ Fachsprachprüfung (FSP): Diese musst du in jedem Fall ablegen, da dein Studium nicht auf Deutsch stattfand. Die Prüfung testet deine medizinisch-berufssprachlichen Kenntnisse auf C1-Niveau, insbesondere Arzt-Patienten-Kommunikation, Anamnese und Dokumentation. ➡️ Kenntnisprüfung (KP): Diese ist erforderlich, weil dein Abschluss nicht automatisch als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt wird – was bei Drittstaatenabschlüssen der Regelfall ist. In der Prüfung wird dein medizinisches Wissen mit deutschem Ausbildungsstandard verglichen. Hättest du in Österreich studiert, bräuchtest du die Kenntnisprüfung nicht. Aber da dein Studium außerhalb von EU/EWR/Schweiz liegt, ist sie in deinem Fall sehr wahrscheinlich verpflichtend. Beachte bitte zusätzlich: Die konkreten Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren. Deshalb solltest du dich direkt an die Approbationsbehörde deines Bundeslands wenden. Wenn du dir eine klare Roadmap und hilfreiche Tipps wünschst, die auf dich zugeschnitten sind, dann registriere dich kostenlos auf unserer Approbations-Plattform: get2germany.com/de/signup Viele Grüße! Kiana von Get2Germany