Официальный ответ эксперта9 месяцев назад
Hallo Erick, danke für deine Nachfrage und super, dass du schon die Fachsprachprüfung in NRW geschafft hast. Der Wechsel des Approbationsverfahrens von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen ist möglich und erfordert die Einleitung eines neuen Approbationsverfahrens in Niedersachsen. 📝 In diesem Dokument des Niedersächsischer Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA) wird der Wechsel nach Niedersachen im laufenden Approbationsprozess ganz genau erklärt. 1. Wenn du dein Verfahren von NRW nach Niedersachsen verlegen möchtest, musst du zunächst deinen Antrag in NRW schriftlich zurücknehmen. 2. Erst danach kannst du in Niedersachsen einen neuen Antrag stellen. 3. Im Antragsformular des NiZzA gibst du auf Seite zwei an, dass du zuvor in NRW bereits ein Verfahren hattest. Der Vorteil: NiZzA fordert dann die Verwaltungsakte aus NRW an, sodass du viele Unterlagen nicht erneut einreichen musst. 4. Zusätzlich musst du aber einige aktuelle Dokumente unbedingt in Niedersachsen neu vorlegen: eine Meldebestätigung oder Einstellungszusage in Niedersachsen, eine ärztliche Bescheinigung und Straffreiheitserklärung (dafür gibt es Vordrucke im Download-Bereich des NiZzA), ein aktuelles Führungszeugnis nach Belegart O (nicht älter als drei Monate) sowie einen aktuellen Lebenslauf. Falls du bereits eine Berufserlaubnis aus NRW besitzt, brauchst du außerdem eine Bestätigung der dortigen Ärztekammer, dass du dort nicht mehr gemeldet bist. Wichtig für dich: Deine in NRW bestandene Fachsprachprüfung wird in Niedersachsen anerkannt, solange sie bei der Ärztekammer abgelegt wurde. Reiche dafür eine beglaubigte Kopie der Bestätigung über das Bestehen mit ein. 📍 Du solltest nach Einreichen deiner Unterlagen beim NiZza eine Eingangsbestätigung erhalten. Danach kann es bis zu zwölf Wochen dauern, bis du weitere Informationen bekommst. Das ist ganz normal und bedeutet nicht, dass etwas schiefgelaufen ist. Statt regelmäßig nachzufragen, was die Bearbeitung eher verzögert, ist es besser, die Unterlagen gleich per Einschreiben zu schicken. So hast du die Sicherheit, dass sie angekommen sind, und kannst beruhigt auf die Rückmeldung warten. Deine Unterlagen solltest du an folgende Postadresse schicken (prüfe das bitte nochmal auf der Website): Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Abteilung 1 – Approbationen und Berufserlaubnisse, Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover. Hier findest du weitere Informationen des NiZzA zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und hilfreiche Downloads. Mein Tipp: Bereite die fehlenden Unterlagen gleich vollständig vor, besonders das Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung, da diese zeitlich begrenzt gültig sind. So vermeidest du Verzögerungen im Ablauf. Alles Gute für den Neustart in Niedersachsen – ich wünsche dir, dass dein Anerkennungsverfahren dort reibungslos weiterläuft! Herzliche Grüße, Sophie