Offizielle Expertenantwort
Hallo Obida, dein Anliegen ist sehr nachvollziehbar. Bei Abschlüssen aus Algerien treten in der Gleichwertigkeitsprüfung häufig ähnliche Defizite auf, besonders in Notfallmedizin, Psychosomatik, Geriatrie, Kinderheilkunde, Sozialmedizin oder Allgemeinmedizin. Diese Lücken können aber durch gut dokumentierte Berufserfahrung teilweise ausgeglichen werden. Deine Erfahrung in Anästhesie, Schmerztherapie, Geriatrie, Radiologie und Palliativmedizin ist ein echter Vorteil. Wichtig ist, dass du alle praktischen Tätigkeiten unbedingt einreichst – wir haben schon oft erlebt, dass Ärzt:innen glaubten, praktische Erfahrung werde ohnehin nicht anerkannt, und dadurch wertvolle Nachweise nicht eingereicht haben. Später zeigte sich, dass diese Tätigkeiten doch hätten angerechnet werden können – was unnötig Zeit und Geld kostete. Bei der Anerkennung sind NRW, Berlin und Rheinland-Pfalz erfahrungsgemäß offener, während Bayern und Baden-Württemberg eher streng prüfen. ⚠️ Nach dem neuen Anerkennungsgesetz vom Oktober 2025 ist die Kenntnisprüfung mittlerweile der Regelfall für Ärzt:innen aus Drittstaaten wie Algerien. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung ist weiterhin möglich, wird aber seltener angewendet. Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung auf deutschem Niveau, vor allem in Innerer Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin. Wer sie besteht, erhält die Approbation meist deutlich schneller. Deshalb ist es in deinem Fall möglicherweise sinnvoll, direkt die Kenntnisprüfung anzustreben, wenn du dich gut vorbereiten kannst. Wenn du magst, kannst du gern unsere kostenlose 10-minütige Online-Beratung buchen – dort kannst du deine persönlichen Fragen zum Verfahren stellen und bekommst direkt Feedback, welcher Weg für dich am besten passt. Liebe Grüße, Sophie