Offizielle Expertenantwort
Hi Lucas, gute und wichtige Frage! Hier die Infos speziell für NRW: 📌 Grundsätzlich gilt: Eine Verschiebung des KP-Termins ist nach der offiziellen Einladung zur Prüfung nicht vorgesehen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) richtet sich bei der Terminvergabe nach dem von dir bei der Anmeldung genannten Wunschzeitraum. Sobald der Termin feststeht, kann er normalerweise nicht mehr geändert werden. Alle offiziellen Infos findest du auch direkt hier bei der ÄKWL: https://www.aekwl.de/fuer-aerzte/weitere-themen/kenntnispruefung/ Ein Rücktritt vom Termin ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der ZAG und ÄKWL möglich, z. B. bei Krankheit (mit ärztlichem Attest). Ohne Genehmigung gilt der Versuch als nicht bestanden und die Prüfungsgebühr wird einbehalten. Tipp: In unserem Blog findest du eine kompakte Übersicht zur Kenntnisprüfung in Deutschland, inkl. Fristen, Ablauf, Tipps und häufige Stolperfallen: 👉 https://get2germany.com/de/blog/kenntnispruefung Alles Gute für deine Vorbereitung, du packst das! Sophie von Get2Germany