Offizielle Expertenantwort
Hallo Fawzi! Es ist sehr gut, dass ihr beide schon Deutschkenntnisse habt – das ist eine wichtige Grundlage, um in Deutschland als Ärztin und Arzt anerkannt zu werden. Ich habe dich so verstanden, dass ihr aktuell noch keine deutsche Approbation (das ist die staatliche Zulassung bzw. uneingeschränkte Berufserlaubnis, um als Ärtzin oder Arzt in Deutschland zu arbeiten) und kein konkretes Jobangebot habt. Unter diesen Voraussetzungen ist für euch beide das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach §16d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die richtige Wahl. Dieses sogenannte Recognition-Visum erlaubt es euch, ohne Arbeitsvertrag und ohne deutsche Approbation nach Deutschland einzureisen, um euch gezielt auf die Anerkennung eures medizinischen Abschlusses vorzubereiten. 🅰️ Voraussetzung für das Visum nach §16d Aufenthaltsgesetz ist ein Feststellungs- bzw. Defizitbescheid der zuständigen Behörde in Deutschland, in dem steht, welche Kenntnisse oder Qualifikationen euch noch fehlen. Das erhaltet ihr, wenn ihr den Approbationsprozess im Bundesland eurer Wahl startet und euer Abschluss als nicht gleichwertig eingestuft wird. Zusätzlich braucht ihr eine Anmeldebestätigung zu den vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen und Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 (in der Praxis meist B1 oder B2, besonders für Medizinberufe). Der Lebensunterhalt während des Aufenthalts muss ebenfalls gesichert sein, etwa durch eine Vergütungsbescheinigung, ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung. 🅱️ Neben diesem klassischen Anerkennungsvisum gibt es noch eine zweite Möglichkeit, das sogenannte Partnership Scheme (Anerkennungspartnerschaft) nach §16d Abs. 3 AufenthG. Diese Variante setzt jedoch voraus, dass ein Arbeitgeber in Deutschland euch unterstützt. Das heißt: Ihr benötigt eine Vereinbarung mit einer Klinik oder Praxis, die euch während des Anerkennungsverfahrens beschäftigt und begleitet. Das Anerkennungsverfahren startet dann erst nach der Einreise, ihr dürft aber bereits unter Aufsicht tätig sein. 👶🏽 Euer Baby benötigt ein eigenes Familiennachzugsvisum, damit ihr gemeinsam nach Deutschland einreisen könnt. Dieses beantragt ihr zusammen mit euren Anträgen bei der Deutschen Botschaft in Algier. Für alle offiziellen Informationen und Formulare empfehle ich euch zwei hilfreiche Quellen: den Visa-Navigator des Auswärtigen Amts und die Website der Deutschen Botschaft in Algier. Dort findet ihr aktuelle Hinweise, Download-Formulare wie den Visumantrag, sowie Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und Terminen. Wenn ihr eine persönliche Beratung zu eurer Situation möchtet, könnt ihr dafür unsere kostenlose Erstberatung zur Visa- und Anerkennungsplanung nutzen. ⚠️ Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG dar. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Information und basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Bundesministerien, Auswärtiges Amt, BAMF, Landesbehörden). Eine verbindliche rechtliche Einschätzung zu eurem individuellen Fall kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Schreib mir gern, wenn du weitere Fragen hast. Lieber Gruß, Sophie