Wer die ärztliche Approbation in Baden-Württemberg anstrebt, wendet sich an die RP Stuttgart. Die Fachsprachprüfung (FSP) kostet €420 bei der zuständigen Ärztekammer und ist Voraussetzung für die Berufserlaubnis und die Approbation. Drittstaaten-Absolventen, deren Studium nicht als gleichwertig anerkannt wird, müssen zusätzlich die Kenntnisprüfung (KP) ablegen — in Baden-Württemberg liegt die Gebühr bei €800.
Die Gesamtdauer von Antragstellung bis zur Approbation liegt in Baden-Württemberg bei rund 12–18 Monaten. Wartezeit auf die KP: ca. 4–12 Monate.
Berufserlaubnis (BE): Ja. Die Gebühr liegt bei €160.
Gleichwertigkeitsprüfung: In Baden-Württemberg läuft die Begutachtung über Eigene oder freie Gutachter — GfG oder freie Gutachter; ca. 15 Monate Wartezeit. Das beeinflusst die Wartezeit bis zum Defizitbescheid maßgeblich.
FSP-Durchfallquote: rund 40–45%. KP-Durchfallquote: etwa 26–32%.
Der Anteil ausländischer Ärzte in Baden-Württemberg liegt bei 14,3%. Das Einstiegsgehalt für Assistenzärzte (TV-Ärzte) beträgt rund €59k jährlich. Eine 1-Zimmer-Wohnung in Stuttgart kostet aktuell €14–€18 pro m². Drittstaaten-Politik: Streng. Landesförderung: Förderprogramm Landärzte (€30k Niederlassung).
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