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Anmeldung Fachsprachprüfung (FSP) für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Avoid common mistakes and get exam-ready faster than you think.

18. Juli 2025|12 min read
Annalena Lühr
Annalena Lühr
Registration_FSP

Wenn du in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchtest, musst du ausreichende Deutschkenntnisse auf medizinischem Fachniveau nachweisen – in der Regel durch die Fachsprachprüfung bzw. Fachsprachenprüfung (FSP). Die Fachsprachprüfung ist nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern – je nach Bundesland – auch für andere Heilberufe im medizinischen Bereich wie Zahnärzt:innen oder Apotheker:innen relevant. Es handelt sich dann um gesonderte Fachsprachprüfungen (z. B. für Zahnmedizin, Pharmazie), die teils andere Inhalte, Abläufe und Prüfungsinstitutionen haben.

Die rechtliche Grundlage für die Fachsprachprüfung bei Ärzt:innen bildet die Bundesärzteordnung, die unter anderem regelt, dass für die Erteilung der Approbation ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich sind. Die FSP für Ärzte findet daher bei der Ärztekammer statt, für andere Heilberufe oft bei anderen Kammern (z. B. Zahnärztekammer/Apothekerkammer). Für die Berufszulassung in Deutschland sind nachgewiesene Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext unerlässlich, da die Prüfung konsequent am berufsspezifischen Kontext orientiert ist und somit sicherstellt, dass du im ärztlichen Alltag wirklich bestehen kannst. Die Beantragung der Approbation ist ein notwendiger Schritt vor der Anmeldung zur Fachsprachenprüfung, denn erst nach Prüfung deiner Unterlagen entscheidet die zuständige Approbationsbehörde, ob du zur Fachsprachenprüfung zugelassen wirst. Die Fachsprachprüfung wird im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und Anerkennungsverfahren durch die zuständigen Landesärztekammern durchgeführt. Dabei können die genauen Voraussetzungen und der Ablauf je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Hinweis: Wenn du z. B. deinen Abschluss in Deutschland oder an einer deutschsprachigen Universität erworben hast, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung auf Deutsch oder eine mindestens dreijährigen berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen hast, kann die Fachsprachprüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur Anmeldung und dem genauen Ablauf der Fachsprachprüfung für ausländische Ärzt:innen.

Einführung in die Fachsprachprüfung

Die Fachsprachenprüfung ist ein zentraler Bestandteil auf dem Weg zur Berufszulassung für Ärzt:innen, die ihre ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen möchten. Sie dient dem Nachweis der für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland unerlässlich sind. Die Prüfung wird von den Landesärztekammern durchgeführt und ist eng an das Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) angelehnt. Ziel der Fachsprachenprüfung ist es, sicherzustellen, dass Mediziner:innen in der Lage sind, sich im beruflichen Alltag – insbesondere in Gesprächen mit Patientinnen, Patienten und Kolleginnen sowie in der medizinischen Dokumentation – sicher und verständlich auf Deutsch zu verständigen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachenprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Approbation oder einer ärztlichen Erlaubnis zur Berufsausübung (ärztliche Berufserlaubnis). Die zuständige Approbationsbehörde fordert die Teilnahme an der Prüfung an, sobald alle weiteren Voraussetzungen für die Berufstätigkeit geprüft wurden. Damit ist die Fachsprachprüfung ein entscheidender Schritt für alle, die als Ärztin oder Arzt in Deutschland arbeiten möchten und ihre erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen.

Wer ist von der Fachsprachprüfung (FSP) befreit?

Folgende Personengruppen müssen in der Regel keine Fachsprachenprüfung ablegen:

  • Ärztinnen und Ärzte mit einem deutschen Studienabschluss in Humanmedizin, der an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben wurde. Absolventen aus Österreich und der Schweiz werden nur dann befreit, wenn das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule und komplett in deutscher Sprache absolviert wurde
  • Wer einen Abschluss an einer deutschsprachigen Schule mit einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung besitzt, ist in der Regel von der Fachsprachenprüfung (FSP) befreit. Du musst dennoch mindestens allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen und alle weiteren Approbationsvoraussetzungen erfüllen.
  • Bewerber:innen mit einem Abschluss aus dem Ausland, die darüber hinaus eine mindestens zehnjährige Schulbildung auf Deutsch nachweisen können.
  • Kandidat:innen mit einer mindestens dreijährigen ärztlichen Berufsausbildung auf Deutsch (zum Beispiel Ausbildung in Deutschland).
  • In einzelnen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, zum Beispiel für EU-Staatsangehörige oder bei Nachweisen von anerkannten medizinischen C1-Sprachzertifikaten.

Wichtig: Auch wenn keine FSP erforderlich ist, müssen alle Antragsteller:innen weiterhin ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (mindestens B2-Niveau), damit sie die ärztliche Berufsausübung sicher und kompetent ausüben können.

Sprachanforderungen: Kenntnisse der deutschen Sprache

Für die ärztliche Berufsausübung in Deutschland sind umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache unverzichtbar. Um im klinischen Alltag sicher und effektiv kommunizieren zu können, sind Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau im allgemeinen Deutsch sowie auf C1-Niveau in der medizinischen Fachsprache erforderlich. Die Fachsprachenprüfung (FSP) überprüft, ob Ärztinnen und Ärzte diese Anforderungen erfüllen und in berufsspezifischen Situationen sprachlich kompetent handeln können. Die Prüfung ist orientiert am Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) und ist praxisnah gestaltet.

Sie besteht aus drei Teilen – Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation (z. B. Arztbrief) und Arzt-Arzt-Gespräch – die jeweils etwa 20 Minuten dauern. Dabei werden alle vier Sprachkompetenzen – Verstehen, Sprechen, Lesen und Schreiben – geprüft. Die Prüfung simuliert typische Kommunikationssituationen aus dem Klinik- und Praxisalltag, sodass die Sprachkenntnisse gezielt im beruflichen Kontext bewertet werden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die zuständige Landesärztekammer, die Prüfungsgebühren variieren je nach Bundesland. Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, empfiehlt sich eine gezielte sprachliche Vorbereitung – zum Beispiel durch spezielle Vorbereitungskurse, klinische Hospitationen oder den Austausch mit Kolleg:innen, die die FSP bereits absolviert haben. Wer die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweist, erfüllt eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung und berufliche Integration im deutschen Gesundheitswesen.

👉 Tipp: Dein Sprachniveau entscheidet maßgeblich über deine Erfolgschancen. Nutze unsere gezielten Vorbereitungskurse, um dein medizinisches Deutsch gezielt auf das C1-Sprachniveau zu bringen.

Wann und wo musst du dich zur FSP anmelden?

1️⃣ Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis
Reiche im Rahmen des Antragsverfahrens bei der zuständigen Approbationsbehörde deines Bundeslandes deinen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis ein (nicht bei der Ärztekammer!). Achte darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung deines Antrages vollständig eingereicht werden.

2️⃣ Prüfung deiner Unterlagen
Die Behörde prüft deine Unterlagen, wie z. B. Abschlüsse, Sprachzertifikate und Identitätsnachweise. Die Vorlage des Nachweises über deine Deutschkenntnisse ist ein verpflichtender Bestandteil des Antragsverfahrens.

3️⃣ Aufforderung zur Fachsprachprüfung (FSP)

  • In vielen Bundesländern erfolgt die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung direkt durch die Behörde.
  • In anderen Bundesländern kannst du dich nach schriftlicher Genehmigung bzw. einer Eingangsbestätigung eigenständig bei der Landesärztekammer zur FSP anmelden.

4️⃣ Zuteilung eines Prüfungstermins
Die Zuteilung des Prüfungstermins erfolgt durch die Ärztekammer. Die Information über deinen Termin erhältst du in der Regel per E-Mail. Kontrolliere regelmäßig deinen E-Mail-Posteingang (inklusive Spam-Ordner), um keine wichtigen Benachrichtigungen zu verpassen. Die Wartezeit kann je nach Bundesland mehrere Wochen bis Monate betragen.

5️⃣ Vorbereitung und Wahrnehmung des zugewiesenen Prüfungstermins.

Hinweis: In manchen Bundesländern ist eine eigenständige Anmeldung bei der Kammer erst nach schriftlicher Genehmigung möglich. In anderen übernimmt die Behörde dies vollständig.

Wichtige Mitteilungen (z.B. Termin, Status) erfolgen in der Regel per E-Mail – achte also auf korrekte und regelmäßige Kontrolle deines Mail-Postfachs inklusive Spam-Ordner.

Wartezeiten – Was du wissen solltest

Die Dauer bis zum FSP-Termin ist regional sehr unterschiedlich. In stark frequentierten Bundesländern (z. B. NRW, Berlin) kann es zu längeren Wartezeiten (3–6 Monate) kommen. Gründe dafür sind hohe Bewerberzahlen und begrenzte Prüfungskapazitäten. Aufgrund der hohen Nachfrage und der limitierten Kapazitäten bei den Prüfungen kann es zudem zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen.

Tipp: Plane möglichst frühzeitig!

  • Reiche deinen Antrag vollständig und korrekt ein.
  • Reagiere schnell auf Rückfragen der Behörde.
Anmeldung_Fachsprachenprüfung

Digitale Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer Berlin.

Tipps für eine reibungslose Anmeldung

✔️ Dokumente vollständig einreichen: Unvollständige Unterlagen verzögern den Ablauf. Zu den vollständigen Unterlagen gehört auch der Nachweis der Deutschkenntnisse.

✔️ Auf Sprachzertifikate achten: In den meisten Bundesländern ist mindestens ein B2-Zertifikat (GER) bei Beantragung erforderlich, wobei die Vorlage der Deutsch Kenntnisse Voraussetzung für die Anmeldung ist. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen.

✔️ Regelungen im Bundesland prüfen: Informiere dich bei der zuständigen Behörde über die genauen Abläufe in deiner Region.

Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Obwohl Inhalt und Struktur der FSP weitgehend einheitlich sind, gibt es je nach Bundesland Abweichungen bei:

Zuständigkeit für die Anmeldung

  • In Bundesländern wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt erfolgt die Anmeldung ausschließlich durch die Approbationsbehörde; in einigen Fällen kann die Anmeldung auch über die zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (z. B. ZAG-aH) erfolgen.
  • In anderen Bundesländern (z. B. Berlin, NRW, Rheinland-Pfalz) ist nach einer offiziellen Aufforderung eine eigene Anmeldung bei der Landesärztekammer erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Ein B2-Zertifikat ist fast überall erforderlich.
  • In wenigen Bundesländern kann zusätzlich ein medizinisches C1-Zertifikat eines externen Anbieters (z. B. telc Deutsch C1 Medizin) unter bestimmten Umständen als gleichwertig anerkannt werden – aber nicht in allen Regionen!

Prüfungsanbieter

  • In fast allen Bundesländern wird die FSP ausschließlich durch die Landesärztekammern durchgeführt. Die Fachsprachenprüfungen werden dabei in der Regel von den Landesärztekammern organisiert.
  • In vereinzelten Fällen gibt es Kooperationen mit Universitäten oder anerkannten Sprachinstituten – informiere dich bei der zuständigen Kammer.

Gültigkeit in anderen Bundesländern

  • Eine bestandene FSP bei einer deutschen Ärztekammer ist bundesweit gültig. Bei (wenigen) länderspezifischen Sonderwegen (z. B. FaMed) gibt es keine einheitliche Anerkennung, oder dies unterliegt der Einzelfallprüfung
  • Externe C1-Sprachzertifikate hingegen müssen individuell geprüft werden und sind nicht überall anerkannt.

Unterschiede im Anmeldeprozess zur Fachsprachprüfung (FSP) – Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

  • Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis beim Regierungspräsidium.
  • Die Behörde meldet den Kandidaten bei der Landesärztekammer an.
  • Daten werden an die zuständige Bezirksärztekammer weitergeleitet.
  • Einladung und Gebührenbescheid durch die Bezirksärztekammer.
  • Eigenständige Anmeldung ist nicht möglich, alles läuft über Behörde und Kammer.

Bayern

  • Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis bei der zuständigen Regierung (Oberbayern/Unterfranken).
  • Behörde entscheidet, ob FSP erforderlich ist.
  • Anmeldung zur FSP läuft ausschließlich über die Regierung – keine persönliche Anmeldung bei der Ärztekammer möglich.

Berlin

  • Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
  • Nach Eingangsbestätigung mit Hinweis auf FSP darf man sich online bei der Ärztekammer Berlin zur FSP anmelden.
  • Notwendige Unterlagen (Anmeldeformular, Pass, Eingangsbestätigung des LAGeSo) werden eingereicht.
  • Prüfungstermin nach Zahlung der Gebühr.

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt

  • Wie in Bayern: Anmeldung läuft in der Regel über die Approbationsbehörde/Regierung. Einzelfälle prüfen.

Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein

  • Meist Anmeldung durch Behörde, direkte Anmeldung je nach Kammer und behördlicher Freigabe möglich (lokal nachfragen).

Hessen

  • Behörde prüft Approbationsunterlagen und meldet nach Freigabe bei der Kammer an.
  • Keine eigenständige Anmeldung möglich.

Niedersachsen

  • Anmeldung zur FSP erfolgt regelmäßig durch die Approbationsbehörde.
  • Kandidaten haben keinen direkten Zugang zur Anmeldung.

North Rhine-Westphalia (NRW)

  • Antrag auf Approbation bei Bezirksregierung.
  • Nach Prüfung durch Behörde wird der Vorgang an die zuständige Ärztekammer weitergegeben, die den Prüfungstermin mitteilt.
  • Eigene Anmeldung meist nicht möglich.

Rheinland-Pfalz

  • Antrag an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).
  • Nach qualifizierter Eingangsbestätigung des LSJV Anmeldung bei Bezirksärztekammer möglich.
  • Priorisierung für Bewerber:innen mit Tätigkeit, Wohnsitz oder Hospitation in Rheinland-Pfalz.

Saarland

  • Einzelfallentscheidungen durch die zuständige Behörde.

Sachsen

  • In der Regel Anmeldung über die Approbationsbehörde; nach Freigabe ggf. Selbstanmeldung.

Sachsen-Anhalt

  • Im Normalfall Anmeldung nur durch die Behörde. Eigene Anmeldung nur mit behördlicher Freigabe.

Thüringen

  • Antrag auf Approbation bei Landesverwaltungsamt.
  • Anmeldung zur FSP per Online-Formular direkt bei der Landesärztekammer Thüringen – mit Vorlage der Eingangsbestätigung der Approbationsbehörde und aller notwendigen Unterlagen.
  • Alles per E-Mail als PDF.

FaMed-Prüfung (bundeslandübergreifend relevant)

In einigen Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg) wird FaMed als alternative/anerkannte FSP akzeptiert, sonst Einzelfallprüfungen.

Wichtige Gemeinsamkeiten:

  • In der Mehrheit der Bundesländer keine direkte persönliche Anmeldung bei der Kammer ohne vorherigen Approbationsantrag möglich.
  • Immer zuerst Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis, danach entscheidet die Behörde über die Notwendigkeit & Anmeldung der FSP.
  • Gebührenzahlungen und Unterlagen immer vor Terminvergabe notwendig.
  • Teilweise bevorzugte Terminvergabe bei Wohnsitz, Tätigkeit oder Hospitation im Bundesland (z. B. Rheinland-Pfalz).

Tipp:
Immer individuell bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesärztekammer informieren – Verfahren und Zuständigkeiten können sich kurzfristig ändern!

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung (FSP)

Für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung (FSP) benötigst du je nach Bundesland unterschiedliche Unterlagen, wobei einige Dokumente bundesweit Standard sind, andere hingegen regional variieren. Um Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden, sollte die Zusammenstellung der Unterlagen vollständig und sorgfältig erfolgen.

Grundlegende Unterlagen (in nahezu allen Bundesländern erforderlich)

  • Gültiges Personaldokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis über den Approbationsantrag oder die Eingangsbestätigung der Approbationsbehörde
    (in bestimmten Bundesländern wie Berlin oder Rheinland-Pfalz ist die Vorlage dieser Eingangsbestätigung bei der Anmeldung zur FSP zwingend vorgeschrieben)
  • Sprachzertifikat über mindestens B2-Sprachniveau (z. B. telc B2, Goethe, ÖSD)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über ärztlichen Abschluss (Diplom / Urkunde in deutscher Übersetzung)
  • Gegebenenfalls weitere Bescheinigungen (z. B. Meldebescheinigung, ggf. Nachweis über Hospitation/Tätigkeit im Bundesland)
  • Nachweis über bereits bezahlte Prüfungsgebühr (je nach Kammer ergänzend erforderlich)

Hinweise zu bundeslandspezifischen Anforderungen

  • Berlin: Anmeldung zur FSP ist erst mit offiziellem Einladungsschreiben oder mit der Eingangsbestätigung des LAGeSo möglich. Diese muss zusammen mit den übrigen Dokumenten eingereicht werden.
  • Rheinland-Pfalz: Die Landesärztekammer verlangt ausdrücklich die Eingangsbestätigung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Voraussetzung für die Anmeldung zur FSP.
  • Niedersachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt: Anmeldung und Unterlageneinreichung erfolgen meist ausschließlich über die Approbationsbehörde; ein eigenständiges Einreichen bei der Kammer ist nicht vorgesehen.

Tipp

Informiere dich stets direkt bei der zuständigen Approbationsbehörde oder Landesärztekammer deines Bundeslandes über die aktuell gültigen Anforderungen und evtl. zusätzliche Unterlagen. Insbesondere die Pflicht zur Vorlage der Eingangsbestätigung ist nicht überall gleich und kann sich je nach Region kurzfristig ändern.

Mit einem vollständigen, an die regionalen Vorgaben angepassten Unterlagensatz sicherst du dir einen reibungslosen und schnelleren Anmeldeprozess zur Fachsprachprüfung.

Prüfungskriterien und Bewertung der Prüfung

Die Bewertung der Fachsprachprüfung (FSP) erfolgt durch ein Prüfungskomitee, meist bestehend aus mindestens zwei bis drei Prüfer:innen, davon mindestens eine Ärztin oder ein Arzt. Der Prüfungskandidat wird in verschiedenen Prüfungsteilen, wie dem Arzt-Patienten-Gespräch, der schriftlichen Dokumentation und dem Arzt-Arzt-Gespräch, bewertet. Die Bewertung basiert auf strukturierten Beurteilungsbögen mit festgelegten Kriterien für die drei Prüfungsteile: Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Besonders das Erfassen und die Dokumentation der Informationen aus dem Arzt-Patienten-Gesprächs sind für die Bewertung und die Erstellung des Arztberichts von zentraler Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen die sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen: Flüssigkeit des Sprechens, verständliche Aussprache, grammatisch korrekter Ausdruck, aktives Zuhören und angemessene Reaktion auf Patientenfragen, das Erklären medizinischer Abläufe für Laien sowie der sichere berufsspezifische Sprachgebrauch im Gespräch mit Kolleg:innen.

Für das Bestehen sind in jedem Prüfungsteil mindestens 60 % der möglichen Punkte zu erreichen, insgesamt können maximal 60 Punkte gesammelt werden. Zwar steht offiziell die Sprache im Vordergrund, bei groben medizinischen Fehlern oder völlig unplausiblen Diagnosen kann jedoch auch das Fachwissen mit in die Bewertung einfließen. Direkt im Anschluss an die Prüfung gibt das Gremium in der Regel eine Rückmeldung zur bestandenen oder nicht bestandenen FSP, die formale Ergebnismitteilung erfolgt jedoch schriftlich und strukturiert an die zuständigen Behörden.

Was kostet die Fachsprachprüfung?

Die Kosten für die FSP variieren je nach Bundesland:

🧾 Prüfungsgebühr: zwischen 350 € und 650 € (Stand: September 2024)

Zusätzliche Kosten können entstehen für:

🚆 Fahrt- und Übernachtungskosten

📚 Lernmaterialien & Prüfungsvorbereitung

🎓 Vorbereitungskurse oder Probetests

🔍 Tipp: Informiere dich rechtzeitig über die genauen Kosten und Fördermöglichkeiten (z. B. über die Agentur für Arbeit oder Berufsverbände).

Wiederholung der FSP: Was ist, wenn ich die FSP nicht bestehe?

Wenn du die FSP nicht bestehst, darfst du sie i. d. R. mehrfach wiederholen. Die Bedingungen (z. B. Wartezeit, erneute Anmeldung, Gebühren) variieren zwischen den Bundesländern.

❗ Die FSP darf bei manchen Ärztekammern maximal drei Mal wiederholt werden. Informiere dich hierzu unbedingt bei deiner Kammer!

Was dich in der Fachsprachprüfung erwartet

Die Fachsprachprüfung (FSP) testet nicht nur dein medizinisches Wissen, sondern vor allem deine sprachliche Handlungskompetenz im Klinikalltag. Du wirst beurteilt, wie sicher du mit Patient:innen und Kolleg:innen auf Deutsch kommunizieren kannst – in typischen beruflichen Situationen. Dabei stehen drei Gesprächsformen im Mittelpunkt: die Anmeldung zur Prüfung, das Arzt-Patienten-Gespräch und das Arzt-Arzt-Gespräch.

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Tipps: Wie du die Fachsprachenprüfung absolvierst – bestens vorbereitet

Die Fachsprachprüfung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg in den ärztlichen Beruf in Deutschland; die meisten ausländischen Ärztinnen und Ärzte müssen die Fachsprachenprüfung absolvieren, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist entscheidend. Beachte dabei:

✅ Deine Unterlagen müssen vollständig und korrekt eingereicht sein.

✅ Die Abläufe unterscheiden sich je nach Bundesland.

✅ Erst die Genehmigung der Approbationsbehörde erlaubt die Anmeldung zur FSP.

✅ Eine bestandene FSP ist Voraussetzung für die Berufserlaubnis bzw. Approbation.

👉 Mehr zur optimalen Vorbereitung auf die FSP – inklusive Beispielaufgaben und Prüfungstipps – findest du in unserem Blogbeitrag zur FSP.

👉 Du musst neben der Fachsprachprüfung auch eine Kenntnisprüfung ablegen? In unserem Blogbeitrag zur Kenntnisprüfung erfährst du alles über Ablauf, Inhalte, Vorbereitung und Unterschiede zwischen den Bundesländern – kompakt und verständlich erklärt.

Und danach?

Nach Bestehen der FSP kannst du entweder die ärztliche Berufserlaubnis oder – bei Anerkennung deines Abschlusses – direkt die Approbation erhalten, je nach Qualifikation und Herkunft deines Abschlusses (EU vs. Drittstaat).

Bereit, die Fachsprachprüfung zu meistern?

Unsere Plattform unterstützt dich bei allem – von der Dokumentenorganisation bis zur gezielten Prüfungsvorbereitung mit echten Profis im Exam-Coaching. Schluss mit Unsicherheit. Starte deine Anerkennung jetzt mit einem System, das funktioniert.

Häufige Fragen zur Anmeldung & Fachsprachprüfung (FSP)

Wer muss überhaupt zur Fachsprachprüfung (FSP)?
Wenn dein Medizin-Studium nicht auf Deutsch war und du keine schulische oder berufliche Ausbildung in Deutschland gemacht hast – dann ist die FSP für dich Pflicht.

Brauche ich ein C1-Zertifikat, um mich anzumelden?
Nein. In den meisten Bundesländern reicht ein B2-Zertifikat für das Antragsverfahren. Dein medizinisches C1-Niveau wird dann direkt in der FSP geprüft. Nur in Ausnahmefällen wird ein offizielles C1-Zertifikat (z. B. telc Medizin) als Ersatz anerkannt.

Wie oft darf ich durchfallen – und nochmal antreten?
In der Regel hast du drei Versuche – aber das hängt vom Bundesland ab. Schau bei deiner Landesärztekammer nach, wie oft genau. Die konkrete Zahl kann je nach Landesärztekammer abweichen und ist nicht bundeseinheitlich festgelegt

Kann ich mich einfach selbst zur FSP anmelden?
Nur manchmal. In vielen Bundesländern übernimmt das die Approbationsbehörde. In anderen bekommst du eine Freigabe und musst dich selbst bei der Ärztekammer anmelden.

Warum dauert es so lange, bis ich zur Prüfung darf?
Typische Gründe: unvollständige Unterlagen, fehlende Zertifikate, fehlerhafte Angaben – oder einfach sehr viele Bewerber:innen. Je früher du deinen Antrag vollständig einreichst, desto besser!

Gilt meine bestandene FSP überall in Deutschland?
✅ Ja – wenn du sie bei einer deutschen Ärztekammer ablegst.
❌ Ein externes C1-Zertifikat wird nicht überall anerkannt.

Wie bereite ich mich am besten auf die FSP vor?
✔️ Sprache regelmäßig sprechen (auch mit echten Patient:innen)
✔️ Medizinisches Vokabular trainieren
✔️ Fachkurse & Vorbereitungstrainings machen
✔️ Hospitationen nutzen – das bringt Sicherheit!

✔️ Unsere Exam-Coaching nutzen: Bereite dich gezielt und praxisnah mit unseren FSP-Trainerinnen und Trainern vor.

📌 Rechtlicher Hinweis

Unsere Kurse und Materialien sollen dich bestmöglich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten. Bitte beachte jedoch: Wir können keinen Prüfungserfolg garantieren, denn das Ergebnis hängt auch von deiner individuellen Vorbereitung, deinen Sprachkenntnissen und der konkreten Prüfungssituation ab.

Alle Angaben ohne Gewähr.