Offizielle Expertenantwort
Schick es mit, aber zusätzlich und nie als Ersatz. Der Grund:
• Die Checkliste der Behörde ist das Pflichtprogramm. Alles was dort steht, muss in der geforderten Form dabei sein, sonst gilt die Akte als unvollständig.
• Das Diploma Supplement ist trotzdem nützlich, weil es Studieninhalte, Fächer und oft Stundenumfänge in einer standardisierten Form beschreibt. Genau diese Angaben braucht die Behörde für die Gleichwertigkeitsprüfung, und wenn sie fehlen, wird nachgefordert.
• Leg es mit einem kurzen Hinweis im Anschreiben bei, damit klar ist, dass es eine Ergänzung ist und keine Verwechslung mit einem Pflichtdokument.
• Für die Übersetzung gilt dasselbe wie sonst: wenn die Behörde beglaubigte Übersetzungen verlangt, dann auch hierfür.
Mehr belastbare Information über die Studieninhalte verkürzt die Prüfung fast immer. Zusätzliche Unterlagen schaden nicht, fehlende Pflichtunterlagen schon.
• Die Checkliste der Behörde ist das Pflichtprogramm. Alles was dort steht, muss in der geforderten Form dabei sein, sonst gilt die Akte als unvollständig.
• Das Diploma Supplement ist trotzdem nützlich, weil es Studieninhalte, Fächer und oft Stundenumfänge in einer standardisierten Form beschreibt. Genau diese Angaben braucht die Behörde für die Gleichwertigkeitsprüfung, und wenn sie fehlen, wird nachgefordert.
• Leg es mit einem kurzen Hinweis im Anschreiben bei, damit klar ist, dass es eine Ergänzung ist und keine Verwechslung mit einem Pflichtdokument.
• Für die Übersetzung gilt dasselbe wie sonst: wenn die Behörde beglaubigte Übersetzungen verlangt, dann auch hierfür.
Mehr belastbare Information über die Studieninhalte verkürzt die Prüfung fast immer. Zusätzliche Unterlagen schaden nicht, fehlende Pflichtunterlagen schon.