• Reine Hospitation: Sie hospitieren nur, keine eigenständige klinische Tätigkeit, meist unbezahlt.
• Bezahlte klinische Rolle: Wenn Sie eine Berufserlaubnis besitzen und tatsächlich Patienten unter Aufsicht behandeln, kann es sich um eine bezahlte Stelle in der Nähe einer Assistenzarzt-Rolle handeln.
Entscheidend ist Ihr rechtlicher Status (haben Sie eine BE?) und was der Vertrag besagt, was Sie tun dürfen. Fragen Sie vor Annahme schriftlich bei der Klinik nach: Ist dies bezahlt? Werde ich klinisch tätig sein oder nur hospitieren? Benötige ich eine Berufserlaubnis? Wer beaufsichtigt mich und bin ich versichert? Beginnen Sie niemals eine „Gastarzt“-Vereinbarung ohne diese Antworten schriftlich.