Hallo Kwame, deine Frage ist wirklich wichtig, vielen Dank, dass du sie hier stellst! Kurz gesagt: Mit einem Touristen- bzw. Schengen-Visum darfst du die Kenntnisprüfung nicht ablegen. Dieses Visum ist ausschließlich für touristische Aufenthalte gedacht. Für die KP benötigst du ein nationales Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG). Dieses Visum ist speziell dafür vorgesehen, damit du zu Prüfungen wie der KP oder FSP einreisen kannst. Auch wenn es im Moment vielleicht länger dauert, bis du das Anerkennungsvisum erhältst, ist es der einzige rechtlich sichere Weg. Ein Touristenvisum würde im schlimmsten Fall bedeuten, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst oder sogar Probleme mit den Behörden bekommst. 👉 Wichtig zu wissen: Ein Widerruf oder Umwandeln des Touristenvisums in ein Anerkennungsvisum innerhalb Deutschlands ist nicht möglich. Du musst also von Anfang an den korrekten Visumtyp beantragen. Mein Tipp: Falls dein Prüfungstermin sehr bald ist, kontaktiere direkt die zuständige Landesärztekammer und frage nach Möglichkeiten zur Verschiebung. Das ist sicherer, als ein falsches Visum zu riskieren. Liebe Grüße, Kiana von Get2Germany