Hallo Elena, auch wenn du bereits eine ukrainische Approbation hast, bedeutet das nicht automatisch, dass du von der Kenntnisprüfung (KP) in Deutschland befreit bist. Die zuständige Approbationsbehörde prüft immer individuell, ob deine Ausbildung gleichwertig mit dem deutschen Medizinstudium ist (§ 3 Bundesärzteordnung). In den meisten Fällen wird für ukrainische Ärzt:innen die Kenntnisprüfung verlangt, um nachzuweisen, dass deine fachlichen Kenntnisse dem deutschen Standard entsprechen. Es gibt aber Ausnahmen: 1.) Wenn deine Ausbildung als nahezu gleichwertig bewertet wird und du zusätzliche praktische Erfahrung nachweisen kannst, kann auf die KP verzichtet werden. 2.) Teilweise wird auch eine eingeschränkte Berufserlaubnis erteilt. Nach einer gewissen Zeit im Beruf (z. B. unter Supervision) kann ein Tätigkeitszeugnis die KP ersetzen – das entscheidet die Behörde im Einzelfall. 🗣️ Wichtig ist auch dein Sprachniveau: Mindestens B2, besser C1 Fachsprache sind Voraussetzung für die Anerkennung und für die KP. 📘 Alle Infos zur KP – inklusive Ablauf, Inhalte und Tipps zur Vorbereitung – findest du hier in unserem Blog: https://get2germany.com/de/blog/kenntnispruefung Viel Erfolg auf deinem Weg! René von Get2Germany