Offizielle Expertenantwort
Die Prüfung zu bestehen ist nicht der letzte Schritt, aber die verbleibenden sind meist administrativer Natur:
• Die Kammer schickt das Prüfungsergebnis an die Approbationsbehörde. Allein diese Übermittlung kann ein paar Wochen dauern, und es schadet nicht, die Kammer um eine zügige Zusendung zu bitten.
• Die Behörde vervollständigt dann die Akte. In den meisten Bundesländern benötigen sie ein aktuelles Führungszeugnis und eine gesundheitliche Eignungsbescheinigung, die nicht älter als die angegebene Frist sind, typischerweise etwa drei Monate. Wenn Ihre während der Wartezeit abgelaufen sind, bestellen Sie die neuen lieber jetzt als nach der Prüfung.
• Sobald die Akte vollständig ist, wird die Urkunde ausgestellt und muss vielerorts persönlich abgeholt werden, manchmal mit einer kurzen formellen Übergabe.
• Planen Sie ein paar Wochen zwischen Prüfung und Erhalt des Zeugnisses ein und teilen Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber diesen Zeitraum statt eines einzelnen Datums mit.
Ein praktischer Hinweis: Sie dürfen erst dann als Arzt tätig werden, wenn die Approbation oder eine gültige Berufserlaubnis tatsächlich vorliegt. Eine bestandene Prüfung allein ist keine Erlaubnis zur Aufnahme der Tätigkeit.
• Die Kammer schickt das Prüfungsergebnis an die Approbationsbehörde. Allein diese Übermittlung kann ein paar Wochen dauern, und es schadet nicht, die Kammer um eine zügige Zusendung zu bitten.
• Die Behörde vervollständigt dann die Akte. In den meisten Bundesländern benötigen sie ein aktuelles Führungszeugnis und eine gesundheitliche Eignungsbescheinigung, die nicht älter als die angegebene Frist sind, typischerweise etwa drei Monate. Wenn Ihre während der Wartezeit abgelaufen sind, bestellen Sie die neuen lieber jetzt als nach der Prüfung.
• Sobald die Akte vollständig ist, wird die Urkunde ausgestellt und muss vielerorts persönlich abgeholt werden, manchmal mit einer kurzen formellen Übergabe.
• Planen Sie ein paar Wochen zwischen Prüfung und Erhalt des Zeugnisses ein und teilen Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber diesen Zeitraum statt eines einzelnen Datums mit.
Ein praktischer Hinweis: Sie dürfen erst dann als Arzt tätig werden, wenn die Approbation oder eine gültige Berufserlaubnis tatsächlich vorliegt. Eine bestandene Prüfung allein ist keine Erlaubnis zur Aufnahme der Tätigkeit.