Offizielle Expertenantwort
Kurz gesagt: die Zeit zählt nicht automatisch voll mit, und genau da entstehen die Enttäuschungen. Die Grundzüge:
• Der §16d ist ein Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung, also ein vorübergehender Zweck. Solche Zeiten werden bei der Niederlassungserlaubnis nicht in gleicher Weise angerechnet wie Zeiten mit einem Arbeitstitel.
• Mit einer Blauen Karte EU verkürzt sich die Frist deutlich, und mit ausreichenden Deutschkenntnissen noch einmal. Für viele ist das der schnellere Weg als das reine Abwarten von Jahren.
• Neben der Aufenthaltsdauer zählen Beitragszeiten zur Rentenversicherung beziehungsweise zum Versorgungswerk, Sprachnachweis, gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum.
• Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Ausländerbehörden. Lass dir deine konkrete Rechnung schriftlich bestätigen, bevor du darauf planst.
Plane also ab dem Tag des ersten Arbeitstitels, nicht ab der Einreise, und frag deine ABH einmal konkret nach deinem Fall.
• Der §16d ist ein Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung, also ein vorübergehender Zweck. Solche Zeiten werden bei der Niederlassungserlaubnis nicht in gleicher Weise angerechnet wie Zeiten mit einem Arbeitstitel.
• Mit einer Blauen Karte EU verkürzt sich die Frist deutlich, und mit ausreichenden Deutschkenntnissen noch einmal. Für viele ist das der schnellere Weg als das reine Abwarten von Jahren.
• Neben der Aufenthaltsdauer zählen Beitragszeiten zur Rentenversicherung beziehungsweise zum Versorgungswerk, Sprachnachweis, gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum.
• Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Ausländerbehörden. Lass dir deine konkrete Rechnung schriftlich bestätigen, bevor du darauf planst.
Plane also ab dem Tag des ersten Arbeitstitels, nicht ab der Einreise, und frag deine ABH einmal konkret nach deinem Fall.