Für ZFA
Dein Weg als Zahnmedizinische Fachangestellte in Deutschland
ZFA ist in Deutschland kein reglementierter Beruf, aber für dein Visum und fürs Röntgen gelten eigene Regeln. Sieh dir an, was für dich gilt, und erstelle dann deine persönliche Roadmap.
Kostenlos, ohne Konto. Für unterstützte Berufe erhältst du eine persönliche Roadmap; für andere kannst du dich auf die Warteliste setzen.

Deine Roadmap
Deine Roadmap in fünf Etappen
Erstelle deine persönliche Roadmap als ZFA, abgestimmt auf deine Qualifikation, deine Staatsangehörigkeit und deinen aktuellen Wohnort.
- 1
Vorbereiten
Dein Abschluss, deine Unterlagen und die beglaubigten Übersetzungen, in der Reihenfolge, in der die Behörde sie verlangt.
- 2
Deutsch & Prüfungen
Das Sprachniveau für deinen Beruf und die Sprachprüfung, wo dein Bundesland eine verlangt.
- 3
Anerkennung
Der Antrag, der Defizitbescheid, falls einer kommt, und die Prüfung oder der Anpassungslehrgang, der die Lücke schließt.
- 4
Visum & Ankunft
Welcher Aufenthaltstitel zu deinem Fall passt, der Botschaftstermin und die ersten Wochen in Deutschland.
- 5
Erster Job
Bewerbungen, Vertrag, Anmeldung: alles bis zu deiner ersten Schicht.
Deine eigene Roadmap füllt diese fünf Etappen mit den Schritten, Behörden und Fristen für deinen Fall.
Meine Roadmap bauenServices
Wie wir dir helfen
Drei Services, die für deinen Beruf am meisten bringen. Alle anderen findest du in der Übersicht.
So läuft dein Weg als ZFA
Prüfe, ob du den Gleichwertigkeitsbescheid brauchst. Eine Praxis kann dich auch ohne ihn einstellen, aber das übliche Fachkräftevisum nach § 18a AufenthG setzt ihn voraus, und er zeigt einer Praxis, was deine Ausbildung wert ist.
Stelle den Antrag bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Münster. Sie vergleicht deine Ausbildung mit der dreijährigen deutschen ZFA-Ausbildung, und Berufserfahrung kann Unterschiede ausgleichen.
Lies den Bescheid. Er bestätigt die volle Gleichwertigkeit oder nennt die Unterschiede. Die kannst du mit einem Kurs oder einer Praxisphase schließen und dann einen Folgeantrag stellen.
Lass dir deine Röntgenkenntnisse von der Zahnärztekammer deines Bundeslandes bescheinigen, bevor du ein Röntgengerät bedienst. Das ist ein eigener Schritt neben der Gleichwertigkeitsprüfung.
Visa-Wege von außerhalb der EU
Fachkräftevisum (§ 18a AufenthG): offen, sobald die Gleichwertigkeit deiner Qualifikation festgestellt ist, für ZFA also mit dem Bescheid aus Münster.
Fachkraft mit Hochschulabschluss (§ 18b AufenthG): Ist dein Abschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen vergleichbar, kannst du eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, auch als ZFA, ohne den ZFA-Gleichwertigkeitsbescheid.
Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG): Du startest das Anerkennungsverfahren nach der Einreise und arbeitest währenddessen qualifiziert. Nötig sind eine im Ausbildungsland anerkannte Qualifikation nach mindestens zwei Jahren Ausbildung, ein konkretes Jobangebot, eine schriftliche Vereinbarung mit der Praxis und Deutsch auf A2, dem Niveau, das der offizielle Finder nennt.
Erfahrungsweg (§ 6 BeschV): keine deutsche Anerkennung, aber mindestens zwei Jahre einschlägige Arbeit in den letzten fünf Jahren, eine im Ausbildungsland anerkannte Qualifikation nach mindestens zwei Jahren Ausbildung, von einer zuständigen deutschen Stelle bestätigt, und ein Gehalt von mindestens 45 % der Beitragsbemessungsgrenze, außer die Praxis wendet einen Tarifvertrag an.
Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV): Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können mit Zustimmung der Arbeitsagentur jede Beschäftigung aufnehmen. Der Erstantrag geht an eine deutsche Auslandsvertretung in einem dieser Länder, und die Zustimmungen sind auf 50.000 pro Jahr begrenzt.
Unterlagen für die Gleichwertigkeitsprüfung
Nutze die aktuelle Liste der Kammer. Üblich sind:
- Beglaubigte Kopie deines Passes.
- Dein Ausbildungszeugnis und der Lehrplan mit Fächern und Stunden, als beglaubigte Kopien mit deutscher Übersetzung.
- Dein Lebenslauf und Nachweise über jede Tätigkeit als Dentalassistenz.
- Für das Verfahren selbst brauchst du kein Deutschzertifikat, du kannst also schon vorher den Antrag stellen.
Wie lange es dauert und was es kostet
Laut Gesetz bestätigt die Kammer den Eingang innerhalb eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem deine Unterlagen vollständig sind. In schwierigen Fällen kann sie die Frist einmal verlängern, und solange Unterlagen fehlen, läuft die Frist nicht. Das Verfahren kann also insgesamt länger dauern.
Ein Folgeantrag nach einem Bescheid mit Unterschieden kostet 190 €. Plane Übersetzungen und Beglaubigungen extra ein. Wenn du schon in Deutschland lebst und wenig verdienst, kann der Anerkennungszuschuss des Bundes einen Teil der Kosten erstatten; beantrage ihn, bevor du den Antrag auf Anerkennung stellst.
- Gebühr
- 605 €
- Eingangsbestätigung
- Innerhalb von 1 Monat
- Entscheidung
- 3 Monate ab vollständigen Unterlagen
Wo du den Antrag stellst
Eine Stelle bearbeitet die ZFA-Anträge aus allen Bundesländern: die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster.
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: ausländische QualifikationenDie Ausnahme sind deine Röntgenkenntnisse: Die bescheinigt die Zahnärztekammer des Bundeslandes, in dem du arbeitest. Frag dort nach, wie sie mit im Ausland erworbenen Kenntnissen umgeht.
Arbeiten in der Praxis
Weil der Beruf nicht reglementiert ist, kann dich eine Praxis nach eigenem Ermessen einstellen, auch ohne Gleichwertigkeitsbescheid. Kann sie deine ausländische Ausbildung nicht einschätzen, setzt sie dich vielleicht zunächst für unterstützende Aufgaben ein, bis sie den Bescheid sieht.
Grenzen gibt es bei bestimmten Aufgaben, vor allem beim Röntgen und bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Außerdem darf eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt zulässige Aufgaben nur an Personal mit passender Ausbildung und Kompetenz delegieren.
Zahntechniker fertigen Kronen und Prothesen im Labor und sind ein anderer deutscher Beruf. Prüfe die Bezeichnung deiner eigenen Qualifikation, bevor du den Antrag stellst.
Die häufigsten Fragen
Prüfe deine Roadmap
Beantworte zehn Fragen. Für unterstützte Berufe erhältst du deinen Weg, deine Behörde und die ersten Schritte; sonst kannst du dich auf die Warteliste setzen.
Roadmap-Verfügbarkeit prüfen