Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Deutschland drei Jahre und ist bezahlt. Am Ende steht ein Staatsexamen (die offizielle Abschlussprüfung). Danach darfst du die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen. Das entspricht einer examinierten Pflegekraft. Auch als Ausländerin oder Ausländer kannst du die Ausbildung machen, wenn du Folgendes hast:
- mindestens zehn Jahre allgemeine Schulbildung,
- ausreichend Deutsch,
- einen Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland.
Mit diesem Vertrag beantragst du ein Visum für die Ausbildung. Nach dem Examen kannst du bleiben und als Pflegefachkraft arbeiten. Du hast schon einen Pflegeabschluss aus deinem Heimatland? Dann lies zuerst den letzten Abschnitt. Die Anerkennung dieses Abschlusses (die offizielle Bestätigung, dass er dem deutschen gleichwertig ist) ist meist der direktere Weg.
Was die generalistische Pflegeausbildung ist
Die Regeln für die Ausbildung stehen in einem Bundesgesetz, dem Pflegeberufegesetz. Seit 2020 ist die Ausbildung "generalistisch". Das heißt: Eine einzige Ausbildung deckt Krankenhaus, Altenpflege und ambulante Pflege ab, für Menschen jeden Alters. Vorher gab es in Deutschland drei getrennte Ausbildungen.
In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Den größten Teil der Zeit verbringst du in der Praxis bei deinem Arbeitgeber. Das Gesetz nennt ihn Träger der praktischen Ausbildung (das Krankenhaus, Pflegeheim oder der Pflegedienst, der dich ausbildet). Die übrige Zeit hast du theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule. In der Praxis muss dich mindestens 10 Prozent der Zeit eine ausgebildete Praxisanleitung (Mentorin oder Mentor) begleiten. Es gibt zwei Prüfungen:
- eine Zwischenprüfung (ein Leistungstest während der Ausbildung) am Ende des zweiten Jahres,
- das Staatsexamen am Ende.
Dein Vertrag kann einen Schwerpunkt in der Pädiatrie (Pflege von Kindern) oder in der Langzeitpflege alter Menschen enthalten. Dann kannst du für das letzte Jahr wechseln. Du schließt dann mit dem eigenen Abschluss in der Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege ab.

Theorie und Unterricht im Skills-Lab der Pflegeschule gehören zu den drei Jahren.
Voraussetzungen für Bewerber aus dem Ausland
Das Gesetz nennt die Schulabschlüsse, mit denen du die Ausbildung beginnen kannst (siehe Quellen). Einer davon reicht:
- ein mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss,
- zehn Jahre allgemeine Schulbildung,
- ein Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung,
- ein Hauptschulabschluss plus eine staatliche Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr.
Dein ausländisches Zeugnis muss als gleichwertig anerkannt werden. Jedes Bundesland hat dafür eine Zeugnisanerkennungsstelle (das Amt, das Schulzeugnisse anerkennt). Die richtige Stelle findest du in der Datenbank anabin (die offizielle Liste ausländischer Schulen und Abschlüsse). Diese Datenbank betreibt die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen). Deine Schule oder dein Arbeitgeber sagt dir, welches Dokument sie brauchen. Ein Zeugnis nach der 12. Klasse umfasst mehr als zehn Schuljahre. Ob es als gleichwertig zählt, entscheidet aber trotzdem das Amt.
Außerdem verlangt das Gesetz drei weitere Dinge:
- die Deutschkenntnisse, die du für die Arbeit brauchst,
- eine gesundheitliche Eignung für den Beruf,
- die persönliche Eignung (du musst für den Beruf zuverlässig genug sein).
Ein bestimmtes Deutschniveau nennt das Gesetz nicht. Das legen Schulen und Arbeitgeber fest. Viele verlangen B1 (Mittelstufe) oder B2 (gehobene Mittelstufe). Prüfe das bei jedem Angebot.
Im Pflegeberufegesetz gibt es keine Altersgrenze nach oben. Das Alter spielt nur bei einem Visum eine Rolle. Das Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz gibt es nur für Menschen unter 35.
- Schulabschluss: Was das Gesetz sagt: Zehn Jahre allgemeine Schulbildung oder eine der anderen Möglichkeiten oben; Was Schulen und Arbeitgeber oft zusätzlich verlangen: Eine Bescheinigung, dass dein Zeugnis als gleichwertig gilt
- Deutsch: Was das Gesetz sagt: Das Deutsch, das du für den Beruf brauchst. Für das Visum: B1, außer die Schule hat dein Deutsch geprüft oder du machst einen vorbereitenden Sprachkurs; Was Schulen und Arbeitgeber oft zusätzlich verlangen: B1- oder B2-Zertifikat vor dem Start
- Alter: Was das Gesetz sagt: Keine Altersgrenze nach oben im Pflegeberufegesetz; Was Schulen und Arbeitgeber oft zusätzlich verlangen: Keine gesetzliche Regel; frag den Arbeitgeber
- Gesundheit: Was das Gesetz sagt: Gesundheitliche Eignung für den Beruf; Was Schulen und Arbeitgeber oft zusätzlich verlangen: Ein ärztliches Attest
So findest du einen Ausbildungsplatz
Zuerst kommt der Vertrag. Ohne unterschriebenen Ausbildungsvertrag gibt es kein Visum. Den Vertrag schließt du mit dem Arbeitgeber. Das Gesetz legt fest, was darin stehen muss:
- Beginn und Dauer,
- Arbeitszeit,
- Probezeit,
- Urlaub,
- Kündigungsregeln (wie früh du sagen musst, dass du gehst),
- die Höhe deiner Ausbildungsvergütung.
Du kannst dich direkt bei Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten bewerben. Nutze ihre Websites oder die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber arbeitet mit einer Partner-Pflegeschule zusammen. Meist bewirbst du dich deshalb nicht extra bei der Schule.
Agenturgebühren: So schützt du dich
Viele fragen uns nach Gebühren von Agenturen. Das deutsche Recht regelt das. Eine Agentur, die dir einen Ausbildungsplatz vermittelt, darf Geld nur vom Arbeitgeber nehmen. Das gilt auch für die Vorbereitung, zum Beispiel die Prüfung deiner Fähigkeiten oder die Berufsberatung. Dein Ausbildungsvertrag darf dich außerdem nicht zu Schulgeld oder Vertragsstrafen verpflichten. Vertragsstrafen sind Geldbußen, wenn du den Vertrag brichst. Die genauen Regeln stehen in den Quellen.
Eine Agentur verlangt von dir eine Vermittlungsgebühr (Geld dafür, dass sie dir den Platz findet) für eine Pflegeausbildung? Dann frag schriftlich nach, wofür das Geld ist. Ein Deutschkurs ist eine eigene Leistung. Lies genau, was eine Kursgebühr abdeckt.
Zwei weitere Prüfungen helfen:
- Das Bundesministerium für Gesundheit ist Inhaber des Gütesiegels "Faire Anwerbung Pflege Deutschland". Es geht an Agenturen und Arbeitgeber, die nach dem Arbeitgeber-zahlt-Prinzip arbeiten. Das heißt: Der Arbeitgeber trägt alle Kosten der Anwerbung.
- Für einige Länder darf nur die Bundesagentur für Arbeit Personal für Gesundheits- und Pflegeberufe anwerben. Dazu gehören Ghana, Nigeria, Pakistan, Nepal und Bangladesch. Du kannst dich trotzdem selbst bei Arbeitgebern bewerben.

Der unterschriebene Ausbildungsvertrag kommt vor dem Visumantrag.
Das Visum für die Berufsausbildung
Mit dem unterschriebenen Vertrag stellst du deinen Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem Visazentrum. Du beantragst eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung. Eine Aufenthaltserlaubnis ist das Dokument, mit dem du in Deutschland leben darfst. Die Checklisten der Botschaften verlangen meist:
- Reisepass, Fotos und das Antragsformular,
- den Ausbildungsvertrag und den Ausbildungsplan,
- dein Schulabschlusszeugnis,
- einen Nachweis über Deutsch (B1), eine Bestätigung, dass die Schule dein Deutsch geprüft hat, oder einen Nachweis über einen vorbereitenden Sprachkurs,
- einen Nachweis über die Krankenversicherung,
- einen Nachweis, dass du deinen Lebensunterhalt bezahlen kannst (siehe nächster Abschnitt),
- einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben.
Jede Botschaft hat ihre eigene Liste. Nimm die aktuelle Liste der Botschaft oder des Konsulats in deinem Land.
Mit dieser Erlaubnis darfst du neben der Ausbildung bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Nebenjob arbeiten. Deine Erlaubnis kann aus Gründen enden, für die du nichts kannst. Dann hast du bis zu sechs Monate Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen.
Geld zum Leben: Ausbildungsvergütung und Sperrkonto
Der Arbeitgeber muss dir für die ganzen drei Jahre eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Die Höhe steht in deinem Vertrag. Viele Arbeitgeber zahlen nach einem Tarifvertrag (einer Vereinbarung über die Bezahlung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern). Deshalb kann die Vergütung je nach Arbeitgeber unterschiedlich sein. Wenn es im Vertrag steht, darf der Arbeitgeber freie Unterkunft oder Verpflegung als Teil der Vergütung anrechnen. Dafür gibt es gesetzliche Grenzen.
Für das Visum musst du zeigen, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist. Deine Ausbildungsvergütung zählt dabei mit. Liegt sie unter dem Betrag, den die Botschaft verlangt? Dann schließt du die Lücke auf einem von zwei Wegen:
- mit einem Sperrkonto (ein gesperrtes Bankkonto, das jeden Monat einen festen Betrag freigibt),
- mit einer Verpflichtungserklärung (eine Person in Deutschland verpflichtet sich offiziell, deine Kosten zu tragen).
Ist deine Vergütung hoch genug, brauchst du kein Sperrkonto. Die verlangten Beträge ändern sich jedes Jahr. Prüfe den Betrag auf der Checkliste deiner Botschaft, bevor du den Antrag stellst.
Kündigen oder wechseln während der Ausbildung
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. In der Probezeit können du und der Arbeitgeber den Vertrag jederzeit beenden. Nach der Probezeit kannst du mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündigen.
Deine Aufenthaltserlaubnis hängt an der Ausbildung. Du willst aufhören oder den Arbeitgeber wechseln? Dann sprich mit der Ausländerbehörde, bevor du etwas unterschreibst. Frag dort, was der Wechsel für deine Erlaubnis bedeutet.
Burnout und Kündigung sind häufige Themen in den Fragen, die uns Auszubildende schicken. Ist die Ausbildung härter, als du gedacht hast? Sprich zuerst mit deiner Praxisanleitung oder mit der Pflegeschule.

Die generalistische Ausbildung deckt Krankenhaus, Altenpflege und ambulante Pflege ab.
Nach dem Examen: Arbeit und Niederlassung
Nach dem bestandenen Staatsexamen musst du auch die Regeln zu Deutsch, Gesundheit und Zuverlässigkeit erfüllen. Dann erteilt dir das Amt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu führen. Damit kannst du überall in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten.
Du hast noch keine Stelle? Dann kannst du eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate bekommen, um eine zu suchen. Sobald du eine Stelle hast, wechselst du zur Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte.
Später kannst du eine Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) beantragen. Hast du deine Ausbildung in Deutschland gemacht, brauchst du:
- zwei Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft,
- 24 Monate Beiträge zur Rentenversicherung (Zahlungen in die gesetzliche Rente),
- Deutsch auf B1-Niveau,
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Niederlassung.
Wer seine Ausbildung im Ausland gemacht hat, wartet drei Jahre.
Die Alternative: ein Pflegestudium an der Hochschule
Das Pflegeberufegesetz kennt auch einen Weg über die Hochschule zur gleichen Erlaubnis. Das ist ein primärqualifizierendes Pflegestudium (ein Studium, das dich direkt zur Pflegefachkraft macht). Es dauert mindestens drei Jahre. Es verbindet das Studium mit Praxiseinsätzen. Zu den Abschlussprüfungen gehört das Staatsexamen für die Erlaubnis.
Auch hier schließt du einen Vertrag mit einem Praxisbetrieb. Dieser Betrieb muss dich während des ganzen Studiums monatlich bezahlen. Du brauchst eine Zulassung der Hochschule. Dafür brauchst du meist einen Schulabschluss, mit dem du an einer Hochschule studieren darfst. Das Visum ist dann meist das Visum zum Studium, nicht das Visum zur Ausbildung.
Wann die direkte Anerkennung der bessere Weg ist
Wenn du bereits einen vollständigen Pflegeabschluss hast, prüfe zuerst die Anerkennung, statt eine neue dreijährige Ausbildung zu beginnen. Die Landesbehörde vergleicht deine ausländische Ausbildung mit der deutschen Referenzqualifikation. Bei wesentlichen Unterschieden kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage; einschlägige Berufserfahrung kann Unterschiede teilweise ausgleichen. Sobald die Unterlagen vollständig sind, hat die Behörde grundsätzlich bis zu vier Monate für die Entscheidung.
Die Ausbildung richtet sich vor allem an Menschen, die neu in den Beruf einsteigen. Sie kann dennoch passen, wenn dein bisheriger Abschluss keine vollständige Pflegequalifikation ist. Dann kann die Behörde frühere Ausbildungszeiten anrechnen und das Programm in bestimmten Fällen um bis zu zwei Drittel verkürzen. Den Anerkennungsweg erklärt unsere Seite für Pflegefachkräfte.
Hol dir ein persönliches Angebot für deinen nächsten Schritt
Erzähl uns, wo du auf deinem Weg nach Deutschland stehst. Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot, per WhatsApp oder E-Mail.
Lohnt sich eine Pflegeausbildung in Deutschland?
Sie wird die ganzen drei Jahre bezahlt. Sie führt zu einer staatlichen Erlaubnis. Nach einer Ausbildung in Deutschland kannst du nach zwei Jahren Arbeit als Fachkraft die Niederlassung (ein unbefristetes Aufenthaltsrecht) beantragen. Der Preis dafür sind drei Jahre Ausbildung auf Deutsch, mit Schichtarbeit. Hast du schon einen Pflegeabschluss, geht es über die Anerkennung meist schneller.
Welchen Schulabschluss brauche ich, zum Beispiel nach der 12. Klasse?
Das gesetzliche Minimum sind zehn Jahre allgemeine Schulbildung oder ein als gleichwertig geltender Abschluss. Ein Zeugnis nach der 12. Klasse geht darüber hinaus. Ob es als gleichwertig zählt, entscheidet aber die Anerkennungsstelle des Bundeslandes.
Welches Deutschniveau brauche ich für den Start?
Das Pflegeberufegesetz verlangt das Deutsch, das du für den Beruf brauchst. Ein Niveau nennt es nicht. Für das Visum brauchst du B1. Das gilt nicht, wenn die Schule dein Deutsch geprüft hat oder du einen vorbereitenden Kurs besuchst. Viele Arbeitgeber verlangen B1 oder B2.
Bekomme ich während der Ausbildung Geld?
Ja. Der Arbeitgeber muss für die ganze Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Die Höhe steht in deinem Vertrag, oft nach einem Tarifvertrag.
Darf eine Agentur Geld von mir verlangen, wenn sie mir einen Ausbildungsplatz vermittelt?
Für die Vermittlung in eine Ausbildung dürfen Agenturen nur dem Arbeitgeber etwas berechnen. Eine Agentur verlangt von dir eine andere Gebühr? Lass sie dir schriftlich geben und prüfe, was sie abdeckt.






