Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte in Deutschland sind nicht alle gleich: Manche halten sich strikt an die gesetzlichen Gebührenregeln, andere brechen sie. Agenturen mit dem deutschen Siegel für faire Anwerbung folgen dem Employer-Pays-Prinzip: Die Pflegekraft zahlt keine Vermittlungsgebühr. Andere Kosten, etwa für das Visum oder das Anerkennungsverfahren, sind echte Gebühren, die du gegebenenfalls selbst zahlen musst. Das heißt nicht, dass die Agentur eine Regel bricht. Unerklärte Zahlungsforderungen, einbehaltene Originaldokumente oder ein Vertrag, den du nicht lesen kannst, sind Warnzeichen. Prüfe vor jeder Zahlung oder Unterschrift fünf Punkte:
- die Gebühr
- dein Land
- das Siegel (ein Qualitätszeichen für faire Vermittler)
- den Vertrag
- die Firma selbst
Dieser Leitfaden ist für Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Menschen, die sich über eine Agentur für eine Pflegeausbildung bewerben. Wir nennen keine Firmen. Wir zeigen dir, wie du jede Agentur selbst prüfen kannst.

Lies jede Seite, bevor du etwas zahlst oder unterschreibst.
Was das deutsche Recht zu Gebühren sagt
Zwei Regeln im Sozialgesetzbuch III setzen die Grenzen. Das ist der Teil des deutschen Rechts, der Arbeit und Beschäftigung regelt.
Für eine Arbeitsstelle darf dir ein privater Arbeitsvermittler (eine Firma, die Menschen Stellen vermittelt) nur unter strengen Bedingungen Geld berechnen:
- der Vertrag muss schriftlich sein und die Gebühr nennen
- die Gebühr darf höchstens 2.000 Euro betragen, inklusive Mehrwertsteuer
- du zahlst nur, wenn die Arbeit der Agentur zu einem unterschriebenen Arbeitsvertrag geführt hat
- die Agentur darf kein Geld im Voraus verlangen oder annehmen
Für eine Ausbildung ist die Regel strenger. Nur der Arbeitgeber darf für die Vermittlung zahlen. Das gilt auch für "Leistungen", die mit der Vermittlung zusammenhängen, zum Beispiel die Prüfung deiner Fähigkeiten oder eine Berufsberatung. Eine Agentur will Geld von dir, damit sie dir einen Ausbildungsplatz in Deutschland findet? Das ist ein klares Warnzeichen.
Nicht jede Gebühr ist illegal. Die Regeln oben begrenzen oder verbieten nur die Vermittlungsgebühr: das, was du der Agentur für die Vermittlung in einen Job zahlst. Agenturen mit dem Siegel für faire Anwerbung (siehe unten) gehen weiter als dieses gesetzliche Minimum. Sie versprechen das Employer-Pays-Prinzip, sodass die Pflegekraft gar keine Vermittlungsgebühr zahlt.
Amtliche Kosten sind etwas anderes. Das Visum und das Anerkennungsverfahren haben echte Gebühren. Eine Botschaft, eine Anerkennungsstelle oder eine andere Behörde verlangt sie, nicht die Agentur, und jemand muss sie zahlen. Beglaubigte Übersetzungen haben ebenfalls echte Gebühren, aber die verlangt ein vereidigter Übersetzer, keine Behörde. Ein separat vereinbarter Dienst, etwa ein Sprachkurs, kann ebenfalls eine legale Gebühr sein. Das gilt, wenn es eine echte, vereinbarte Leistung ist und keine verdeckte Vermittlungsgebühr.
Das Warnzeichen ist nicht das Wort "Gebühr". Es ist, wenn du für den Job oder die Vermittlung selbst zahlst, oder wenn du eine Gebühr zahlst, die die Behörde gar nicht verlangt. Manche Agenturen verlangen eine "Anmeldegebühr", "Bearbeitungsgebühr" oder "Visumgebühr", bevor du einen Vertrag hast. Wenn diese Gebühr in Wirklichkeit für die Vermittlung ist, ist das Geld im Voraus, und das ist nicht erlaubt. Frag genau, wofür jede Gebühr ist, und was mit deinem Geld passiert, wenn kein Job kommt.
Die WHO-Liste: Länder, in denen private Anwerbung verboten ist
Deutschland schützt Länder, die selbst zu wenig Gesundheitspersonal haben. Die Beschäftigungsverordnung hat in ihrer Anlage (einem Anhang zu den Regeln) eine Liste mit 55 Ländern. Die Liste beruht auf der Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Ländern, in denen Gesundheitspersonal stark fehlt. Darauf stehen unter anderem Nigeria, Ghana, Kamerun, Äthiopien, Simbabwe, Pakistan, Bangladesch und Nepal.
In diesen Ländern darf nur die Bundesagentur für Arbeit (BA) Personal für Gesundheits- und Pflegeberufe anwerben. Private Agenturen und Arbeitgeber in Deutschland dürfen das nicht. Behörden in Bayern erklären die Details auf einem offiziellen Formular:
- Das Verbot gilt auch für eine betriebliche Ausbildung.
- Es gilt auch für Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung, die vor allem im Betrieb stattfinden. Das sind Schulungen, die Lücken in deiner Qualifikation schließen.
- Es zählt, wo du wohnst, nicht dein Pass.
- Ein Tipp von Familie oder Freunden gilt nicht als Anwerbung.
- Unerlaubte Anwerbung kann mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden.
Du kannst dich trotzdem selbst bewerben. Findest du eine Stelle selbst, unterschreiben du und der Arbeitgeber ein Formular. Darin steht, dass keine Agentur beteiligt war. Nehmen wir an, du lebst in Lagos oder Accra, und eine Agentur bietet an, dich in ein deutsches Krankenhaus zu "vermitteln". Dann verstößt die Agentur gegen deutsche Regeln. Falsche Angaben auf diesem Formular können auch Probleme mit deinem Visum verursachen.
Das Siegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland"
Das Bundesministerium für Gesundheit ist Inhaber eines Siegels für die faire Anwerbung von Pflegekräften. Es heißt "Faire Anwerbung Pflege Deutschland". Ein eingetragener Verein namens GAPA vergibt das Siegel. Der volle Name ist Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland. Unabhängige Prüfer (Kontrolleure von außen) prüfen, ob die Inhaber die Regeln einhalten. Die wichtigsten Regeln für Pflegekräfte sind:
- die Anwerbung ist für die Pflegekraft kostenlos (das Arbeitgeber-zahlt-Prinzip)
- du bekommst schriftliche Informationen über deine Rechte und Pflichten in einer Sprache, die du verstehst
- der Ablauf und deine Ansprechpersonen sind transparent (klar und dir bekannt)
Die Website des Siegels, faire-anwerbung-pflege-deutschland.de, listet die Agenturen und Arbeitgeber auf, die es haben. Eine Agentur ohne Siegel ist nicht automatisch unseriös. Frag sie, warum sie keins hat. Frag auch, wie sie die gleichen Regeln einhält.
Warnzeichen
- Du sollst im Voraus für die Vermittlung selbst zahlen (Vermittlungsgebühr): Warum es wichtig ist: Eine Vorauszahlung für die Vermittlung selbst (Vermittlungsgebühr) ist nicht erlaubt. Die Vermittlung in eine Ausbildung muss für dich kostenlos sein; Was du tun solltest: Zahl nicht. Lass dir die Gebührenregeln schriftlich geben
- Die Agentur ist in einem Land auf der WHO-Liste aktiv: Warum es wichtig ist: Dort darf nur die BA anwerben; Was du tun solltest: Bewirb dich direkt bei Arbeitgebern oder über die BA
- Die Agentur will deinen Originalpass oder deine Originalzeugnisse behalten: Warum es wichtig ist: Für eine Bewerbung braucht niemand deine Originale; Was du tun solltest: Gib beglaubigte Kopien (Kopien mit amtlichem Stempel, dass sie echt sind). Behalte die Originale
- Der Vertrag ist nur auf Deutsch, und niemand erklärt ihn: Warum es wichtig ist: Das Siegel für faire Anwerbung verlangt Informationen in einer Sprache, die du verstehst; Was du tun solltest: Verlange eine Übersetzung, bevor du unterschreibst
- "Garantiertes Visum" oder "garantierte Anerkennung": Warum es wichtig ist: Über das Visum entscheiden nur deutsche Behörden: die Botschaft und die Ausländerbehörde (das örtliche Amt für Ausländerrecht). Über die Anerkennung entscheidet nur die Anerkennungsstelle des Bundeslandes; Was du tun solltest: Betrachte das Versprechen als falsch
- Du kannst nicht herausfinden, für welchen Arbeitgeber du arbeiten wirst: Warum es wichtig ist: Du kannst Gehalt, Ort und Bedingungen nicht prüfen; Was du tun solltest: Frag nach dem Namen des Arbeitgebers und einem schriftlichen Angebot
- Hohe Rückzahlungen, wenn du früher gehst: Warum es wichtig ist: Du kannst in einem Job festhängen, den du verlassen willst; Was du tun solltest: Lass die Klausel vor der Unterschrift prüfen

Frag vor der Unterschrift, welche Kosten du wann zurückzahlen musst.
Rückzahlungsklauseln
Manche Verträge für Pflegekräfte aus dem Ausland sagen, dass du Kosten zurückzahlen musst, wenn du früher gehst. Das können Kosten für den Sprachkurs, den Flug, die Anerkennungsgebühren oder den Anpassungslehrgang sein.
Deutsche Arbeitsgerichte prüfen solche Klauseln genau, wenn der Arbeitgeber Allgemeine Geschäftsbedingungen genutzt hat. Das sind vorformulierte Vertragsregeln, die für viele Beschäftigte gelten. Im Oktober 2025 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen Fall zu einem Pflegeheim. Das Pflegeheim hatte mit einer Altenpflegerin einen Vertrag über eine Fortbildung.
- Die Klausel legte die volle Rückzahlung auf 14.955,20 Euro fest. Das waren die Kurs- und Prüfungsgebühren plus ihr Gehalt für 81 Fortbildungstage.
- Der Betrag sank für jeden Monat, den sie nach dem Kurs blieb. Deshalb verklagte der Arbeitgeber sie auf 9.347 Euro.
- Die Klausel sagte, dass sie zurückzahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis "aus von ihr zu vertretenden Gründen" endet. Das Gericht fand diese Formulierung unklar.
Unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen gehen zulasten des Arbeitgebers. Deshalb war die Klausel unwirksam, und der Arbeitgeber verlor (siehe Quellen).
Ob eine Klausel wirksam ist, hängt von ihrem genauen Wortlaut ab. Frag vor der Unterschrift:
- Welche Kosten sind erfasst, und wie hoch ist jeder Betrag?
- In welchen Fällen musst du zurückzahlen?
- Sinkt der Betrag, je länger du bleibst?
Ist etwas unklar, lass die Klausel vor der Unterschrift von einer Beratungsstelle prüfen.
So prüfst du eine Agentur für Pflegekräfte aus dem Ausland
- Lies das Impressum (die Anbieterkennzeichnung). Nach dem Gesetz müssen Websites deutscher Firmen eins haben. Es muss einen Namen und eine vollständige Adresse zeigen. Es muss auch die Rechtsform zeigen (zum Beispiel GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die Person, die die Firma vertritt, und die Registernummer, falls es eine gibt.
- Such die Firma im Handelsregister unter handelsregister.de. Prüfe, ob Name, Adresse und Geschäftsführung mit dem Impressum übereinstimmen.
- Prüfe die Liste des Siegels auf faire-anwerbung-pflege-deutschland.de.
- Nimm selbst Kontakt mit dem Arbeitgeber auf. Such die eigene Website des Krankenhauses oder Pflegeheims. Frag die Personalabteilung, ob sie mit dieser Agentur arbeitet.
- Such die Stelle in der Jobsuche der BA oder in den Stellenangeboten von Make it in Germany.
Suchst du noch eine Stelle, bewirb dich direkt bei Arbeitgebern. Oder nutze Triple Win, wenn du in einem Partnerland lebst. Triple Win ist ein staatliches Programm zur Anwerbung, das die BA und die deutsche Entwicklungsagentur GIZ betreiben. Vermittlung, Vorbereitung und Hilfe bei der Integration sind für Pflegekräfte kostenlos. In Indonesien zahlen Bewerber trotzdem einige Bearbeitungsgebühren an die indonesische Behörde BP2MI, zum Beispiel für einen psychologischen Test. Niemand kann dir einen Platz bei Triple Win verkaufen. Du bewirbst dich über das Programm in deinem Land, zum Beispiel über NORKA Roots in Kerala. Auf unserer Seite für Pflegefachkräfte und unserer Seite für Pflegehilfskräfte findest du mehr zu jedem Beruf.
So prüfst du die Agentur in deinem eigenen Land
Auch dein Heimatland vergibt vielleicht Lizenzen an Vermittlungsagenturen. In mehreren Ländern haben sich die Namen dieser Behörden geändert. Prüfe deshalb den aktuellen Namen auf einer Website der Regierung.
- Philippinen: Das Department of Migrant Workers (DMW) lizenziert und kontrolliert Vermittlungsagenturen. Es hat die alte POEA ersetzt. Das Gesetz dazu wurde am 30. Dezember 2021 unterzeichnet. Frag die Agentur nach ihrer DMW-Lizenz. Prüfe sie beim DMW, bevor du zahlst oder unterschreibst.
- Indonesien: Vermittlungsfirmen heißen dort P3MI. Die Triple-Win-Seite nennt noch die BP2MI als Partner. Inzwischen hat Indonesien ein Ministerium zum Schutz von Arbeitsmigranten gegründet (Kementerian P2MI). Prüfe die Liste der lizenzierten P3MI bei der Behörde, die gerade zuständig ist.
- Indien: Nach dem indischen Emigration Act von 1983 darf niemand ohne gültiges Zertifikat als Recruiting Agent arbeiten. Diese Zertifikatspflicht gilt für die Vermittlung in jedes Land, auch für Deutschland, nicht nur für die ECR-Länder. Das Zertifikat kommt vom Außenministerium (Ministry of External Affairs). Das Portal eMigrate (emigrate.gov.in) veröffentlicht Namen illegaler Vermittler und listet registrierte Vermittler auf. Die Ausreisegenehmigung (ECR) ist eine eigene Regel: Sie hängt von deiner Passkategorie und deinem Zielland ab. Deutschland gehört nicht zu den ECR-Ländern, deshalb brauchst du dafür keine Ausreisegenehmigung. Frag die Agentur trotzdem nach ihrem Zertifikat und prüfe es auf emigrate.gov.in, bevor du zahlst oder unterschreibst.
- Vietnam: Das DOLAB (Department of Overseas Labour) ist für Firmen zuständig, die Arbeitskräfte ins Ausland schicken. Es veröffentlicht eine Liste lizenzierter Firmen. Seit März 2025 gehört es zum Innenministerium, nicht mehr zum früheren Arbeitsministerium (MOLISA). Prüfe die aktuelle Liste, bevor du unterschreibst.

Kostenlose Beratungsstellen beantworten Fragen zu deinem Job.
Wo du kostenlose Hilfe bekommst
Faire Integration ist eine kostenlose und anonyme Beratung für Beschäftigte von außerhalb der EU. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezahlt sie. Sie berät zu Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und anderen Fragen zu deinem Job. Zur Anerkennung berät sie nicht. Für die Anerkennung nutze das offizielle Portal anerkennung-in-deutschland.de. Faire Integration hat Beratungsstellen in ganz Deutschland. Ihre Website listet sie auf.
Faire Mobilität gehört zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie bietet eine ähnliche kostenlose Beratung an. Sie ist aber für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa gedacht.
Wenn es schon schiefgegangen ist
- Hör auf zu zahlen. Zahl kein weiteres Geld, um ein Problem zu "lösen", das die Agentur verursacht hat.
- Bewahre alles auf: Vertrag, Quittungen, Überweisungen, Chatnachrichten und E-Mails.
- Unterschreib keine neuen Papiere unter Druck, auch wenn man dir sagt, es sei dringend.
- Du bist schon in Deutschland? Dann melde dich bei Faire Integration, bevor du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag (eine Vereinbarung zur Beendigung deines Jobs) unterschreibst. Manche Aufenthaltserlaubnisse (Dokumente, mit denen du in Deutschland leben darfst) erlauben nur die Arbeit bei diesem einen Arbeitgeber. Ein Beispiel ist das Visum zur Anerkennungspartnerschaft, bei dem du die Anerkennung abschließt, während du schon arbeitest. Ein Jobwechsel kann also dein Aufenthaltsrecht betreffen.
- Du bist noch im Heimatland? Dann melde die Agentur bei der Behörde in deinem Land, die Agenturen kontrolliert (siehe Abschnitt oben).
Eine kostenlose persönliche Roadmap für deinen eigenen Fall bekommst du unter get2germany.com.
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Darf eine Agentur mir eine Gebühr berechnen?
Für eine Arbeitsstelle in Deutschland darf eine private Agentur höchstens 2.000 Euro verlangen. Die Gebühr muss schriftlich vereinbart sein. Du zahlst erst, nachdem du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Bei einer Ausbildung darf nur der Arbeitgeber zahlen. Agenturen mit dem Siegel für faire Anwerbung verlangen von Pflegekräften nichts.
Woran erkenne ich, ob eine Vermittlungsagentur für Pflegekräfte seriös ist?
Prüfe ihr Impressum und such sie im Handelsregister. Schau, ob sie auf der Liste des Siegels steht. Frag den Arbeitgeber direkt, ob er mit ihr arbeitet.
Ich lebe in Nigeria oder Ghana. Kann mir eine Agentur einen Job in der Pflege in Deutschland vermitteln?
Keine private Agentur darf dich dort für einen Job im Gesundheits- oder Pflegebereich anwerben. Nur die BA darf das. Du kannst dich selbst bei Arbeitgebern in Deutschland bewerben.
Kann ich ohne Agentur einen Job in der Pflege in Deutschland finden?
Ja. Du kannst dich auf den Websites der Arbeitgeber bewerben, in der Jobsuche der BA oder über die Stellenangebote von Make it in Germany. Du kannst auch Triple Win nutzen, wenn dein Land teilnimmt.
Die Agentur hat meinen Pass. Was soll ich tun?
Verlange ihn schriftlich zurück. Behalte eine Kopie deiner Aufforderung. Bist du in Deutschland, und die Agentur oder der Arbeitgeber weigert sich, wende dich an Faire Integration.
Kostet eine Agentur für eine Pflegeausbildung Geld?
Für die Vermittlung darf sie dir nichts berechnen. Nur der Arbeitgeber darf zahlen. Sprachkurse sind eine eigene Leistung, frag also genau, wofür du zahlst.






