Die Kenntnisprüfung in der Pflege ist eine staatliche Prüfung in Deutschland. Sie ist für Pflegekräfte, die ihre Ausbildung außerhalb der EU gemacht haben. Im normalen Ablauf hat sie zwei Teile:
- einen mündlichen Teil,
- einen praktischen Teil mit echten Patientinnen und Patienten.
Seit Dezember 2023 kann ein Bundesland sie stattdessen als Parcoursprüfung (praxisnahe Prüfung mit mehreren Stationen) durchführen: eine Simulationsprüfung mit fünf Stationen (§ 45a PflAPrV). Dein Amt sagt dir, welche Form gilt.
Bestehst du beide Teile und erfüllst die anderen Bedingungen, kannst du die Erlaubnis bekommen, als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu arbeiten. Der andere Weg, die Lücken zu schließen, ist der Anpassungslehrgang (eine Zeit betreuter Arbeit und Ausbildung).
Dieser Beitrag behandelt nur die Prüfung in der Pflege. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es eine andere Kenntnisprüfung mit anderen Regeln. Für die Pflege stehen die Regeln im Pflegeberufegesetz. Die Prüfung selbst ist in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung geregelt (der Verordnung über Ausbildung und Prüfung in der Pflege). Die genauen Paragrafen findest du in den Quellen.
Wer die Kenntnisprüfung macht
Du machst sie, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Du hast deine Pflegeausbildung in einem Land außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz gemacht.
- Das Amt, das über die Anerkennung entscheidet (eine Landesbehörde), hat große Unterschiede zur deutschen Ausbildung festgestellt. Es hat dir einen Defizitbescheid geschickt (ein Schreiben, das diese Lücken auflistet). Oder du hast auf die Prüfung deiner Unterlagen verzichtet.
- Du hast dich für die Prüfung entschieden und nicht für den Anpassungslehrgang.
Nach dem Gesetz entscheidest du selbst zwischen Prüfung und Lehrgang. Seit dem 16. Dezember 2023 kannst du außerdem auf die Prüfung deiner Unterlagen verzichten. Du gehst dann direkt in die Prüfung oder den Lehrgang. Diese Entscheidung kannst du später nicht rückgängig machen.
Pflegekräfte mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz machen keine Kenntnisprüfung. Haben sie Lücken, wählen sie stattdessen zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung.









