Einen Defizitbescheid (Bescheid, der die Lücken zur deutschen Ausbildung auflistet) bekommst du von einer deutschen Behörde. Das ist die Landesstelle, die über die Anerkennung entscheidet. Sie schickt ihn, wenn sie deine ausländische Ausbildung in einem Gesundheitsberuf mit der deutschen vergleicht und wichtige Unterschiede findet. Er ist keine Ablehnung. Der Bescheid nennt die Lücken und sagt dir, wie du sie schließen kannst. Meist geht das mit einer Kenntnisprüfung (eine staatliche Prüfung) oder einem Anpassungslehrgang (betreute Arbeitsphase im Beruf). Wenn du die Lücken geschlossen hast und die übrigen Voraussetzungen erfüllst, bekommst du deine deutsche Erlaubnis (Berufszulassung).
Für Anträge ab dem 1. November 2026 ändert sich das für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker aus Drittstaaten (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 225). Die direkte Kenntnisprüfung wird dann der Regelweg, statt zuerst die Unterlagen zu prüfen. Du kannst trotzdem eine vollständige Prüfung der Unterlagen verlangen, aber nur innerhalb von vier Wochen nach dem Antrag.
Dieser Artikel gilt für Pflegekräfte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Medizinische Technologen, Hebammen, Notfallsanitäter, Apotheker, Zahnärzte und Ärzte. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Beruf. Unter "Quellen" am Ende findest du das Gesetz für jeden Beruf.
Was ist ein Defizitbescheid?
"Defizitbescheid" ist das Alltagswort. Offiziell heißt er zum Beispiel "Bescheid über wesentliche Unterschiede" oder Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit. Gemeint ist immer dasselbe. Deine Ausbildung ist der deutschen ähnlich. Für die Erlaubnis reicht sie aber noch nicht aus.
Der Defizitbescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt (verbindliche Entscheidung einer Behörde). Das heißt zweierlei:
- Du kannst dich dagegen wehren.
- Es laufen Fristen.
Für die Pflege steht im Gesetz, was der Bescheid enthalten muss. Laut der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflege muss er angeben:
- das Niveau deiner Qualifikation und das deutsche Niveau,
- die Themenbereiche, in denen wesentliche Unterschiede bestehen,
- worin diese Unterschiede genau liegen,
- warum deine Berufserfahrung oder spätere Fortbildungen sie nicht ausgleichen.
In den Gesetzen anderer Berufe steht dazu weniger. Die Unterschiede muss der Bescheid aber immer nennen. Steht in deinem nur "nicht gleichwertig" ohne Begründung, frag bei der Behörde nach.
Defizitbescheid in der Krankenpflege und in anderen Berufen
Ein Bescheid über wesentliche Unterschiede kommt besonders häufig bei reglementierten Berufen vor, zum Beispiel in der Pflege, Physiotherapie, Medizintechnik, Geburtshilfe, Notfallversorgung, Pharmazie, Zahnmedizin und Medizin. Auch bei nicht reglementierten Berufen kann die Behörde eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigen und die Unterschiede auflisten. Mit einer teilweisen Anerkennung darfst du dort trotzdem arbeiten, weil keine Berufszulassung nötig ist.
Jeder dieser Berufe hat ein eigenes Bundesgesetz. Angewendet wird es von der Behörde des Bundeslands, in dem du den Antrag gestellt hast. Deshalb können zwei Personen aus demselben Land in zwei Bundesländern leicht unterschiedliche Bescheide bekommen.

Lies den Bescheid in Ruhe: Die genannten Lücken bestimmen deinen nächsten Schritt.
So liest du deinen Defizitbescheid
Die meisten Bescheide sind ähnlich aufgebaut. Nimm einen Stift und such diese Teile.
- Referenzberuf (der deutsche Vergleichsberuf)
- Wesentliche Unterschiede
- Ausgleichsmaßnahme (der Kurs oder die Prüfung, mit der du die Lücken schließt)
- Dauer
- Weitere Voraussetzungen
- Rechtsbehelfsbelehrung (Hinweis, wie und bis wann du dich wehren kannst)
Wenn dein Deutsch noch nicht sicher ist, hilft eine Übersetzungs-App beim ersten Lesen. Die wichtigsten Punkte (Kurs oder Prüfung, Monate, Frist) solltest du aber mit der Behörde oder einer Anerkennungsberatung klären. Kostenlose Beratungsstellen findest du auf anerkennung-in-deutschland.de.

Praxisübungen helfen bei der Kenntnisprüfung und im Anpassungslehrgang.
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang: Wer darf wählen?
Mit der Ausgleichsmaßnahme (dem Kurs oder der Prüfung aus deinem Bescheid) weist du nach, dass du die Lücken geschlossen hast. Es gibt drei Arten:
- Kenntnisprüfung: Ihr Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Berufsgesetz. Bei Ärzten, Zahnärzten und Apothekern knüpft sie an die Inhalte der deutschen staatlichen Prüfung an. Sie ist deshalb nicht zwingend auf die im Bescheid genannten Lücken beschränkt.
- Anpassungslehrgang: Du arbeitest unter Aufsicht im Beruf, teils mit Unterricht. Er dauert höchstens drei Jahre. Die genaue Länge legt die Behörde nach deinen Lücken fest.
- Eignungsprüfung: für Abschlüsse aus der EU, dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder der Schweiz. Sie prüft nur die festgestellten Unterschiede.
Ob du wählen darfst, hängt von deinem Beruf und dem Land deiner Ausbildung ab. Für Abschlüsse aus Drittstaaten (Länder außerhalb von EU, EWR und Schweiz) gilt:
- Pflege: Wo die Regel steht: Pflegeberufegesetz; Kurs oder Prüfung bei Abschluss aus einem Drittstaat: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (höchstens 3 Jahre); Wahlrecht?: Ja
- Physiotherapie: Wo die Regel steht: Masseur- und Physiotherapeutengesetz; Kurs oder Prüfung bei Abschluss aus einem Drittstaat: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (höchstens 3 Jahre); Wahlrecht?: Ja
- Notfallsanitäter: Wo die Regel steht: Notfallsanitätergesetz; Kurs oder Prüfung bei Abschluss aus einem Drittstaat: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (höchstens 3 Jahre); Wahlrecht?: Ja
- Hebammen: Wo die Regel steht: Hebammengesetz; Kurs oder Prüfung bei Abschluss aus einem Drittstaat: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (höchstens 3 Jahre); Wahlrecht?: Ja
- Medizinische Technologen: Wo die Regel steht: MT-Berufe-Gesetz; Kurs oder Prüfung bei Abschluss aus einem Drittstaat: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (höchstens 3 Jahre); Wahlrecht?: Ja
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker: Wo die Regel steht: Bundesärzteordnung, Zahnheilkundegesetz, Bundes-Apothekerordnung; Kurs oder Prüfung bei Abschluss aus einem Drittstaat: Prüfung zum Inhalt der staatlichen Prüfung (Kenntnisprüfung); Wahlrecht?: Nein
Mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz wählen Pflegekräfte, Physiotherapeuten und Notfallsanitäter zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit EU-Abschluss legen eine Eignungsprüfung ab.
Zwei neuere Änderungen betreffen deine Möglichkeiten:
- Seit dem 16. Dezember 2023 können Pflegekräfte ganz auf die Prüfung der Unterlagen verzichten. Sie machen dann direkt die Kenntnisprüfung oder den Anpassungslehrgang. Dieser Verzicht lässt sich nicht zurücknehmen. Überleg ihn dir also gut, bevor du unterschreibst.
- Ein Bundesgesetz vom 22. Juli 2026 ändert die Regeln für Anträge ab dem 1. November 2026 (siehe oben und Quellen). Hebammen aus Drittstaaten können ebenfalls endgültig auf die Prüfung der Unterlagen verzichten. Sie machen dann direkt die Kenntnisprüfung oder den Anpassungslehrgang.
Für Anträge bis zum 31. Oktober 2026 gelten die alten Regeln.
Wie du dich entscheidest
Die Kenntnisprüfung ist meist der kürzere Weg, wenn deine praktischen Fähigkeiten und dein Deutsch gut sind. In der Pflege besteht sie aus einem mündlichen und einem praktischen Teil, meist mit echten Patientinnen und Patienten. Der Anpassungslehrgang dauert länger. Dafür lernst du den Arbeitsalltag auf einer deutschen Station kennen. Auch er endet mit einer Prüfung. Vergleich vor der Entscheidung:
- die Kosten,
- die Kurse in deiner Nähe,
- wie sicher du dich im Deutschen fühlst.
Für Ärzte gibt es unseren Artikel zur Kenntnisprüfung für Ärzte.
Fristen, die du kennen musst
Die Behörde muss über deinen Antrag innerhalb von vier Monaten entscheiden, nachdem deine Unterlagen vollständig vorliegen (§ 43 PflAPrV für die Pflege; für Ärzte gilt eine ähnliche Regel). Diese Vier-Monats-Frist gilt für die Entscheidung der Behörde, zum Beispiel deinen Defizitbescheid; sie ist nicht die Zeit, bis deine Kenntnisprüfung oder dein Anpassungslehrgang abgeschlossen ist. Die vier Monate beginnen erst mit der vollständigen Akte. Fehlende Unterlagen verzögern also alles.
Gegen den Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats vorgehen. Die Frist beginnt, wenn du den Bescheid erhalten hast. In manchen Bundesländern legst du dafür Widerspruch bei der Behörde ein. Andere Länder haben das Widerspruchsverfahren für viele Bescheide abgeschafft. Dann klagst du direkt beim Verwaltungsgericht, ebenfalls innerhalb eines Monats. Welcher Weg gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt sie oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Diese Regeln stehen in der Verwaltungsgerichtsordnung (siehe Quellen).
Für die Pflege gilt noch eine Regel: Das Land muss dir ermöglichen, die Kenntnisprüfung innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid abzulegen.

Mit einem Defizitbescheid kannst du ein Visum beantragen, um die Lücken in Deutschland zu schließen.
Mit Defizitbescheid nach Deutschland: das passende Visum
Für Ausgleichsmaßnahmen gibt es eine eigene Aufenthaltserlaubnis, also die Erlaubnis, für einen bestimmten Zweck in Deutschland zu leben. Wir nennen sie hier das Visum für Anpassungslehrgang oder Prüfung in Deutschland. Geregelt ist sie im Aufenthaltsgesetz. Die Voraussetzungen:
- Dein Bescheid sagt, dass du einen Kurs oder eine Prüfung brauchst, um Lücken zu schließen.
- Du hast einen Platz in einer geeigneten Maßnahme (Kurs, Anpassungslehrgang oder Prüfung).
- Du sprichst in der Regel mindestens Deutsch auf Niveau A2 (Grundkenntnisse).
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt zu, wenn die Maßnahme überwiegend aus praktischer Arbeit in einem Betrieb besteht.
Die Erlaubnis gilt bis zu 24 Monate. Sie kann um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden, insgesamt höchstens drei Jahre. Außerdem musst du nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt bezahlen kannst. Wie, sagt dir die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
Brauchst du nur eine Prüfung, gibt es eine eigene Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen der Prüfung. Mit ihr darfst du nicht arbeiten.
Ein anderer Weg ist die Anerkennungspartnerschaft (du arbeitest, während deine Anerkennung abgeschlossen wird). Es gibt sie seit dem 1. März 2024. Dabei startest du das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise. Gleichzeitig arbeitest du schon bei einem Arbeitgeber, der das Verfahren unterstützt.
Arbeiten, während du die Lücken schließt
Solange du keine deutsche Erlaubnis hast, darfst du nicht unter der geschützten Berufsbezeichnung arbeiten, zum Beispiel als "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Eine Stelle als Hilfs- oder Assistenzkraft ist möglich, wenn dich ein Arbeitgeber dafür einstellt.
Mit dem Visum für Anpassungslehrgang oder Prüfung erlaubt das Gesetz zwei Arten von Arbeit:
- einen Nebenjob bis zu 20 Stunden pro Woche, der nicht zum Kurs oder zur Prüfung gehört,
- Arbeit ohne Stundengrenze in einem Job, der mit deinem späteren Beruf zusammenhängt. Dafür muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.
Bevor du die Finanzierung planst, lies unseren Artikel zur finanziellen Unterstützung bei der Anerkennung. Kurs- und Prüfungsgebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Anbieter.
Wenn die Lücken geschlossen sind
Nach bestandenem Kurs oder bestandener Prüfung bekommst du eine Bescheinigung. Die schickst du an die Behörde. Sie prüft dann die übrigen Voraussetzungen: Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit (meist nachgewiesen mit einem Führungszeugnis). In Bayern verlangt das Landesamt für Pflege zum Beispiel ein Sprachzertifikat auf Niveau B2 (obere Mittelstufe), bevor es die Urkunde ausstellt. Ärzte legen zusätzlich eine medizinische Sprachprüfung ab (Fachsprachprüfung). Danach erhältst du die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erhalten die Approbation (volle Berufszulassung).
Einen Schritt-für-Schritt-Plan für deinen Beruf und dein Bundesland kannst du dir kostenlos als persönliche Roadmap erstellen: get2germany.com/de/my-roadmap.
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Was ist ein Defizitbescheid?
Ein Bescheid über wesentliche Unterschiede. Er sagt, dass deine ausländische Ausbildung im Vergleich zur deutschen Lücken hat. Und er nennt die Wege, sie zu schließen.
Wie lange dauert es bis zum Defizitbescheid?
Die Behörde muss über deinen Antrag innerhalb von vier Monaten entscheiden, sobald deine Unterlagen vollständig sind (§ 43 PflAPrV für die Pflege). Das ist die Frist für die Entscheidung der Behörde, nicht die gesamte Zeit, bis du Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang abgeschlossen hast. Fehlende Dokumente oder Übersetzungen verlängern die Zeit.
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang: Was soll ich wählen?
Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Notfallsanitäter, Hebammen und Medizinische Technologen aus Drittstaaten haben die Wahl. Die Prüfung geht meist schneller, wenn Praxis und Deutsch sitzen. Der Lehrgang dauert länger. Dafür bereitet er dich im deutschen Arbeitsalltag vor. Für Anträge ab dem 1. November 2026 gehen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker aus Drittstaaten normalerweise direkt in die Prüfung; sie können innerhalb von vier Wochen nach dem Antrag trotzdem eine vollständige Prüfung der Unterlagen verlangen.
Was passiert, wenn ich die Kenntnisprüfung nicht bestehe?
In der Pflege darfst du den mündlichen Teil einmal und jede nicht bestandene praktische Situation einmal wiederholen (§ 45 PflAPrV). Manche Bundesländer nutzen stattdessen eine praktische Prüfung mit fünf Stationen (Parcoursprüfung, § 45a PflAPrV); dort wiederholst du bei Nichtbestehen die ganze Prüfung einmal, nicht einzelne Stationen. Was danach gilt, klärst du mit deiner Behörde. Andere Berufe haben eigene Regeln in ihren Prüfungsordnungen.
Kann ich mit einem Defizitbescheid nach Deutschland kommen?
Ja, mit dem Visum für Anpassungslehrgang oder Prüfung in Deutschland. Du brauchst in der Regel Deutsch auf A2-Niveau, einen Platz in einem Kurs oder einer Prüfung und genug Geld für den Lebensunterhalt. Die Erlaubnis gilt insgesamt höchstens drei Jahre.
Darf ich arbeiten, während ich die Lücken schließe?
Ja, mit Grenzen. Mit diesem Visum darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche nebenher arbeiten. Mit Zustimmung darfst du mehr arbeiten, in einem Job, der zu deinem späteren Beruf passt. Die geschützte Berufsbezeichnung darfst du noch nicht führen.






